- A R C H I V -
D r u c k v e r s i o n - Originalversion hier
|
Thema: Unfallschaden und seine Folgen...Bitte helft mit!! Date: 07.08.2002 Beitrag: Hi Leute, Ich hab ein rießen Problem. Mir ist am 2.August ein Kind (etwa 6 Jahre alt) auf mit ordnungsgemäß am Straßenrand geparkten Wagen aufgefahren. Er kam von hinten auf mein Fahrzeug zu und wollte es überholen. Kurz bevor er zu überholen ansetzte, bekam er Gegenverkehr und war gezwungen zu bremsen. Das hat der kleine Bengel aber nicht mehr geschafft und ist mir ans Auto gefahren. Ich hab dann einen Unfallbericht geschrieben, denn die Eltern dann unterschrieben haben. Jetzt (4 Tage später) noch nicht´s gehört. Dann hab ich bei meiner Versicherung angerufen, was ich jetzt tun soll. Meine Frage ist jetzt: Wie komme ich jetzt an das Geld für den entstanden Schaden. Wie siehts mit der Aufsichtspflicht der Eltern aus? - Die müssten doch normalerweise auf den kleinen "Scheisser" aufpassen wenn er das radfahren noch nicht beherrscht.
MFG |
---------------------------------------------------------- Autor: Mario M Datum: 07.08.2002 Beitrag: Hi, herzliches Beileid, da bekommst du keinen cent. hier der aktuelle Stand: Am 18. April 2002 berät der Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Schadensersatzrechtes abschließend. Das Gesetz soll schon zum 1. August 2002 in Kraft treten. Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen sind: Künftig haften erst 10 jährige Kinder für einen von ihnen verursachten Verkehrsunfall, da kleinere Kinder den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht gewachsen sind.
|
---------------------------------------------------------- Autor: sven83 Datum: 07.08.2002 Beitrag: ja klar...die kinder haften nicht aber wenn du den eltern nachweißen kannst dass sie ihre aufsichtsplicht verletzt haben-und das haben sie hier ja anscheinend-dann müssen sie trotzdem zahlen...bzw dann zahlt ihre versicherung... muss ja so sein sonst wäre ja der der den schaden hat auch noch der depp und das verhindert unser rechtsstaat ja glücklicherweiße... °°° 320i Coupe °°°
|
---------------------------------------------------------- Autor: Mario M Datum: 07.08.2002 Beitrag: Hi sven83, reines Wunschdenken, Der Zubeaufsichtigende einen Schaden erleidet bzw. durch ihn ein Dritter zu Schaden kommt, der Aufsichtspflichtige seine Aufsichtspflicht verletzt hat Deshalb: Der allgemein bekannte Hinweis: Eltern haften für Ihre Kinder stimmt nur mit der Ergänzung: wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und hierdurch ein Schaden entstanden ist.
wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsichtsführung eingetreten wäre (unabwendbare Schadensfälle). Das ist deutsches Recht!!! Hubraum statt Spoiler
|
---------------------------------------------------------- Autor: candy Datum: 07.08.2002 Beitrag: Toller Staat jetzt muss man sogar blechen obwohl man ueberhaupt nix fuer kann*kopfschuettel* |
---------------------------------------------------------- Autor: Jessy Datum: 07.08.2002 Beitrag: Hi Compactler! Tut mir auch echt leid für Dich. Würde mich echt mal interessieren, wie es bei Dir dann weiter gegangen ist und ob Du doch noch Geld von der Versicherung bekommen hast. Also halt uns doch mal auf dem Laufenden.
