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Ebay Problemfall - Geplaudere

Beitrag von MaVeRiCk

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Ebay Problemfall
Date: 26.11.2003
Beitrag:
Habe bei Ebay eine graue Mittelarmlehne aus echtem Leder bestellt, kompletten Nachrüstsatz!

Das erste Mal habe ich 2 gebrauchte Mittelconsolenteile bekommen, und auch noch in verschiedenen Farben! (Hell und Dunkelgrau)

Der Typ hat mir versprochen es auszutauschen, so 2 wochen später beide Teile gebraucht in BEIGE bekommen!

Nochmals reklamiert und sogar beide male die Versandkosten übernommen!

Heute wieder Packet gekommen, 2 NEUTEILE aber wieder in Hell und Dunkelgrau!

Was meint ihr was soll ich jetzt am besten machen? Anwalt? Wie läuft das mit dem Anwald als Privatperson???

Ach ja nach dem 2ten Packet schon gestenkere ich wisse nicht was der unterschied von den Farben ist usw usw!!


Hoffe ihr könnt mir gute vorschläge liefern wie ich jetzt weiter vorgehen soll, noch habe ich ihm nicht geschrieben das die Teile wieder von den Farben falsch sind!

mfG MaVeRiCk


NEU: Fotostory aktualisiert! 23.10.2003

Bearbeitet von - MaVeRiCk am 27/11/2003 19:43:05




Antworten:

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Autor: Marco81
Datum: 26.11.2003
Beitrag:
Hi, würde ihm einfach schreiben das er noch eine letzte Chance hat das alles in Ordnung zu bringen sonst gehst du zu deinem Anwalt.

Grüße Marco

Bearbeitet von - marco81 am 26/11/2003 21:44:50


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Autor: Stephan
Datum: 26.11.2003
Beitrag:
Hatte auch mal so ein Fall bei eBay, hatte auch eine letzte Frist gesetzt, Anzeige läuft noch!

Mit freundlichen Grüßen
Stephan



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Autor: Sib
Datum: 26.11.2003
Beitrag:
Anwalt
das tut ja echt weh, wenn man das mit d liest, sorry. :)

Ich glaube ich würde aber an Deiner Stelle auch zum Anwalt gehen. Wahrscheinlich wirst Du nach einem ersten Schreiben des Anwalts recht flott Deine Ware erhalten. Nur so eine Vermutung... ;)

Motto: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
Auto: E36 316i Coupé
Event: monatliches Rhein/Main Treffen


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Autor: Marco81
Datum: 26.11.2003
Beitrag:
quote:

Anwalt
das tut ja echt weh, wenn man das mit d liest, sorry. :)



Sorry Sib, ich werde es gleich ändern. War klar das sowas den Jurastudenten auffällt :-)

Grüße Marco



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Autor: Nicore
Datum: 27.11.2003
Beitrag:
Man ey, was Ihr immer gleich alle zum Anwalt rennt, is ja teilweise echt peinlich!

Wenn der gelieferte Artikel nicht der Beschreibung entspricht tritt man vom Kaufvertrag zurück und verlangt sein Geld + evtl. Versandkosten zurück (vor dem bieten nachfragen wie es im Falle der Reklamierung und den Versandkosten aussieht). Für einen solchen Vorgang gibt es bei eBay einen klaren Vorgangsweg mit den entsprechenden Fristen. Erst danach, wenn keine Antwort oder kein Geld kommt, dann kannste den Anwalt einschalten...

Klar is schon ärgerlich alles, aber das is eben das Risiko bei eBay. Solche Leute die sofort zum Anwalt rennen oder nach 3 Tagen sofort ne schlechte Bewertung geben, vermiesen einem das ganze eBay-Leben. Meistens sind das Neulinge. Es kann nicht immer alles 100%ig laufen wenn man viele Teile verkauft. Vielleicht ist der Verkäufer nur etwas verwirrt?!

Schau mal nach ob der noch mehr Mittelarmlehnen verkauft bzw. verkauft hat und was die Bewertungen so sind (sollte man auch vorher machen).

So, das war mal meine Meinung.

...::: 316i Compact » Update 26.10.03 « No GFK :::...


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Autor: Polysofty
Datum: 27.11.2003
Beitrag:
Du warst ja vom pech verfolgt mav!

Hattest doch schon mal was bei ebay und prbleme oder! Ruf ihn am besten noch mal an und klär das!

mfg poly

Darfs ein wenig mehr sein? http://www.polysofty.de


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Autor: Gazmann
Datum: 27.11.2003
Beitrag:
quote:

Du warst ja vom pech verfolgt mav!

