- A R C H I V -
D r u c k v e r s i o n - Originalversion hier

Wie tief darf Nummernschild? - 3er BMW - E36

Beitrag von McClane

Dieses Thema befindet sich im:
Forum 3er BMW - E36

==========================================================

Thema: Wie tief darf Nummernschild?
Date: 30.06.2002
Beitrag:
Hi Leute,

wie tief darf das Nummernschild vorne hängen?

Möchte mir gerne die Stoßleiste ohne Nummernschildaussparung kaufen und das Nummernschild darunterhängen. Wie sieht das aus und ist es erlaubt, wenn der Wagen vorne 60mm dem Erdboden näher kommt?

Hier ist die Leiste bei Sanituning


MfG
Thorsten

*Überzeugter Compact-Fahrer*

(Bilder Stand:05.06.02)




Antworten:

----------------------------------------------------------

Autor: McClane
Datum: 30.06.2002
Beitrag:
Wie mache ich das Nummernschild fest?
Mir ist gerade eingefallen, dass ja garkeine Befestigung mehr da ist. In die Stoßstange wollte ich eigentlich nicht bohren.

MfG
Thorsten

*Überzeugter Compact-Fahrer*

(Bilder Stand:05.06.02)


----------------------------------------------------------

Autor: Marcel
Datum: 30.06.2002
Beitrag:
Unterkante Nummernschild darf minimal 20cm über dem Boden sein.

Ciao
Marcel


AME tuning & more
http://www.ametuning.de
Mein Auto


----------------------------------------------------------

Autor: Ehm
Datum: 30.06.2002
Beitrag:
Hi,

Da sind auch noch Winkel zur Fahrbahn einzuhalten.
Frag mal bei der Zulassungstelle oder Tüv nach.

Gruß

Thorsten



----------------------------------------------------------

Autor: Chris_Chris
Datum: 02.07.2002
Beitrag:
Tja, da musste dir wohl mal die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordung)zur Hand nehmen.

Im § 60 StVZO steht was geschrieben zur "Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen".

Genauer findest du im § 60 Absatz 1: Da steht das AKZ nicht verdeckt verschmutzt sein, noch spiegeln dürfen.

Und im Absatz 2 des § 60 StVZO steht, dass das vordere AKZ maximal 200 mm und das hintere maximal 300 mm Unterkante von der Straße aus am KFZ angebracht sein darf.

Außerdem solltest du beachten: es steht noch geschrieben: Die AKZ dürfen die vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeuges nicht veringern!!!

Und jetzt zum Winkel: das gilt für das hintere AKZ. darf maximal bis zu einem vertikalwinkel von 30 grad in fahrtrichtung geneigt sein.
Und die Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von 30 Grad zur Fahrzeuglängsachse stehts auf ausreichende Entfernung gut lesbar sein.

Wenns noch fragen gibt dann schreib ne Mail, ich kenn mich da aus.

P.S. wenn du die nicht dran hälst dann ist es mindestens eine OWI (Ordnungswidrigkeit) oder be bewusstem verdecken sogar eine Straftat (Kennzeichenmissbrauch/bzw-Unterdrückung). ich hoffe ich hab dich nicht all zu sehr verwirrt. ist aber alles nachzulesen in der StVZO § 60 sowie STVG § 21).


:-))))))) , viel Spaß beim Schrauben:::---)))




----------------------------------------------------------

Autor: Chris_Chris
Datum: 02.07.2002
Beitrag:
Gleich mal ne Frage von mir: Wie krieg ich meine Bilder ONLINE?

Damit kenn ich mich nun wieder nicht so gut aus.

:-))))))) , viel Spaß beim Schrauben:::---)))



==========================================================
Home Page: http://www.syndikat-community.de/


© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | BMW ESD E39 M5 4-Rohr Duplex - Standlichtringe & AngelEyes