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TÜV-Eintragungen - Geplaudere

Beitrag von E34

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: TÜV-Eintragungen
Date: 29.05.2002
Beitrag:
muß man eigentlich auch zum TÜV wenn man einen größere Bremsanlage von einem gleichen nur stärkeren Modell einbauen will?







Antworten:

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Autor: Compactler
Datum: 29.05.2002
Beitrag:
Hi,

ich glaube nicht, da die Bremsanlage ja stärker wird und nicht schwächer.

Aber ein kurzer Anruf beim TÜV und Du hast Gewissheit.


MFG
Compactler

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Autor: Phil
Datum: 29.05.2002
Beitrag:
ich glaube schon das du einen sprung zum tüv schauen musst, sie werden halt kontrollieren ob die bremsanlage "fachgerecht" eingebaut worden ist usw.



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Autor: Joe
Datum: 29.05.2002
Beitrag:
Veränderungen an der Sicherheit des Fahrzeug´s müssen abgenommen bzw. begutachtet werden!!!

Servas
Joe

BMW - da geht was :-)


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Autor: Ingmar
Datum: 29.05.2002
Beitrag:
Meines Wissens nach must Du die nicht eintragen lassen, sofern sie von dem selben Fahrzeug stammen wo ein stärkerer Motor drin ist. Sobald Du Dir Brembo, prosche oder sowas rein bauen willst must Du um TÜV. Aber wie schon erwähnt ist man auf der sicheren Seit beim TÜV anzurufen. Aber wenn man orignale BMW Bremsen verbaut die BMW selber bei dem Wagen verbaut ist es kein Thema, der TÜV meckert schon nicht, sofern nich der zu der Bremsanlage gehörende Motor auch drin ist.



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Autor: Joe
Datum: 29.05.2002
Beitrag:
Zumindest vom TÜV oder besser gesagt vom Fachmann anschauen lassen und irgendwie bestätigen lassen...das es ordnungsgemäß eingebaut ist und funktionieren tut.

So bist du zumindest auf der sicheren Seite, wenn etwas sein sollte (Unfall...etc.)

Gruß
Joe

BMW - da geht was :-)


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Autor: E34
Datum: 29.05.2002
Beitrag:
also hab grad mitm TÜV Österreich gesprochen...so irgendwie hab ich das Gefühl das solche Sachen immer Auslegungssache sind.

Der Techniker meint das man solch einen Umbau eintragen lassen sollte. Ein Besuch bei einer Prüfstelle sollte ausreichen. Man braucht nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller (BMW), also eine Zusage das die Bremsanlage z.B. ohne Bedenken mit dem Fahrzeug funktioniert und eine Bestätigung von einer Werkstatt oder eines Fachmannes über den ordnungsgemäßen Einbau und Funktionalität. Das sollte der Prüfstelle reichen. Wenn nicht, ab zum TÜV...

Thomas



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