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kann händler auf einen zurückgreifen??? - Geplaudere

Beitrag von GUCCI

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: kann händler auf einen zurückgreifen???
Date: 10.05.2004
Beitrag:
Hallo wollte euch mal was fragen.
ein kumpel von mir hat beim bmw autohaus seinen e36 für einen e46 in zahlung gegeben. er hatte aber uneingetragene felgen drauf. er hätte sie locker einr´tragen können, er hatte ja die abe dafür, aber er hat irgendwie kein bock gehabt.
jetzt meine Frage: nehmen wir mal an das auto kauft jemand. der typ wird angehalten von dem sportverein grün weiss. und steht da mit uneingetragenen felgen. der wendet sich natürlich an das autohaus. kann das autohaus dann auf meinen kumpel zurückgreifen und ihn haftbar dafür machen???

www.bmw-club-breisgau.de ISCH´ ABE GARKEINE AUTO....ISCH ABE EINE BÄMWÄ




Antworten:

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Autor: Speedy
Datum: 10.05.2004
Beitrag:
hi
nei man kann nicht auf einen zurückgreifen da der der das fahrzeug lenkt für die verkehrstauglichkeit verantwortlich ist. da brauchst keine sorgen haben mfg
.....Speedy

Ich mag Musik nur wenn sie weh tut!!!


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Autor: GUCCI
Datum: 10.05.2004
Beitrag:
aber das das dann nicht mal das autohaus beim check gemerkt hat ist doch seltsam oder???

www.bmw-club-breisgau.de ISCH´ ABE GARKEINE AUTO....ISCH ABE EINE BÄMWÄ


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Autor: Christian 323ti
Datum: 11.05.2004
Beitrag:
Zitat:

er hätte sie locker einr´tragen können, er hatte ja die abe dafür,
(Zitat von: GUCCI)


Wenn er ne ABE dafür hatte, brauchte er die sowieso nicht eintragen lassen. Nur die ABE mitführen.
Außerdem glaub ich kaum, dass sich das Autohaus bei deinem Kumpel meldet, wenn was nicht mit dem Auto stimmt. Die hätten sich dann vorher besser informieren sollen. Dein Kumpel hat denen ja keine Garantie gegeben :)


mfg
Christian



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Autor: Marcel.d
Datum: 11.05.2004
Beitrag:
Habe auch eine ABE für meine Felgen und die müssen nur eingetragen werden, wenn man eine Reifenkombination auf den Felgen fährt, die noch nicht im Fahrzeugschein steht.

Gruß Marcel

Mein Compact
Meine Homepage


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Autor: Hobbyschrauber
Datum: 11.05.2004
Beitrag:
Es ist immer und ausschließlich der Halter eines Fahrzeuges dafür verantwortlich das der Wagen i.O. ist bzw. der STVzO entspricht.
Eine Ausrede wie "...den hab ich aber genau soooo gekauft..." zählt nicht, das ist dann eben Pech wenn es Probleme mit den Felgen geben sollte.
Der "Neubesitzer" kann dann natürlich seinen Frust beim Händler abladen, aber der ist auch nicht dafür haftbar. Eignetlich sollte man als Kunde der beim (soriösen) Händler kauft davon ausgehen das bei einem Fahrzeug sowas wie Papiere etc. i.O. sind, denn es liegt ja im Interesse des Händlers den Kunden nicht zu vergraulen.
Der Vorbesitzer hat damit dann garnichts mehr zu tun. Ich kann ja auch etwas verkaufen was garnicht zugelassen ist...!

Tschö,
Hobbyschrauber


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Autor: autobahnraser83
Datum: 11.05.2004
Beitrag:
Zitat:

Ich kann ja auch etwas verkaufen was garnicht zugelassen ist...!

Wenn es sich dabei um Drogen o.ä. handelt bekommst du aber schon Ärger... ;-)

MfG



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Autor: Hobbyschrauber
Datum: 11.05.2004
Beitrag:
Zitat:

[quote]
Ich kann ja auch etwas verkaufen was garnicht zugelassen ist...!

Wenn es sich dabei um Drogen o.ä. handelt bekommst du aber schon Ärger... ;-)
quote]

Oh, verdammt! Dann muß ich ja meinen "Lebensstil" ändern...! :)

Tschö,
Hobbyschrauber


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