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Wieder geblitzt worde - HILFE - Geplaudere

Beitrag von Helldriver

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Wieder geblitzt worde - HILFE
Date: 22.10.2003
Beitrag:
hallo miteinander,

in meinem urlaub anfang oktober bin ich auf der autobahn a42 kurz vor herne geblitzt worden. 100 km/h ist da erlaubt. ich hatte laut anschreiben, was gestern gekommen ist
139 km/h drauf.
auf dem bild ist keine persohn zu erkennen.
man sieht die umrisse von zwei leuten (meine frau war dabei). außerdem sieht man auf dem foto ein 2 auto was vor mir gefahren ist und 3 sekunden vor mir geblitzt wurde.

wie soll ich mich verhalten ? da ich anfang des jahres mit über 25 km/h innerorts schon mal geblitzt worden bin, droht mir bei dieser geschichte ein fahrverbot von einem monat.

bitte um hilfe....
danke.


grüsse
helldriver

hell was full - so i came back





Antworten:

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Autor: Sam23
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
Ich würde sagen, da kannst du erstmal Einspruch einlegen. Wenn du in einer Rechtschutz bist, würde ich mir nen Anwalt suchen. Die Chancen stehen da wohl sehr gut für dich.

LG Yvonne

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sicheres Auftreten trotz völliger Ahnungslosigkeit

*****...wenn ich mal groß und stark bin...*****


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Autor: BMWFlo
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
Hi,

ich sehe das so: du kannst selbstverständlich sagen, daß du an diesem Tag nicht mit deinem Auto unterwegs warst, sondern daß du an dem Tag dein Auto hergeliehen hast und daß du folglich auch nicht derjenige bist, der da geblitzt wurde. Daraufhin werden die dich auffordern den Namen desjenigen zu nennen, der dann gefahren ist, worauf du sagen kannst, daß du es nicht weißt. Das funktioniert aber nur, wenn du auf dem Foto wirklich nicht erkennbar bist. Die Gefahr an dem Ganzen ist, daß du dann dazu verdonnert werden kannst, in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen. So denke ich stehen deine Möglichkeiten. Ich würde dir aber auch raten, lieber noch von nem Anwalt Info einzuholen.

Ich und mein BMW - ein Dreamteam!


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Autor: Helldriver
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
das mit dem fahrtenbuch wäre mir egal. damit hätte ich kein problem.
ich hoffe mal nur nicht, das es ein besseres bild gibt, wo ich gut zu erkennen bin.
dürfen die sowas zurückhalten ?

grüsse
helldriver

hell was full - so i came back


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Autor: BMWFlo
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
Könnte natürlich schon sein, daß die das Bild noch ein wenig nachbearbeiten könnten. Aber das weiß ich auch nicht sicher. Wie gesagt, ich würde da mal lieber von nem Anwalt Informationen einholen. Hier in dem Forum muß es doch auch Leute geben, die Jura studiert haben.

Ich und mein BMW - ein Dreamteam!


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Autor: El loco
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
Es ist durchaus üblich, dass Ausschnittvergrößerungen von dem Bild gemacht werden (von Fahrer und Nummernschild), die nicht unbedingt mit dem Anhörungsbogen zugesendet werden.
D.h. es gibt wahrscheinlich ein Bild, auf welchem man Dich besser erkennt.

Dein gutes Recht ist es natürlich, die Beweislast zu prüfen. Und das würde ich auch zuerst tun.

Mein Vorgehen in solchen Fällen:
Ich schreibe auf den Anhörungsbogen, dass ich bitte alle Beweise sehen möchte, bevor ich mich in irgendeiner Form zu der Angelegenheit äußere, und sende den direkt wieder zurück.

Wenn man den Fahrer auf den Fotos dann nicht erkennt, kann man sagen, dass man nicht mehr weiß wer auf dem Streckenabschnitt gefahren ist - irgendein Familienmitglied. Familienmitglieder muss man imho nicht verraten! Dann kann es zwar wirklich dazu führen, dass man zu Fahrtenbuch verpflichtet wird, ist aber beim ersten Mal nicht üblich.

Um gänzlich aus der Sache rauszukommen, kann man auch versuchen auf Fehlmessung zu plädieren. Diese sind gar nicht so selten, wie man vermutet (hab ich gehört)!
Aber wie man das überprüft / nachweist, weiß ich nicht.

Ich würde mal die Polizei direkt fragen (bei der Beweislastüberprüfung oder einfach mal anrufen), wie sie denn die Sachlage sehen. Immerhin sieht man da ja noch ein Auto usw.

