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Unfallschaden und seine Folgen...Bitte helft mit!! - Geplaudere

Beitrag von Compactler

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Unfallschaden und seine Folgen...Bitte helft mit!!
Date: 07.08.2002
Beitrag:
Hi Leute,

Ich hab ein rießen Problem.

Mir ist am 2.August ein Kind (etwa 6 Jahre alt) auf mit ordnungsgemäß am Straßenrand geparkten Wagen aufgefahren.

Er kam von hinten auf mein Fahrzeug zu und wollte es überholen. Kurz bevor er zu überholen ansetzte, bekam er Gegenverkehr und war gezwungen zu bremsen. Das hat der kleine Bengel aber nicht mehr geschafft und ist mir ans Auto gefahren.

Ich hab dann einen Unfallbericht geschrieben, denn die Eltern dann unterschrieben haben.
Diese wollten sich dann sofort mit ihrer Privat-Haftpflichtversicherung in Verbindung setzten.

Jetzt (4 Tage später) noch nicht´s gehört. Dann hab ich bei meiner Versicherung angerufen, was ich jetzt tun soll.
Das sagte mir der nette Versichungskollege, dass es seit dem 1.August einen neue Gesetzesregelung gibt, dass bei Schäden von Kindern unter 10 Jahren nicht gezahlt wird.

Meine Frage ist jetzt: Wie komme ich jetzt an das Geld für den entstanden Schaden.
Ich hab eine Rechtschutzversicherung - Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten und das Geld einklagen? Hab ich da eine Chance?

Wie siehts mit der Aufsichtspflicht der Eltern aus? - Die müssten doch normalerweise auf den kleinen "Scheisser" aufpassen wenn er das radfahren noch nicht beherrscht.


Ich danke schon mal für euere Hilfe!!!

MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<





Antworten:

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Autor: Mario M
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
Hi,

herzliches Beileid, da bekommst du keinen cent.
1. beim KFZ besteht immer die GEFÄHRDUNGSHAFTUNG!!! (hätte sich das Kind an deinem KFZ verletzt, müsstest du ,bzw. deine Kfzhaftpflicht sogar noch zahlen)
2. Kinder unter 7 J. sind nicht haft bzw, schadensersatzpflichtig. Das das ab 1.8.2002 mit 10J. sein soll habe ich noch nicht gehört.
3. lese mal die Bedingungen deiner Privathaftpflicht, da müsste das drin stehen.
MfG
Mario M

hier der aktuelle Stand:

Am 18. April 2002 berät der Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Schadensersatzrechtes abschließend. Das Gesetz soll schon zum 1. August 2002 in Kraft treten.

Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen sind:

Künftig haften erst 10 jährige Kinder für einen von ihnen verursachten Verkehrsunfall, da kleinere Kinder den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht gewachsen sind.


Bearbeitet von - Mario M am 07/08/2002 13:42:34


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Autor: sven83
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
ja klar...die kinder haften nicht aber wenn du den eltern nachweißen kannst dass sie ihre aufsichtsplicht verletzt haben-und das haben sie hier ja anscheinend-dann müssen sie trotzdem zahlen...bzw dann zahlt ihre versicherung...
muss ja so sein sonst wäre ja der der den schaden hat auch noch der depp und das verhindert unser rechtsstaat ja glücklicherweiße...

°°° 320i Coupe °°°


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Autor: Mario M
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
Hi sven83,

reines Wunschdenken,
I. Schadenersatzpflicht:
a) Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn:

Der Zubeaufsichtigende einen Schaden erleidet bzw. durch ihn ein Dritter zu Schaden kommt,

der Aufsichtspflichtige seine Aufsichtspflicht verletzt hat
UND
der Schaden durch die Verletzung der Aufsichtspflicht entstanden ist.