Hattest doch schon mal was bei ebay und prbleme oder! Ruf ihn am besten noch mal an und klär das!

mfg poly

Darfs ein wenig mehr sein? http://www.polysofty.de


jop,

würde auch vorschlagen erst den pers. kontakt zu suchen !
Vielleicht beim Gespräch schon anklingen lassen das du es ernst meinst und ggf. auch einen Anwaltliclhen Rat einzuholen....


@ Sib was sagt die Rechtschreibung / Rhetorik ??? *gg*

Gaz
>>Multimediaausbau fertig, mit Mon. Navi.DVD. X- Box. etc.<<

Gazbart der Barbar, König der Freibeuter


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Autor: $iD
Datum: 27.11.2003
Beitrag:
Hi!

Ich habe einen ähnlichen Fall bei mir gehabt. Der Verkäufer hatte sich einmal mit einer Datenmail gemeldet, ich habe brav alles überwiesen und warte (nun schon n halbes Jahr her) immernoch auf meine Ware. Er meldet sich ned mehr usw... da habe ich mit meinem Anwalt gesprochen, ob ich das Geld wiederkriege, aber der meinte, dass ich an sich erst vor's Gericht gehen kann, wenn es mehr als 100 oder besser 200EUR sind... weil meins lag bei 70... das lohnte also ned, meinte er.

Tja, das wollt ich dir nur gesagt haben...

MFG

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... ich schau dir in die Schrauben, Kleines ;)

--> NEUE FOTOS... würd mich freuen wenn ihr bewertet ;)


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Autor: McClane
Datum: 27.11.2003
Beitrag:
Ich hasse es auch, wenn die Leute sofort nach ein paar Tagen mit einem Anwalt drohen. Man kann meistens alles auch so klären! Geld zurück ist schon ne feine Sache. Wenn er es bis jetzt nicht geschafft hat, wird er es auch nicht mehr :-(


Viele Grüße
Thorsten

*Kleiner Stadtflitzer*


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Autor: MaVeRiCk
Datum: 02.12.2003
Beitrag:
Wie genau funkt. das wenn ich vom Kaufvertrag zurücktreten will!

Muss ich das Ebay sagen, meinen Anwalt?

Was mache ich wenn er nicht darauf einsteigt!!!

mfG MaVeRiCk


NEU: Fotostory aktualisiert! 23.10.2003

Bearbeitet von - MaVeRiCk am 02/12/2003 23:58:00


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Autor: MaVeRiCk
Datum: 02.12.2003
Beitrag:
Habe mir geade mal seine Bewertungen angesehen, macht das anscheinded öfter!

Darf ich eigentlich seinen Ebay Namen hier posten??

mfG MaVeRiCk


NEU: Fotostory aktualisiert! 23.10.2003


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Autor: Nicore
Datum: 02.12.2003
Beitrag:
Wenn Du vom Kaufvertrag zurücktreten willst, schreibst Du den Typen an mit sowas wie "Da die von Ihnen verkaufte und ausgelieferte Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht, trete ich vom Kaufvertrag zurück." Du Musst dann die Frist abwarten und wenn keine Reaktion kommt dann meldeste das bei eBay.

Sollte dann immernoch nix passiert kannst Du Deinen Anwalttttttttt einschalten!

Ob Du den Namen des eBayers posten darfst weiss ich nicht, aber im Autotreff oder irgendwo gibt es auch ne Riesenliste mit eBay Leuten die dort angeprangert wurden.

...::: 316i Compact » Update 26.10.03 « No GFK :::...


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Autor: Futurezone
Datum: 03.12.2003
Beitrag:
Also ich hatte auch mal ein Problem mit ersteigerten Scheinwerfern die ich dann kaputt geliefert bekommen habe. Wollt das ganze so regeln aber da der Verkäufer nicht das Geld zurückzahlen wollte und irgendwann nicht mehr auf meine E-Mails reagierte, schaltete ich den Ebay Käuferschutz ein. Wenn alles seine Richtigkeit hat bekommst du den Kaufpreis - 25 Euro zurück (ist zwar nicht alles aber immer hin). Allerdings hat dies bei mir insgesamt 6 Wochen gedauert.
Hoffe ich konnte dir helfen

mfg
Daniel



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Autor: MaVeRiCk
Datum: 03.12.2003
Beitrag:
Wie das zahlt dann Ebay???