Und das kostet noch nichts. Zum Anwalt kann man dann immer noch gehen. :)

So long

* El loco *


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Autor: dereinzug
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
quote:

das mit dem fahrtenbuch wäre mir egal. damit hätte ich kein problem.

das mit dem Fahrtenbuch kommt afaik nur auf Dich zu, wenn zwischen der Mitteilung des Verstoßes und dem Zeitpunkt des Verstoßes weniger als 2-3 Wochen liegen.
Richter haben entschieden, das man nach 2-3 Wochen nicht mehr wissen muss, wer mit dem Auto gefahren ist.

mfg Tom

Fotoalbum bei Arcor
BMW - Sheer Driving Pleasure


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Autor: Gustl
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
Also ich weiss das nur vom Motorrad, das Motorrad war bzw. ist auf seine Schwester zugelassen und er fährt immer damit, haben ihn dann geblitzt und sie hat natürlich keien Lust gehabt die Punkte zu kassieren und hat gesagt sie hat keine Ahnung wer gefahren ist, ohne irgendwas mehr kam dann ein Brief: Aufgrund der Beweislage, man könnte nicht beweisen wer gefahren ist gibt es eine Strafe von sage und schreibe € 540,--

Die hat er bezahlt und es gab keine Punkte und kein Fahrverbot! Ich weiss allerdings nicht ob das immer so ist!

Lasst Euch nicht überholen!

Mein Traum


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Autor: Marco81
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
Also bevor du einen Fehler machst denn geh lieber zum anwalt. mit ner Rechtschutz ist man klar im Vorteil. Das Foto können die sicher noch so bearbeiten um dich zu erkennen. Und wenn du abstreitest holen die sich Fotos vom Einwohnermeldeamt von dir. Das haben die bei mir gemacht und als dann die Bullen vor meiner Tür standen und meine mutter auf machte war denen klar das nicht meine Mutter geblitzt wurde so wie ich es angegeben hatte. Die machen sich wirklich viel Mühe wenn es um Punkte, Geld und Fahrverbot geht.
Die Sache mit der Fehlmessung kann dein Anwalt prüfen lassen. Aber wenn der Blitzer regelmäßig geprüft wurde (und das ist meistens so) dann kannst du nicht viel machen.
Mein Rat ist, nimm nen Anwalt. Der weiß was zu tun ist und kennt auch alle Einspruchsfristen und Gesetzeslücken die dir vielleicht helfen können.

Grüße Marco




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Autor: Helldriver
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
schon mal schönen dank für eure infos.


grüsse
helldriver

hell was full - so i came back


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Autor: bmwharry
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
Hi,
kannst du nicht sagen das deine Frau gefahren ist. Wenn es bei ihr erst das erste mal ist darf sie ja ben lappen behalten.
Den schein muß ma erst bei 41km/h abgeben soviel ich weiß auf der AB.

MFG
Harry



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Autor: Eddy68
Datum: 23.10.2003
Beitrag:
Hallo
habe wie warscheinlich die meisten auch schon mal das Pech gehabt geblitz worden zu sein. Hatte mich sogarn noch gefreut den ich hatte einen extrem dunkle und verspiegelte Sonnenbrille auf als dann aber die Fotos kamen ist mir das lachen vergangen den von meiner Sonnenbrille war nichts mehr zu sehen.
Will damit sagen die können die Fotos unglaublich gut nachbearbeiten wenn sie wollen oder dazu gezwungen sind. Das Problem ist nämlich das die einen Infrarotblitz und einen Infrarot empfindlichen Film verwenden und somit alle anderen Lichtfarben und spiegelungen ausblenden können und dann sieht man meißtens ganz schön alt aus.
Ich würde mir übern Anwalt alle Beweise schicken lassen dann müssen sie nämlich sofort die Karten auf den Tisch legen so kriegt amn Sie nämlich wegen Verfahrensfehler dran.Achso vergiss nicht die auch das Messprotokoll schicken zu lassen und evtl. sogar das Verzeichnis mit den amtlichen Messstellen. Kommt nämlich drauf an wer hier wo Blitz. Aussendem weißte auch gleich für die Zunkunft wo die überall stehen dürfen und das wäre auch für uns nicht schlecht.
Ansonsten hoffe ich das Du nicht laufen mußt wenn doch würde ich den Dezember dazu nutzen.

Gruß EDDY

think Big
Das Leben ist zu kurz um poplige Autos zu fahren
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=515&FORUM_ID=4&CAT_ID=1&Topic_Title=D[...]