|
---------------------------------------------------------- Autor: Alex Datum: 07.08.2002 Beitrag: Ich kann dir nur den Tip geben, das mal dem ADAC zu erzählen! Die hatten gerade in der letzten Ausgabe einen Artikel über die Änderungen vom 1.8. Vielleicht machen die daraus noch einen Artikel... Ansonsten pack den Rotzbengel in den Kofferraum und nimm Lösegeld *g* </ciao> Alex |
---------------------------------------------------------- Autor: Mark Datum: 07.08.2002 Beitrag: Hallo ! Ist es nicht unlogisch ein Gesetz zu machen bei dem der Autofahrer zahlen muss, nur weil die Eltern die Kinder nicht richtig auf den Straßenverkehr vorbereiten. Gerade bei dem geschilderten Problem müßte doch die Haftpflicht der Eltern einspringen. Denn sonst brauche ich ja auch keine Haftpflichtversicherung mehr und nur noch eine Versicherung die Schäden an meinem Fahrzeug reguliert. Mark enteuschter und vom Staat eh schon ausgeraubter Autofahrer. NORDISCH by natureBearbeitet von - Mark am 07/08/2002 21:08:43
|
---------------------------------------------------------- Autor: sven83 Datum: 07.08.2002 Beitrag: quote: aber demnach müssen sie zahlen doch zahlen...denn wenn sie auf ihren scheißer richtig aufgepasst hätten wäre der schaden nicht entstanden...die müssen zahlen bin mir sicher...der fall war erst kürzlich so ähnlich bei einem bekannten von mir... °°° 320i Coupe °°°
|
---------------------------------------------------------- Autor: Cosili Datum: 07.08.2002 Beitrag: Hallo Compactler wenn Du eine private Rechtschutzversicherung hast mit Verkehrsrecht, würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen und es von dem Regeln lassen. Schließlich bezahlt´s ja auch Geld für diese Versicherung. Ich würde auf jeden Fall nicht klein beigeben. Ich hoffe Du hast Erfolg. Bye nur fliegche is schäner
|
---------------------------------------------------------- Autor: McClane Datum: 07.08.2002 Beitrag: Mir is so ein kleiner Futzi mit seinem 12" Rad in meine Seite gerast, ist aber abgehauen mit seiner Mami. Und wie ich das so mitbekommen habe, hätte der garnicht zahlen müssen, hätte ich ihn erwischt???? Ich sag nur, so ein dämliches Rechtssytem. Die Sozialdemokraten sollten echt mal über ihre Gesetze nachdenken. Egal wie alt, Schaden bleibt Schaden und dafür sollte man haften müssen!
*Überzeugter Compact-Fahrer* (Bilder Stand:05.06.02)
|
---------------------------------------------------------- Autor: McClane Datum: 07.08.2002 Beitrag: jo MfG *Überzeugter Compact-Fahrer* (Bilder Stand:05.06.02)
|
---------------------------------------------------------- Autor: Cosili Datum: 07.08.2002 Beitrag: Hey Compactler, nicht aufregen nur wunder. Ich weiß, leichter gesagt als getan. Aber wenn de Dich nur aufregst wird es auch nicht besser. Ärgerlich ist es schon. Kannste ja aber so wie´s aussieht eh nix dran änderen. Also, take it easy. Kopfhoch, jeden morgen geht die Sonne auf. Bye nur fliegche is schäner
|
---------------------------------------------------------- Autor: Mario M Datum: 07.08.2002 Beitrag: @ Dragon, guter Tip mit der Rechtscchutzvers., aber selbst die lehnen eine Kostenübernahme meistens ab, weil das Thema "Aufsichtspflichtsverletzung" so gut wie aussichtslos ist. @all Diese Story ist fester Bestandteil allg. Familienfeier und wird mir bei jedem Geburtstag von dem einem oder anderen "unter die nase gerieben". Damit wurde die Ganzlackierung 3X so teuer. Wenn ich heute Kinder, Blagen, Kröten oder sonstige Hosenschiesser in der Nähe meines Autos sehe, jage ich die bis die kein Land mehr sehen, weil ich aus eigener Erfahrunng weis, was das für ne Kacke ist. @Compactler Hubraum statt Spoiler
|
---------------------------------------------------------- Autor: SureShot Datum: 08.08.2002 Beitrag: Ich hab das Urteil gelesen und ich dachte das wär ein übelst schlechter April-Scherz! Es gibt nichts was ich mehr hasse als kleine Kinder in Kombination mit nem Auto! Es kann doch nicht sein das die kleinen Mofos Narrenfreiheit und nen Freibrief für ihren eigenen kleinen Chaostage bekommen. Wer einen Schaden verursacht hat auch gefälligst die Konsequenzen zu tragen, für was hat man denn überhaupt noch eine Privat Haftpflicht? Sowas pisst mich echt mega an... GRRRRRRR!!!! Ich glaube mit dem Urteil hast du glaub ich wenig bis gar keine Chance Kohle zu sehen, egal ob die Eltern nun die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht. Das wird wohl allgemein gelten. Wählt mir ja den Stoiber!