Muss ich zu Ebay eine Mail schreiben, oder wo kann ich diesen Käuferschutz einschalten!

mfG MaVeRiCk


NEU: Fotostory aktualisiert! 23.10.2003


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Autor: Nicore
Datum: 04.12.2003
Beitrag:
Na von alleine werden sie sich nicht bei Dir melden ;o]

Haste Du mal die gesamten AGBs und dazugehörige Unterthemen gelesen? Da steht das drin wann ein Schadensersatz möglich ist und wieviel man bekommen kann abzüglich Selbstkostenbeteiligung...

...::: 316i Compact » Update 26.10.03 « No GFK :::...


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Autor: Beamer328
Datum: 04.12.2003
Beitrag:
Hi,

kann mich den anderen nur anschließen.
Vom Kaufvertrag zurücktreten, da D ja nen vertrag über einen anderen gGegenstand mit dem Typ hast und das ganze bei ebay melden.
Wenn das nicht fruchtet, dann gehst zum Anwalt.

greetz
Bemer328



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Autor: StyrianBMW
Datum: 04.12.2003
Beitrag:
Hallo mav!

also bevor du zum anwalt gehst schreib ihm vorher.
wenn du schon was schreiben willst, das wichtig klingt, dann kann ich dir was juristisches in diesem Fall zutreffendes schreiben.
ist halt österreichisches recht und nicht deutsches recht!

(sollte der farbunterschied wirklich so groß sein und dies nicht einfach eine geringfügigkeit sein und klar ersichtlich:)

Da es sich in der angabe um einen kompletten nachrüstsatz der mittelarmlehne in grau handelt und dies einer der wesentlichen Bestandteile der Hauptsache (also des Nachrüstsatzes) ist, handelt es sich nach § 871 ABGB (Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch) um einen wesentlichen Irrtum.

Durch diesen wesentlichen Irrtum nach § 871 ABGB entsteht ein Anfechtungsrecht deinerseits. Das heißt du kannst auf eine Rückstellung also auf den zustand vor absclusses des vertrages bestehen. es muss aber eine angemessene nachfrist gesetzt werden.

(du musst nur beweisen, dass es sich um einenwesentlichen irrtum handelt--> also, dass du den nachrüstsatz unter diesen umständen nicht gekauft hättest und dies zu einem tragenden vertragsbestandteil geworden ist, sonst ist es nur ein unwesentlicher vertragsbestandteil (nach § 872 ABGB) und du hast nur ein anpassungsrecht (--> z.b. preissenkung,...)

vielleicht hilft dir das ein bisserl

Schöne Grüße aus der Steiermark, dem grünen Herzen Österreichs!


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Autor: Dietmar E39
Datum: 07.12.2003
Beitrag:
Hallo Maverick,

auf den Ebay-Seiten findest Du irgendwo in den AGB den Hinweis auf den "Käuferschutz". Schau mal nach. Da gibt es dann eben die Möglichkeit, daß Du mehr oder weniger die Forderung an Ebay abtrittst, von denen Deinen Schaden ersetzt bekommst und die schlagen sich dann mit dem Verkäufer rum.

Soweit ich weiß mußt Du einen kleinen Eigenanteil bezahlen, aber der Rest wird von Ebay an Dich zurückgegeben.

Gruß

Dietmar



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Autor: MaVeRiCk
Datum: 07.12.2003
Beitrag:
Vielen dank,

werde jetzt mal mit dem Typen selber reden, mal sehen was da raus kommt. Momentan scheind er urlaub zu sein!

mfG MaVeRiCk


NEU: Fotostory aktualisiert! 23.10.2003


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Autor: Dietmar E39
Datum: 07.12.2003
Beitrag:
Hallo Maverick,

tja, im Urlaub sind die Leute gerne, wenn es Probleme zu geben scheint *grins*

Hast aber, soweit ich weiß, auch noch die Möglichkeit, eine Verwarnung als unzuverlässiger Verkäufer abzugeben über Ebay.

Da kriegt er dann von Ebay die Aufforderung, die Transaktion abzuschließen. Kommt sowas öfter vor, dann kann er auch ausgeschlossen werden.

Ich denke, das würde ich mal versuchen.

Gruß

Dietmar



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Autor: MaVeRiCk
Datum: 08.12.2003
Beitrag:
Stimmt könne ich auch machen, glaube aber das er wirklich auf Urlaub ist, denn als ich ihm die Mail geschreiben habe, ist ein paar sec danach gleich die Autom. Mail gekommen das er auf urlaub ist!

mfG MaVeRiCk


NEU: Fotostory aktualisiert! 23.10.2003


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