Deshalb: Der allgemein bekannte Hinweis: „Eltern haften für Ihre Kinder“ stimmt nur mit der Ergänzung: „wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und hierdurch ein Schaden entstanden ist.“


Trotz Verletzung der Aufsichtpflicht keine Haftung,

wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsichtsführung eingetreten wäre (unabwendbare Schadensfälle).

Das ist deutsches Recht!!!
MfG Mario M

Hubraum statt Spoiler


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Autor: candy
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
Toller Staat jetzt muss man sogar blechen obwohl man ueberhaupt nix fuer
kann*kopfschuettel*

mein schnuggl


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Autor: Jessy
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
Hi Compactler!

Tut mir auch echt leid für Dich.
Kann auch nicht nachvollziehen, dass es da keine Möglichkeit gibt, Dir den Schaden, ohne selbst ins Portemonnaie zu greifen, zu ersetzen. Zumal Du ja noch nicht mal dran beteiligt warst. Das ist echt ganz schön heftig.

Würde mich echt mal interessieren, wie es bei Dir dann weiter gegangen ist und ob Du doch noch Geld von der Versicherung bekommen hast.

Also halt uns doch mal auf dem Laufenden.



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Autor: Alex
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
Ich kann dir nur den Tip geben, das mal dem ADAC zu erzählen! Die hatten gerade in der letzten Ausgabe einen Artikel über die Änderungen vom 1.8.
Vielleicht machen die daraus noch einen Artikel...

Ansonsten pack den Rotzbengel in den Kofferraum und nimm Lösegeld *g*

</ciao> Alex
___________________________________________________________________________________________________
> www.alexone.de < Ist das Leben nicht viel zu kurz, um auf Freude am Fahren zu verzichten?


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Autor: Mark
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
Hallo !

Ist es nicht unlogisch ein Gesetz zu machen

bei dem der Autofahrer zahlen muss, nur weil

die Eltern die Kinder nicht richtig auf den

Straßenverkehr vorbereiten.

Gerade bei dem geschilderten Problem müßte

doch die Haftpflicht der Eltern einspringen.

Denn sonst brauche ich ja auch keine

Haftpflichtversicherung mehr und nur noch

eine Versicherung die Schäden an meinem Fahrzeug

reguliert.

Mark

enteuschter und vom Staat eh schon ausgeraubter Autofahrer.


NORDISCH by nature

Bilder gibts hier

Bearbeitet von - Mark am 07/08/2002 21:08:43


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Autor: sven83
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
quote:

Hi sven83,

reines Wunschdenken,
I. Schadenersatzpflicht:
a) Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn:

Der Zubeaufsichtigende einen Schaden erleidet bzw. durch ihn ein Dritter zu Schaden kommt,

der Aufsichtspflichtige seine Aufsichtspflicht verletzt hat
UND
der Schaden durch die Verletzung der Aufsichtspflicht entstanden ist.

Deshalb: Der allgemein bekannte Hinweis: „Eltern haften für Ihre Kinder“ stimmt nur mit der Ergänzung: „wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und hierdurch ein Schaden entstanden ist.“


Trotz Verletzung der Aufsichtpflicht keine Haftung,

wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsichtsführung eingetreten wäre (unabwendbare Schadensfälle).

Das ist deutsches Recht!!!
MfG Mario M

Hubraum statt Spoiler


aber demnach müssen sie zahlen doch zahlen...denn wenn sie auf ihren scheißer richtig aufgepasst hätten wäre der schaden nicht entstanden...die müssen zahlen bin mir sicher...der fall war erst kürzlich so ähnlich bei einem bekannten von mir...

°°° 320i Coupe °°°


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Autor: Cosili
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
Hallo Compactler
wenn Du eine private Rechtschutzversicherung hast mit Verkehrsrecht, würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen und es von dem Regeln lassen. Schließlich bezahlt´s ja auch Geld für diese Versicherung.
Ich würde auf jeden Fall nicht klein beigeben.
Ich hoffe Du hast Erfolg.

