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Thema: TüV-Probleme mit orig. BMW Felgen Date: 03.07.2002 Beitrag: Hallo Leute, ich fahr eine 93'er e36 limo (318) und hab sehr billig original BMW-Felgen samt Reifen gekauft. (16 Zoll mit 225er Reifen)Nun mein Problem: Fuer die Felgen ist "nur" eine Herstellerunbedenklichkeitsbescheinigung dabei. TÜV Bayern meinte, dass die damit die Felgen seit Anfang des Jahres nicht mehr einfach so eintragen dürfen, sondern ohne Teilegutachten eine Einzelabnahme fällig wird. Weiss jmd. Abhilfe? Evtl. anderes Bundesland? (Sachsen oder Thüringen waer halbwegs in der Naehe) Gibts da von BMW mittlerweile ein Teilegutachten? Ein lokaler Händler konnte nur mit den Schultern zucken. Achja: Danke fuer Infos Wer spaeter bremst, ist laenger schnell |
---------------------------------------------------------- Autor: David325 Datum: 03.07.2002 Beitrag: fahr woanders hin. solche deppen (am besten beim tüv beschweren!) es gibt nix anderes von bmw und wenn des nicht reicht.. hatte gleiche probleme auch kürzlich.
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---------------------------------------------------------- Autor: rene Datum: 03.07.2002 Beitrag: Eigentlich sollte es bei der M-Doppelspeiche (Styling 30) keine Probleme geben.Vorausgesetzt Du hast vorn Lenkeinschlagsbegrenzung drin. Dein BMW-Händler sollte eigentlich den BMW-Umrüstkatalog vom Hersteller haben und kann Dir auch die werkseitige Freigabe mit den Auflagen ausdrucken.Damit gehst Du zum TÜV besser Dekra.Wenn Du die Ausdrucke nicht bekommst melde Dich noch mal,dann schicke ich Dir die entsprechende Pdf-Datei zu. Brauch aber die letzten 7 Stellen Deiner Fahrgestellnummer! Mfg. rene
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---------------------------------------------------------- Autor: BuDDaH Datum: 03.07.2002 Beitrag: Hi rene! Also der Lenkeinschlagsbegrenzer ist drin, wie in der Herstellerunbedenklichkeitsbescheinigung gefordert wird. Dennoch stellt sich der TÜV quer. "Wenn sie im Dezember gekommen wären, hätte es keine Probleme gegeben. Aber das Gesetz wurde geändert und wir dürfen das ohne Teilegutachten nicht mehr eintragen. Einzelabnahme!" Die werksseite Freigabe die Du ansprichst, hatte ich dem TÜV vorgelegt. Keine Chance Gruss Wer spaeter bremst, ist laenger schnell
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