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Thema: Bodenfreiheit in Deutschland.. Date: 28.06.2002 Beitrag: ..wie schauts aus? wieviel cm für plastikteile wie spoiler, etc.. wieviel für metallteile (achsen, auspuff,..)? wird sicher eng ;o) _________________________________________________ |
---------------------------------------------------------- Autor: Pimboli Datum: 28.06.2002 Beitrag: :))) 11 cm? |
---------------------------------------------------------- Autor: Mario M Datum: 28.06.2002 Beitrag: Hi, es gibt dafür keine gesetzlichen Vorschriften. ABER die Prüforgs. nehmen die Kante an der Untersuchungsgrube als Mindestmaß. Die Kante ist 8cm hoch. Die gefährlichen Maße sind dagegen, daß ´die Unterkanten der Hauptscheinwerfer laut StVZO min. 50 cm über der Fahrbahn sind. In der Praxis sieht das so aus , das die "Rennleitung" diesen Abstand nachmisst und feststellt, das bei Unterschreitung der 50cm die Karre zu tief ist. (Stilllegung an Ort und Stelle möglich) MfG Mario M Hubraum statt Spoiler
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---------------------------------------------------------- Autor: MrMartin Datum: 28.06.2002 Beitrag: Hi, Genau das haben sie mir beim TÜV damals auch gesagt, hatte den Vorteil das meine Zender-Frontschürze in der Mitte wieder leicht nach oben geht, genau da wo die Winkeleisen der Grube sind. Wenn die Schürze nicht diese "Einbuchtung" hätte wärs laut Prüfer wahrscheinlich nix mit der Eintragung geworden. MfG MrMartin Das Leben ist ein scheiß Spiel - aber die Grafik is echt geil!
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---------------------------------------------------------- Autor: MeistaEDA Datum: 28.06.2002 Beitrag: angenommen meine mühle würde den o.g. vorschriften entstprechen, kann ich dann schadenersatz von der gemeinde verlangen, wenn ich mir trotz aüsserst langsamer fahrweise meine gt-ecken an so nem besch.... 30er boller beschädige????????? irgendwelche vorschriften muss es doch für diese bescheuerten schikanen geben, würd die gerne mal nachmessen..... Blinker links, VOLLGAS!!!
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---------------------------------------------------------- Autor: Jogi Datum: 28.06.2002 Beitrag: hab ich mir auch schon überlegt.. gibt auf jeden fall urteile, die besagen, wenn duch löcher tiefer als 10 cm beschädigungen herbeigeführt werden, gibts schadenersatz. aber evtl ist das alles hinfällig wenns ausgeschildert ist mit diesem "achtun huppelstrecke" schild :o(
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---------------------------------------------------------- Autor: Mario M Datum: 28.06.2002 Beitrag: Hi MeistaEDA, nimm Herztropfen, für die Schikanen gibts tatsächlich richtige Bauvorschriften. Aus den Gedächtnis: bis 8cm über die gesamte Fahrbahn keine längere Schräge, bis 10cm !! wenn eine Trennung in der Mitte der Schwelle für Krads ist auch keine längere Schräge. Erst ab 10cm und mehr ist eine längere "Schräge" erforderlich. Also nix mit Schadensersatz, das haben die Gemeinden ganz schön juristisch abgesichert. Zumal in den 30er Zonen ja 30 die HÖCHSTgeschwindikeit sein soll, also mit 10km über die Schikanen. Bearbeitet von - Mario M am 28/06/2002 22:44:24
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---------------------------------------------------------- Autor: MeistaEDA Datum: 29.06.2002 Beitrag: *****Aus den Gedächtnis: bis 8cm über die gesamte Fahrbahn keine längere Schräge, bis 10cm !! wenn eine Trennung in der Mitte der Schwelle für Krads ist auch keine längere Schräge. Erst ab 10cm und mehr ist eine längere "Schräge" erforderlich.******
also besagtes "teil" ist ca. 20-25cm hoch und hat eine schräge dran. bin sehr sehr langsam darüber gefahren und trotzdem mit den ecken hängengeblieben. is gottseidank nix passiert bis auf leichte abschürfungen unten an den ecken...... kann die strecke in zukunft leider nicht mehr fahren, und des regt mich auf!!!!! am liebsten würd ich des teil sprengen...... grüsse, Blinker links, VOLLGAS!!!
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