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Scheiben tönen... - Geplaudere

Beitrag von ASC GmbH

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Scheiben tönen...
Date: 15.03.2002
Beitrag:
Stehe kurz davor meine scheiben tönen zu lassen, macht n bekannter von nem kumpel halt schwarz. bin jetz am überlgen ob ich mir die vorderen scheiben auch mit machen lassen soll. halt nicht ganz dunkel, sondern mit ner leichten tönung die man aber schon sieht. was meint ihr, zicken die bullen da krass?? was kann da an strafe kommen??

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Bearbeitet von - Nob3.18ti am 03/16/2002 15:32:04




Antworten:

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Autor: köhmsche
Datum: 16.03.2002
Beitrag:
ich glaube vorne darfst du nur folien mit bis zu 47% tönung nehmen, sonst verstösst du gegen die STVO, und das kostet und die können dir dein fahrzueg stilllegen, is einem freund von mir vor drei jahren passiert, also würd ich sie nicht dunkler mach, sonst kannste echte probs bekommen, und die fronscheibe ist glaube ganz verboten.
fahr doch einfach mal zum Tüv und frag da nach, das kostet wenigsten ncihts



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Autor: ASC GmbH
Datum: 16.03.2002
Beitrag:
danke, das is schon mal ne hilfe... 47% würden mir ja schon reichen. es würde theoretisch auch eine mit ganz wenig tönung reichen, hauptsache es spiegelt vorne n bischen mehr das es einfach vollständiger aussieht. nur hinten find ich n bischen langweilig, sieht halt so zweigeteilt aus. naja, werd ich die tage mal beim tüv vorbei schaun...

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Autor: ASC GmbH
Datum: 17.03.2002
Beitrag:
in 2-3 was??? monaten?? wochen?? sicher das mit den 30% an den vorderen seitenscheiben?? wäre optimal, das würde mir reichen... will hinten folia tec midnight-reflex und vorne halt ne leichte tönung mit nem reflex effekt... muss mal sehn was sich da machen lässt. sag mir auf jeden fall mal bescheid wegen dieser neuen methode...

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Autor: alex2001
Datum: 17.03.2002
Beitrag:
Hallo.

Diese 25 oder 30% Tönung hast Du doch schon bald durch deine Colorverglassung. Was willst Du da noch für eine Folie aufkleben?
Soweit ich weiß ist es verboten die vorderen Seitenscheiben zu tönen. Und solltest Du dann einen Unfall bauen und Du hättest normalerweiße keine Schuld, kannst Du Dir sicher sein das Du die Schuld zugesprochen bekommst. Ich würde mir das sehr gut überlegen. Aber wenn sich die gesetze da jetzt geändert haben sollten, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.



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Autor: Marcel
Datum: 17.03.2002
Beitrag:
Ist neuerdings erlaubt! Lasse mir auch meine Frontscheibe zu 25% und die vorderen Seitenscheiben zu 30% schwarz tönen mit einem Lack!
Die Scheiben werden ausgebaut und werden lackiert!
Das ganze wird dann vom TüV eingetragen!
Eine total neue und legale Methode!

Ciao
Marcel

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- Original M3 Spiegel


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Autor: alex2001
Datum: 17.03.2002
Beitrag:
@ Marcel

Ich will ja nicht ungläubig klingen, :-)
aber woher habt ihr die Infos?
Und wo kann man das mit dem Lack machen lassen?



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Autor: Marcel
Datum: 17.03.2002
Beitrag:
Hab die Infos von meinem Kumpel, der diese neue Methode anwendet!
Ist in der Nähe von Frankfurt am Main!

Ciao
Marcel

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Autor: ASC GmbH
Datum: 17.03.2002
Beitrag:
wo findet man dazu nen gesetzestext oder sowas? wäre mal ganz hilfreich... werd die woche, vielleicht schon morgen mal zum tüv fahren und nachfragen wie es mit dem normalen folientönen steht. sobald ich genaueres weiss sag ich bescheid...

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Autor: alex2001
Datum: 17.03.2002
Beitrag:
@ Nob

Das ist eine gute idee von Dir.
Wäre ja klasse wenns jetzt endlich legal wäre. Als ich vor ca 6 monaten beim Tüv nachgefragt habe, sagten sie mir es sei absolut verboten. Und selbst wenn ich jemanden finden würde der es mir einträgt, könne die Polizei mein Auto jederzeit stillegen. Wäre gut wenn sich da endlich mal was getan hat.



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Autor: ASC GmbH
Datum: 19.03.2002
Beitrag:
Also, war gestern beim TÜV und hab mich mal erkundigt. Ergebnis is: Man darf die Frontscheibe bis auf eine qm tönen, d.h. es muss mindestens ein qm der frontscheibe "ungetönt" sein. die seitenscheiben darf man garnicht, die folienhersteller kommen nicht an die vorgaben des gesetzgebers ran. auch das mit den 30% is nicht richtig, "es darf keinerlei folie oder sonstige sichtbehindernde einrichtungen im hauptblickfeld des fahrers angebracht sein. zum hauptblickfeld zählen die vorderen seiten und die frontscheibe. es wird laut aussage des tüvis in der nächsten zeit auch keine änderungen dazu geben. Mehr konnte er mir leider nicht sagen.

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Autor: King-Slide
Datum: 19.03.2002
Beitrag:
Hi,

da muss ich doch glatt meinen Senf dazugeben:

Wir haben letztens einen 607er Peugeot zum Hifi-Shop gebracht weil der Kunde eine Freisprecheinrichtung wollte. Vor-Ort meinte der Hifi-Spezialist dass es möglicherweise Probleme mit der Antenne geben würde da die Frontscheibe Chrombedampft sei und das Ab Werk. Also muss man sich doch die Scheiben zumindest leicht mir Chrom bedampfen lassen können. Ich weiss leider auch nicht was dann der Tüv sagt wenn man ihn aufn 607er anspricht. Aber mit Peugeot und Tüv ist des immer so ne Sache. Beim 206er S16 hat sich der TÜV mal beschwert dass die werksseitige Kennzeichenhalterung zu tief sei...

cu
göki



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Autor: ASC GmbH
Datum: 19.03.2002
Beitrag:
kein plan wie sich das in dem fall verhält, wie gesagt, hab nur nach tönen gefragt, was anderes kommt bei mir nich in frage. mag sein das man chrom bedampfen darf. fakt is zumindest das das mit den folien scheinbar nichts mit der unfallsicherheit zu tun, hat, ich meine das man die scheibe nicht mehr einschlagen kann... davon hat er zumindest nichts gesagt. geht scheinbar nur um die beeinträchtigung des sichtfeldes.

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Autor: candy
Datum: 19.03.2002
Beitrag:
Hi,

ich hab aber auch schon gehoert bzw schon paar gesehen die die vorderen seitenscheiben getoent haben mit TUEV!!!!!!!!!

Vielleicht traegt es aber nur nicht jeder TUEV ein??!!Da gibt's ja auch manchmal Unterschiede ,gell ;-)



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Autor: ASC GmbH
Datum: 21.03.2002
Beitrag:
quote:

@ nob3.18ti: ich poste dir im sommer mal davon eine tüv bescheinigung. denn wenn ich die kohle zusammenhabe, werde ich das mit der glaslackierung vornehmen.
erlaubt ist es jedenfalls, so wie oben angesprochen von mir.
ganz sicher!!!

mfg martin



mach das mal...

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