|
---------------------------------------------------------- Autor: Compactler Datum: 08.08.2002 Beitrag: Hi zusammen, ich hab diese Woche Spätschicht und war gestern Nachmittag nicht zuhause. Ich halt euch auf den laufenden...
|
---------------------------------------------------------- Autor: Klesi Datum: 08.08.2002 Beitrag: schön das du dir von diesem bengel nicht die laune verderben läßt... frontenhausen ist ja schon morgen bzw. übermorgen. langsam sollten wir dann doch mal ausmachen ob und wo wir uns treffen.
|
---------------------------------------------------------- Autor: stormy Datum: 08.08.2002 Beitrag: ich kann das was mario m schreibt bestaetigen hier noch ein beispiel aus dem adac heft: kracht ein radfahrer in ein an der kreuzung stehendes (!) auto und stuerzt, haftet der autofahrer mit. der radfahrer erhaelt jedoch keinen vollen schadensersatz, weil er rechtzeitig haette bremsen muessn. das find ich auch ganz toll *kopfschuettel* mfg stormy
|
---------------------------------------------------------- Autor: SureShot Datum: 08.08.2002 Beitrag: quote: LoL..ohne Scheiss? (¯`·.¸.¤ 316i Compact Sport Edition ¤.¸.·´¯)
|
---------------------------------------------------------- Autor: candy Datum: 08.08.2002 Beitrag: quote: Das mit dem Radfahren war nicht auf Kinder bezogen!! |
---------------------------------------------------------- Autor: sven83 Datum: 08.08.2002 Beitrag: quote:
°°° 320i Coupe °°°
|
---------------------------------------------------------- Autor: Sepp Datum: 08.08.2002 Beitrag: Hi Freunde Erst mal @ Mario M . Gruß Sepp
|
---------------------------------------------------------- Autor: Mario M Datum: 08.08.2002 Beitrag: Hi Sepp, welche Banche meinst du? Viele Unfälle sind nicht auf ein Verschulden zurückzuführen. Verletzte und Geschädigte haben dennoch Anspruch auf Entschädigung, wenn eine Gefährdungshaftung in Frage kommt. Diesem Haftungsgrund liegt die Annahme zugrunde, dass z.B. von bestimmten Maschinen, etwa dem Auto, eine Betriebsgefahr ausgeht. So kann ein Kraftfahrer, auch wenn er vorsichtig, angemessen und den Regeln der Straßenverkehrsordnung gemäß fährt, dennoch im Falle eines Unfalls für den Schaden eintreten müssen. Auf ein Verschulden kommt es nicht an, der Fahrzeughalter haftet aus der reinen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs. Der Halter kann sich entlasten und damit seine Schadenersatzpflicht ausschließen, wenn der Unfall auf ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen ist. Dieser Einwand gilt nur noch zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern. Gegenüber Fußgängern, Radfahrern und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern gilt nach neuem Schadensrecht nur höhere Gewalt als entlastender Einwand. Quelle: Gesamtverband der Versicherungen GdV MfG Mario M
Bearbeitet von - Mario M am 08/08/2002 21:32:47
|
---------------------------------------------------------- Autor: candy Datum: 08.08.2002 Beitrag: quote:quote: Ja auf jeden,also Erwachsene. |
---------------------------------------------------------- Autor: stormy Datum: 08.08.2002 Beitrag: ich glaube sie meinte mein posting mit dem radfahrer......
|
---------------------------------------------------------- Autor: Sepp Datum: 09.08.2002 Beitrag: Hi Mario , in gewisser weise stimmt schon das was Du sagst , aber in Schadensfällen wird meistens ganz anders gehandelt als es in den Richtlinien steht , und die Gefährdungshaftung trifft auf sein Auto nicht zu.Bei LKW´s läufts wieder anders. Wenn er´s richtig anstellt bekommt er den Schaden auf legale Art und Weise ersetzt , glaub mir .
