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Thema: Buuuhuuu...... Auffahrunfall *schnief* Date: 25.04.2003 Beitrag: verschoben - Alex, Mod. Tach zusammen, muss hier ma kundtun, was mein Herz belastet. Bin gestern schön aufm Rückweg vonne FH, als mir son Sch***ser bei nem Stauende von hinten in die Karre schliddert!!! AAAAAAAHHHHHHHHH!!! Hat ganz gut geknallt... Aber der Schweinehacken hat ne Menge abgehalten, zumindest hing seine Stossstange noch dran, hehe ;-). Ich steig also aus, seh seine Karre von vorne, und dachte schon zu mir: alles klar, jetzt kannste Dir endlich n neues KFZ zulegen. Aber Pustekuchen! Geh um meine Karre rum, und das einzige, was (augenscheinlich) kaputt war, war die Stossstange nebst Aufhängung. Jetzt will ich ma hoffen, dass darunter nicht allzuviel inne Binsen gegangen ist. Muss morgen Kostenvoranschlag machen lassen... Bin ja ma gespannt. Das Auto meines Unfall*partners* war auf jeden Fall wohl ziemlich in Mitleidenschaft gezogen, Motorhaube aufgefaltet, Kühler kaputt und eingedrückt, Stossstange und sämtliche Lampen draussen, die Räder standen auch nicht mehr astrein gradeaus... Man, dat hat aber auch gerummst! was muss ich nu beachten? Kann mir einer Tipps geben, was ich unbedingt noch machen muss, bzw wo man noch äh.... sagen wir mal.... Geld rausschlagen kann? ;-) Werde alles in der Werkstatt erledigen lassen, nich, dass da nachher noch mehr kaputt ist als man jetzt sehen kann!! MfG Bearbeitet von - Alex am 25/04/2003 20:23:38 |
---------------------------------------------------------- Autor: Schobi Datum: 25.04.2003 Beitrag: Hallo. erstmal mein beleid. ich rate jedem der schuldlos in nen unfall verwickelt wird, geh zum Anwalt!!!! ist immer besser, du hast dadurch keine kosten und sparst dir eventuell jede Menge Ärger. Außerdem weiß der genau wie viel Nutzungsausgleich z.b. dir zusteht und so weiter. mfG. Schobi
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---------------------------------------------------------- Autor: MOB Datum: 25.04.2003 Beitrag: Wieso hab ich dadurch keine Kosten? Trägt der Verursacher oder seine Versicherung die Kosten für den RA? Und wieso sollte ich dahin, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist? Was könnte mir denn passieren? War leider mein erster Unfall, daher weiss ich dat nich ;-) MfG
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---------------------------------------------------------- Autor: toWNkiD Datum: 25.04.2003 Beitrag: also bei meinen unfaellen hat die gegnerische versicherung die anwaltskosten bezahlt :-D p.s. haste kein schleudertrauma? ;-) Bearbeitet von - toWNkiD am 25/04/2003 14:35:43
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---------------------------------------------------------- Autor: MOB Datum: 25.04.2003 Beitrag: Hab ich leider net, wollte mir der Arzt nich bescheinigen. Geht auch alles schon wieder. Und n Bekannter vonne Versicherung meinte, so einfach wär das heut nich mehr.Da müsste man schon KH Aufenthalt etc nachweisen
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---------------------------------------------------------- Autor: MOB Datum: 25.04.2003 Beitrag: Da wär ich mir nich so sicher...
MfG
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---------------------------------------------------------- Autor: Schobi Datum: 25.04.2003 Beitrag: Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, muß die gegnerische Versicherung deinen Anwalt zahlen. War bei mir auch schon zweimal. Und ich hatte beidemale ein HWS (Schleudertrauma).Ist nur ein gutgemeinter Rat mit dem Anwalt, ich würd das immer wieder machen. Wie ich schon sagte, z.b. steht dir für die Zeit der Reparatur nen Leihwagen zu, oder aber du nimmst den sogenannten Nutzungsausfall, der richtet sich nach Dauer der Reparatur, Fahrzeugklasse und so. das rechnet der Anwalt alles schön zusammen, du brauchst dem nur ne vollmacht ausstellen. Wie gesagt manche Versicherungen stellen sich manchmal doof an. mfG. Schobi
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---------------------------------------------------------- Autor: MOB Datum: 25.04.2003 Beitrag: @schobi as klar, wenn die faxen machen, bin ich sofort beim anwalt @2kewl MfG
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---------------------------------------------------------- Autor: Klesi Datum: 26.04.2003 Beitrag: MOB: also wenn du mit "schweinehacken" ne AHK meinst könnte dein auto doch mehr schaden haben als du von außen siehst. hab gehört das sich durch nen starken aufprall auf der AHK einiges verziehen kann. ich wills mal ned hoffen... |
---------------------------------------------------------- Autor: Papa76 Datum: 26.04.2003 Beitrag: Ich würde an deiner Stelle mehrere Kostenvoranschläge einholen, den teuersten an die gegnerische VS schicken, das Auto günstig rep. lassen und die Diff. einstecken. Bedenke aber daß du die Märchensteuer von der VS nicht erstattet bekommst wenn du diese Variante wählst. Der Unterschied zwischen günstigen und teuren Kostenvoranschlag sollte also recht hoch sein dann bleibt auch was hängen. MfG
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