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Große Abweichung vom Kostenvoranschlag!!! - Geplaudere

Beitrag von StyrianBMW

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Große Abweichung vom Kostenvoranschlag!!!
Date: 21.11.2003
Beitrag:
Hallo!
wie ich in einem andren beitrag schon geschrieben hab, hab ich heute mein auto aus der werkstatt geholt.
ich hab mir vom bmw meister vor ein paar tagen einen kostenvoranschlag geben lassen für:
wechsel zahnriemen
wechsel thermostat
wechsel wasserpumpe
inkl. allem was dazu gehört.
der kostenvoranschlag belief sich auf ~330 euro

heute als ich den wagen aus der werkstatt hole bekomm ich eine rechnung von 363 euro.
ABER:
es wurde durchgeführt:
wechsel zahnriemen
wechsel thermostat
KEIN wechsel wasserpumpe (da diese in ordnung war)

also kann man sagen, dass das eine große abweichung vom kostenvoranschlag ist!!! ich find sogar eine sehr große.

denn kurze rechnung meinerseits:
330 euro (kostenvoranschlag)
- ~70 euro (ca. preis wasserpumpe)
- ~-- euro (arbeitszeit für wapu-wechsel)
------------
~ 2-- euro (sicher unter 300 euro!!)

die haben mir aber 363 euro berechnet und ja die wasserpumpe nicht getauscht und haben deshalb ja auch weniger arbeitszeit gehabt.

das ist dann mal sicher ein preisunterschied von mehr als 100 euro!!!

das ist find ich schon eine ganze menge!!! auch prozentuell gesehen!!!!
ich hab gleich gesagt, dass ich das nicht akzeptiere (hab mit dem bmw werkstätten meister geredet)
der aufnahmeleiter der mein auto in der früh (8:00 Uhr) angenommen hat, war ja am nachmittag nicht mehr da.
also hat das dann der meister erledigt.
am montag wird das geklärt.

was kann ich da tun????
die können doch nicht einfach soviel von ihrem kostenvoranschlag abweichen!!!!!
hoffe ihr könnt mir helfen oder mir raten was ich tun kann.

Schöne Grüße aus der Steiermark, dem grünen Herzen Österreichs!




Antworten:

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Autor: chrisjost
Datum: 21.11.2003
Beitrag:
soweit ich weiss kann der ist-wert den kostenvoranschlag um X %uebersteigen.
allerdings ist X eine varriable welche vom gesetzgeber zum verbraucherschutz festgelegt wurde. wie das nun in A ist -keinen schimmer.
wenn auch nicht der arbeitslohn ,aber die kosten der pumpe muessten sich schon als guthaben in der rechnung bemerkbar machen , da hast du recht !

chris

Alles was weniger als 6 Zylinder hat gehòrt in die Armbanduhr !!
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Autor: Goli01
Datum: 22.11.2003
Beitrag:
Soviel ich weiss ist ein Kostenvoranschlag bindend und wenn was sein solte müssen die sich bei dir Melden.



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Autor: Marco535
Datum: 22.11.2003
Beitrag:
quote:

Soviel ich weiss ist ein Kostenvoranschlag bindend und wenn was sein solte müssen die sich bei dir Melden.



So kenn ich das auch. Ich glaub max. darf um 10 % mehr abgewichen werden. So ist es jeden Fall bei meinen Handwerkern.

>Es gibt immer jemanden der schneller ist<

Meine kleine Hompage


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Autor: Marco81
Datum: 22.11.2003
Beitrag:
Ich kenn das auch so mit den 10%. Allerdings ist das in Deutschlandt so, in Österreich könnte das anders sein. Aber eigendlich sollte es so sein das eine vernunftige Werkstatt bescheid sagt wenn mehr gemacht werden muß. Bei dir war es ja weniger also kann der Betrag ohne vernünftigen Grund garnicht teurer werden. Die Einbeukosten für die wapu must du sicher zahlen denn die wurde ja aus und ein gebaut.
Bei meiner Werkstatt ist es so das die jeden betrag der Rechnung einzeln erklären. Sogar wenn es kostenlos war wie Waschen, Lichttest und so. Die sind da sehr genau und wenn was unklar ist wird es sofort erleutert und geklärt.
Guck mal auf deinen kostenvoranschlag. bei meinen steht da immer draus das er 4 Wochen gültigkeit hat und die halten sich dann auch an die Preise.

Grüße Marco



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Autor: StyrianBMW
Datum: 23.11.2003
Beitrag:
ja ich kann da rechnen was ich will, die haben zuviel berechnet...

15% dürfen vom kostenvoranschlag abweichen. dies ist bei mir jedoch weit überschritten.

somit kann das sowieso nicht passen.

ich werde morgen mehr wissen.

Schöne Grüße aus der Steiermark, dem grünen Herzen Österreichs!


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