Sepp
|
---------------------------------------------------------- Autor: Compactler Datum: 09.08.2002 Beitrag: quote:
Ich muß also beweisen, dass der kleine Bengel ohne Eltern auf der Straße war?..Das könnte ich > Es hat nämlich eine Frau den Unfallhergang gesehen, also das der Junge alleine war und das er gegen mein Auto gebrettert ist... Ich werd mich jetzt am Samstag mit´nem BMW-Vertragshändler mal unterhalten und ein Kostenangebot erstellen lassen...Damit maschier ich dann zu den Eltern des Rotzlöffel und wenn die nicht zahlen wollen gehe ich zum Rechtsanwalt.
|
---------------------------------------------------------- Autor: Sepp Datum: 09.08.2002 Beitrag: Was heißt beweisen das er alleine war.... na ja Indirekt ... die Eltern der göre müssen halt nur sagen das sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben , und wenn er alleine ohne Aufsichtsperson ( müssen nicht unbedingt die Eltern sein ) unterwegs war , dann haben sie wohl ihre aufsichtspflicht verletzt , jetzt noch das ganze vernünftig in die Anzeige gepackt und du bekommst dein Geld. Gruß SEPP
|
---------------------------------------------------------- Autor: Compactler Datum: 09.08.2002 Beitrag: quote: Also ich kenn die Eltern des Bengels so vom hören-sagen und was ich da erfahren habe lässt mich sehr daran zweifeln, dass sie das ohne weiteres zugeben werden, dass der Scheisser alleine unterwegs war....Ich hab ja zum Glück eine Frau als Zeugen, die gesehen hat, das der Kleine mir ans Auto gefahren ist. MFG |
---------------------------------------------------------- Autor: Mario M Datum: 10.08.2002 Beitrag: Hi Compactler. entwedr ein Erwachsener ist reingefahren, oder es gibt kein Geld. Lese meine Postings. Hubraum statt Spoiler
|
---------------------------------------------------------- Autor: Mark Datum: 10.08.2002 Beitrag: Also ist es eigendlich egal ob eine Aufsichtsperson dabei ist oder nicht, der Autofahrer ist immer der gearschte. Wozu gibts denn die Haftpflichtversicherung ? Demnächst gibt es dann noch Mautstellen bei dennen dann die toten Fliegen auf der Windschutzscheibe gezählt werden. Pro Fliege oder Insekt 50 cent. Kann man sondt noch wo dem Autofahrer das Geld aus der Tasche ziehen ?
NORDISCH by nature |
---------------------------------------------------------- Autor: Compactler Datum: 10.08.2002 Beitrag: quote: Das ist jetzt ein Witz, oder? Das soll dann heißen, dass Kinder bis 10J Narrenfreiheit haben...wenn ich jetzt zu meinem Auto zurückkomme und der kleine Scheißer mir am Dach rumhüpft, dann muß ich damit leben?....Das kann´s doch ned sein... MFG |
---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 11.08.2002 Beitrag: Ich denke mal, wenn das Kind auf deinem Auto herumhüpft, fällt das unter Verletzen der Aufsichtspflicht, weil der entstandene Schaden durch die Anwesenheit der Eltern abwendbar gewesen wäre. Gruß, Peter
|
---------------------------------------------------------- Autor: Compactler Datum: 16.08.2002 Beitrag: Hi Leute, ich hab heute von der Versicherung Post bekommen. Antrag: ABGELEHNT !!! Grund: (Auszug aus dem Bief) ... Der Gesetzgeber hat das Schadensersatzrecht zum 01.08.2002 Somit bleibe ich auf meinem Schaden sitzen und ich kann sogar noch von den Eltern auf Ebensfalls können sie jederzeit noch Schmerzensgeld verlangen, wenn sie mir nachweisen können,
btw: Jetzt weiß ich sicher was ich im September wählen werde.
MFG |
---------------------------------------------------------- Autor: Xeen Datum: 21.08.2002 Beitrag: Hey Des Geld bekommst du nicht. Ein paar kleine Kinder haben einen großen Kratzer in meinem Auto gemacht. Ich war bei der Polizei, die konnten mir nicht helfen. War dann bei einem Anwalt, der hat mir gesagt das Kinder unter 10 Jahre nix zahlen müssen. Laut Gesetz muß man damit rechnen, das man kleine Schäden bekommt, wenn da kleine Kinder spielen. Du kannst die Eltern von dem Kind benachrichten. Sie müssen dir den Schaden nicht zahlen. Im groß und ganzen sieht es schlecht aus. Sorry, ich war leider in der selben Lage. MfG Jens
|
---------------------------------------------------------- Autor: Compactler Datum: 21.08.2002 Beitrag: quote: Hast Du meinen letzten Beitrag gelesen?... MFG |
Partner: Auto Tuning Videos | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | BMW ESD E39 M5 4-Rohr Duplex - Standlichtringe & AngelEyes |