Bye

nur fliegche is schäner


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Autor: McClane
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
Mir is so ein kleiner Futzi mit seinem 12" Rad in meine Seite gerast, ist aber abgehauen mit seiner Mami. Und wie ich das so mitbekommen habe, hätte der garnicht zahlen müssen, hätte ich ihn erwischt????
Ich sag nur, so ein dämliches Rechtssytem. Die Sozialdemokraten sollten echt mal über ihre Gesetze nachdenken.
Egal wie alt, Schaden bleibt Schaden und dafür sollte man haften müssen!


MfG
Thorsten

*Überzeugter Compact-Fahrer*

(Bilder Stand:05.06.02)


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Autor: McClane
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
jo

MfG
Thorsten

*Überzeugter Compact-Fahrer*

(Bilder Stand:05.06.02)


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Autor: Cosili
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
Hey Compactler,
nicht aufregen nur wunder.
Ich weiß, leichter gesagt als getan. Aber wenn de Dich nur aufregst wird es auch nicht besser. Ärgerlich ist es schon. Kannste ja aber so wie´s aussieht eh nix dran änderen.
Also, take it easy.
Kopfhoch, jeden morgen geht die Sonne auf.

Bye

nur fliegche is schäner


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Autor: Mario M
Datum: 07.08.2002
Beitrag:
@ Dragon,

guter Tip mit der Rechtscchutzvers., aber selbst die lehnen eine Kostenübernahme meistens ab, weil das Thema "Aufsichtspflichtsverletzung" so gut wie aussichtslos ist.

@all
Ich oute mich mal:
mit 5 oder 6 Jahren habe mit einem Freund einen flammenneuen Benz zerkratzt. Dad sas mit Bekannten auf der Terasse und konnte mich, bzw. uns nicht sehen. Aber andere Anwohner haben uns beim zerkratzen gesehen.
Nachdem der Benzfahrer zurück kam haben die Anwohner dem gesagt wo wir wohnwén. Der Typ kam und machte einen Mordsaufstand. ( Hätte er nicht tun sollen, denn Dad wäre bereit gewesen, der Vers. zu sagen, dar er mit dem Fahrrad dagegen gedonnert wäre.
Mein Dad hat den Schaden original unserer Haftppflicht gemeldet..... und die hat nicht gezahlt!!!
Darauf hin kam eine Zivilklage: Rechnung, Mahnbescheid, Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und der Benzfahrer hat alle drei verloren, weil der Schaden NICHT durch die Verletzung der Aufsichtspflicht entstanden ist und ich unter 7 war!!! Wir wurden von einem Anwalt der Vers. vertreten.

Diese Story ist fester Bestandteil allg. Familienfeier und wird mir bei jedem Geburtstag von dem einem oder anderen "unter die nase gerieben".

Damit wurde die Ganzlackierung 3X so teuer.
Es reicht zB. wenn mein Vater uns stdl. einmal gesehen hat......so das Gericht!!!

Wenn ich heute Kinder, Blagen, Kröten oder sonstige Hosenschiesser in der Nähe meines Autos sehe, jage ich die bis die kein Land mehr sehen, weil ich aus eigener Erfahrunng weis, was das für ne Kacke ist.
Aber einige User verwechseln hier Straf- und Zivilrecht.

@Compactler
Wäre die Mutter oder der Vater des Kindes gegen deinen Wagen gefahren, wäre das Ding klar....augenzwinkernichtzumversicherungsbetrugaufordernt.
MfG Mario M

Hubraum statt Spoiler


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Autor: SureShot
Datum: 08.08.2002
Beitrag:

Ich hab das Urteil gelesen und ich dachte das wär ein übelst schlechter April-Scherz!
Es gibt nichts was ich mehr hasse als kleine Kinder in Kombination mit nem Auto!
Es kann doch nicht sein das die kleinen Mofos Narrenfreiheit und nen Freibrief für ihren eigenen kleinen Chaostage bekommen.
Wer einen Schaden verursacht hat auch gefälligst die Konsequenzen zu tragen, für was hat man denn überhaupt noch eine Privat Haftpflicht?
Sowas pisst mich echt mega an... GRRRRRRR!!!!

