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Thema: Punkte bei Fahren mit uneingetragenen Teilen Date: 01.06.2002 Beitrag: Wer kriegt diese Punkte? der, der gerade fährt oder der dem das auto gehört? mein auto ist auf meinen vater zugelassen. würde er die punkte kriegen oder ich? man kann ja von mir heoretisch nicht verlangen, das ich weis was an dem auto verändert wurde und was eingetragen gehört. weis dazu jemand etwas genaues? Bearbeitet von - gock am 01/06/2002 20:21:08 |
---------------------------------------------------------- Autor: hellikopter318iS Datum: 01.06.2002 Beitrag: der fahrzeughalter, der bekommt ja auch blitzerbilder und son scheiss www.kruschi.com |
---------------------------------------------------------- Autor: gock Datum: 01.06.2002 Beitrag: ganz sicher das dir mir nichts anhaben können? weil noch ein punkt, dann kommt die einladung zum psychiater
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---------------------------------------------------------- Autor: hellikopter318iS Datum: 01.06.2002 Beitrag: was is denn passiert? www.kruschi.com |
---------------------------------------------------------- Autor: Don_Sebo Datum: 01.06.2002 Beitrag: wobei wenn du mal weiterdenkst..... den Blitzerbescheid bekommt ja der Halter damit er ermittelt wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist.. vieleicht ist es da dann auch so.. mein Auto ist auf meinen Dad zugelassen... trotzdem krig ich die Punkte... vielleicht da dann genauso... |
---------------------------------------------------------- Autor: gock Datum: 01.06.2002 Beitrag: @don_sebo offizell hat ja mein dad das illegale zeugs einbauen lassen :-)
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---------------------------------------------------------- Autor: BMW318iS Datum: 01.06.2002 Beitrag: Hallo, die 50 Euro plus 3 Pkt. gelten im schlimmsten Fall für den Fahrer und für den Halter, sofern dir die BE nach §19(2) StVZO entzogen wurde und somit ein Verstoß gegen 18(1) StVZO vorliegt. Die meisten Polizisten belassen es aber dabei dies nur einmal abzustrafen. Du bist schließlich als Führer des Fahrzeugs verpflichtet dich über den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges vor Fahrtantritt zu informieren, somit gilt die Ausrede, dass du nix von den Umbauten weißt. Du kanns höchstens nachher im Widerspruch angeben, dass dein Vater dich angelogen hat, dass alles eingetragen ist. Ich hoffe ich konnte ein bißchen Licht ins Dunkel bringen. MfG Das Leben ist zu kurz, um schmal zu sein!!!
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---------------------------------------------------------- Autor: gock Datum: 01.06.2002 Beitrag: toll, scheiss gesetz. wenn die bullen wollen können sie dich immer ficken, die finden immer was!
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---------------------------------------------------------- Autor: Andre H. Datum: 01.06.2002 Beitrag: hallo, um welche teile geht ess denn? mfg
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---------------------------------------------------------- Autor: BMW318iS Datum: 02.06.2002 Beitrag: Hi, ich nochmal. Wollte nur mal auf meínen Schreibfehler aufmerksam machen. Die Ausrede gilt natürlich nicht. Das Leben ist zu kurz, um schmal zu sein!!!
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---------------------------------------------------------- Autor: Andre H. Datum: 02.06.2002 Beitrag: hallo, mach dir über die Rechtschreibfehler keine sorgen. mfg
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---------------------------------------------------------- Autor: julian Datum: 02.06.2002 Beitrag: tach, also nen kumpel von mir ham sie letzte woche angehalten (nicht eingetragen: felgen, sitze, spofi, auspuff, koni und noch zu laute mukke) und gemeint er müsse am 12ten bei ihnen vorfahren und zeigen das alles eingetragen is, sonst is polen offen (alsoso ham sies wohl nich gesagt, aber ihr wisst was ich mein). er hat allerdings auch gesagt das er am wochenende zu nem fahrertraing mit seinem auto will und deshalb alles rangemacht hat ;o) und vorn paar wochen haben sie seine schwestern in seinem auto angehalten mit nix eingetragen und die musste blechen, so um die 70 euro...
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---------------------------------------------------------- Autor: Andre H. Datum: 02.06.2002 Beitrag: hallo julian, du hast als Ort Altenkunstadt angegenben? mfg
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---------------------------------------------------------- Autor: Mani Datum: 04.06.2002 Beitrag: Also mir hatten sie damals alles reingewürgt, was ging. Ich bin mit dem Auto meines vaters gefahren (nicht meinen!) und da war ein Reifen abgefahren (leicht unter der Grenze). Natürlich habe ich ihnen gesagt, daß ich nicht erst alle Reifen kontrolliere, bevor ich mir das Auto meines Vaters ausleihe. Die Antwort kam auch promt : Selber schuld und unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz...... Da ist mir dann auch nichts mehr dazu eingefallen. Gruß
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