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Autor: toWNkiD
Datum: 23.10.2003
Beitrag:
ach halb so schlimm wenn sie dich auf der bahn blitzen...da bekommste erst ab 41kmh ueberschreitung fahrverbot und nicht wie auf landstrassen und innerorts ab 31kmh...wenn sie dich das erste mal auch auf der bahn geblitzt haben kann es garnicht so schlimm werden



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Autor: Helldriver
Datum: 24.10.2003
Beitrag:
quote:

ach halb so schlimm wenn sie dich auf der bahn blitzen...da bekommste erst ab 41kmh ueberschreitung fahrverbot und nicht wie auf landstrassen und innerorts ab 31kmh...wenn sie dich das erste mal auch auf der bahn geblitzt haben kann es garnicht so schlimm werden



da sie mich aber dieses jahr schon mal mit über 25 geblitzt haben, wäre bei diesem verstoß der führerschein weg.
habe nun mit dem anwalt gesprochen. der meinte, erstmal nix zu geben.
man muß mir beweisen ob ich gefahren bin, da man auf dem mitgeschickten foto keine person erkennen kann.

grüsse
helldriver

hell was full - so i came back


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Autor: Goli01
Datum: 24.10.2003
Beitrag:
Mahlzeit
Also die Leutz sind auf Dummfang bist nicht eindeutig erkennbar auf dem Foto,dann hats sich das schon fast erledigt und ausserdem dürfen die die zweite persón in dem Fahrzeug nicht zeigen wegen Schutz der Person kann ja auch sein das du jemanden anderes drinne hattest.
Schreibst hin Person nicht eindeutig erkennbar und fertig.
Wenn die sich nicht mehr melden umso besser wenn doch Anwalt.
Also bei mir hat es geklappt.



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Autor: adamcos
Datum: 26.10.2003
Beitrag:
Mein Rat:
Wenn schon einmal innerhalb eines Jahres rechtskräftig verurteilt, vorsichtiger fahren bis das Jahr um ist.
Ansonsten sich auf zu Fuß gehen einstellen.
Ich weiß auch, wie schnell man geblitzt werden kann, aber wenn ich innerhalb eines Jahres schon mal blechen musste, dann bin ich vorsichtiger.
Musste in meiner gesamten Führerscheinzeit auch schon zweimal zu Fuß gehen, daher mein Tipp:
Lieber Fuß vom Gas, wie Fuß auf der Straß!!!

Heiko

"Immer wenn es stinkt und kracht, hat ein Motor schlapp gemacht"


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Autor: Helldriver
Datum: 24.11.2003
Beitrag:
hallo zusammen,

habe am samstag bescheid vom meinem blitzer bekommen. die spinnen jawohl.
verurteilen mich obwohl ich die tat nicht zugegeben haben und ich geschrieben habe ich bin nicht gefahren.
soll jetzt 98 euro bezahlen. 3 punkte, aber kein fahrverbot.

wie soll ich mich verhalten ? zum anwalt damit ?
auf dem bild ist wirklich nur das auto zu erkennen. kein fahrer.


grüsse
helldriver

hell was full - so i came back


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Autor: Marco81
Datum: 24.11.2003
Beitrag:
quote:

hallo zusammen,

habe am samstag bescheid vom meinem blitzer bekommen. die spinnen jawohl.
verurteilen mich obwohl ich die tat nicht zugegeben haben und ich geschrieben habe ich bin nicht gefahren.
soll jetzt 98 euro bezahlen. 3 punkte, aber kein fahrverbot.

wie soll ich mich verhalten ? zum anwalt damit ?
auf dem bild ist wirklich nur das auto zu erkennen. kein fahrer.


grüsse
helldriver

hell was full - so i came back



Ab damit zum Anwalt.
Wenn keiner zu erkennen ist kann auch keiner bestraft werden.

Grüße Marco



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Autor: Marco535
Datum: 25.11.2003
Beitrag:
Die Entscheidung liegt halt bei Dir, Helldriver.

Auf der einen Seite isses "blos" Geld und Punkte. Immerhin kein Fahrverbot. Zahlen und Ruhe hast.

Oder wenn Du sagst, es ist wirklich keiner auf dem Bild zu erkennen und es probieren möchtest wäre das sicherlich auch möglich. Ist halt evtl. etwas langwieriger und kostet u.U. mehr. Anwaltskosten, Bearbeitunsgebühr usw.

>Es gibt immer jemanden der schneller ist<

Meine kleine Hompage


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Autor: Helldriver
Datum: 26.11.2003
Beitrag:
nachdem ich noch mal eine nacht drüber geschlafen habe, habe ich mich entschlossen die geldschrafe zu bezahlen :-(
werden in nächster zeit in flensburg mein kontostand erfragen. ist glaube ich das einzige konto, wo ich im pluns bin :-(

grüsse
helldriver

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