Ich glaube mit dem Urteil hast du glaub ich wenig bis gar keine Chance Kohle zu sehen, egal ob die Eltern nun die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht. Das wird wohl allgemein gelten.
Das Beste wäre wohl einen Unfall an entsprechender Stelle zu provozieren solange die KFZ Haftpflicht nicht auch noch anfängt bei Fällen von Senilität oder Anfängernfehlern nicht zu zahlen.

Wählt mir ja den Stoiber!


(¯`·.¸.¤ 316i Compact Sport Edition ¤.¸.·´¯)


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Autor: Compactler
Datum: 08.08.2002
Beitrag:
Hi zusammen,

ich hab diese Woche Spätschicht und war gestern Nachmittag nicht zuhause.
Mein Dad war nochmal bei den Unfallgegnern und offensichtlich will die Versicherung zahlen... mal sehen....

Ich halt euch auf den laufenden...


PS: Das Treffen in Frontenhausen wird aber trotzdem besucht!!!


MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<


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Autor: Klesi
Datum: 08.08.2002
Beitrag:
schön das du dir von diesem bengel nicht die laune verderben läßt...

frontenhausen ist ja schon morgen bzw. übermorgen. langsam sollten wir dann doch mal ausmachen ob und wo wir uns treffen.


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Mein BMW


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Autor: stormy
Datum: 08.08.2002
Beitrag:
ich kann das was mario m schreibt bestaetigen

hier noch ein beispiel aus dem adac heft:

kracht ein radfahrer in ein an der kreuzung stehendes (!) auto und stuerzt, haftet der autofahrer mit. der radfahrer erhaelt jedoch keinen vollen schadensersatz, weil er rechtzeitig haette bremsen muessn.

das find ich auch ganz toll *kopfschuettel*

mfg stormy

da isser



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Autor: SureShot
Datum: 08.08.2002
Beitrag:
quote:

Ich weis ja nicht, wie das in Deutschland ist aber in Österreich dürfen Kinder unter 12 Jahren ohne Begleitung nicht Radfahren.

LoL..ohne Scheiss?

(¯`·.¸.¤ 316i Compact Sport Edition ¤.¸.·´¯)


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Autor: candy
Datum: 08.08.2002
Beitrag:
quote:

Ich weis ja nicht, wie das in Deutschland ist aber in Österreich dürfen Kinder unter 12 Jahren ohne Begleitung nicht Radfahren.



Das mit dem Radfahren war nicht auf Kinder bezogen!!

mein schnuggl


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Autor: sven83
Datum: 08.08.2002
Beitrag:

quote:

Das mit dem Radfahren war nicht auf Kinder bezogen!!

mein schnuggl



ja wie-auf was dann???

°°° 320i Coupe °°°


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Autor: Sepp
Datum: 08.08.2002
Beitrag:

Hi Freunde

Erst mal @ Mario M .
Du scheinst ja aus der branche zu sein Genau wie ich , dann erklär mir mal bitte was GEFÄHRDUNGSHAFTUNG mit seinem Auto zu tun hat , sowas gibt es, da geb ich Dir recht , allerdings bezieht sich diese auf TIERE oder z.B. Öltanks im keller oder so , da nur die Haltung eines Hundes z.B. eine Gefahr für andere ist , da Tiere unberechenbar sind , oder von Tanks im Keller eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht, also was hat das mit seinem Auto zu tun ???
Er bekommt den Schaden ERSETZT , vorausgesetzt er stellt es richtig an .
Z.Zt sind Kinder unter 7 Jahren nicht DELIKTSFÄHIG also würde im normalfall auch niemand zahlen , es sei denn die Eltern geben an , daß sie Ihre aufsichtspflicht verletzt haben , dann ZAHLT die Haftpflicht der Eltern den Schaden , es kommt dabei natürlich drauf an was in der Schadensanzeige steht , darin müssen nämlich die Eltern 1. angeben das sie ihre aufsichtspflicht verletzt haben , und 2. ihrer Meinung nach für den Schaden verantwortlich sind .
Wenn er es richtig anstellt bekommt er den Schaden Bezahlt !!!!
Aber für solche Fälle existiert ja nu mal die Haftpflicht.

Gruß

Sepp



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Autor: Mario M
Datum: 08.08.2002
Beitrag:
Hi Sepp,

welche Banche meinst du?
Ich bin Schrauber (Kfz-Mech. u. Elektr. Techniker) und das Thema kenn ich aus eigener Erfahrung. Denn Rest kannst du auf jeder Juristenseite nachlesen. Da findest du auch, das Kinder jetzt erst ab 10J. haftbar sind.

hier noch ein Satz zur "Gefährdungshaftung"

Viele Unfälle sind nicht auf ein Verschulden zurückzuführen. Verletzte und Geschädigte haben dennoch Anspruch auf Entschädigung, wenn eine Gefährdungshaftung in Frage kommt. Diesem Haftungsgrund liegt die Annahme zugrunde, dass z.B. von bestimmten Maschinen, etwa dem Auto, eine Betriebsgefahr ausgeht. So kann ein Kraftfahrer, auch wenn er vorsichtig, angemessen und den Regeln der Straßenverkehrsordnung gemäß fährt, dennoch im Falle eines Unfalls für den Schaden eintreten müssen. Auf ein Verschulden kommt es nicht an, der Fahrzeughalter haftet aus der reinen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs.

Der Halter kann sich entlasten und damit seine Schadenersatzpflicht ausschließen, wenn der Unfall auf ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen ist. Dieser Einwand gilt nur noch zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern. Gegenüber Fußgängern, Radfahrern und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern gilt nach neuem Schadensrecht nur höhere Gewalt als entlastender Einwand.

Quelle: Gesamtverband der Versicherungen GdV

MfG Mario M


Hubraum statt Spoiler

Bearbeitet von - Mario M am 08/08/2002 21:32:47


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Autor: candy
Datum: 08.08.2002
Beitrag:
quote:

quote:

Das mit dem Radfahren war nicht auf Kinder bezogen!!

mein schnuggl



ja wie-auf was dann???

°°° 320i Coupe °°°


Ja auf jeden,also Erwachsene.

mein schnuggl


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Autor: stormy
Datum: 08.08.2002
Beitrag:
ich glaube sie meinte mein posting mit dem radfahrer......

da isser



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Autor: Sepp
Datum: 09.08.2002
Beitrag:

Hi Mario ,

in gewisser weise stimmt schon das was Du sagst , aber in Schadensfällen wird meistens ganz anders gehandelt als es in den Richtlinien steht , und die Gefährdungshaftung trifft auf sein Auto nicht zu.Bei LKW´s läufts wieder anders. Wenn er´s richtig anstellt bekommt er den Schaden auf legale Art und Weise ersetzt , glaub mir .


Gruß @ all

Sepp



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Autor: Compactler
Datum: 09.08.2002
Beitrag:
quote:

Hi Mario ,

in gewisser weise stimmt schon das was Du sagst , aber in Schadensfällen wird meistens ganz anders gehandelt als es in den Richtlinien steht , und die Gefährdungshaftung trifft auf sein Auto nicht zu.Bei LKW´s läufts wieder anders. Wenn er´s richtig anstellt bekommt er den Schaden auf legale Art und Weise ersetzt , glaub mir .


Gruß @ all

Sepp




Ahmmm...Wie jetzt?

Ich muß also beweisen, dass der kleine Bengel ohne Eltern auf der Straße war?..Das könnte ich > Es hat nämlich eine Frau den Unfallhergang gesehen, also das der Junge alleine war und das er gegen mein Auto gebrettert ist...

Ich werd mich jetzt am Samstag mit´nem BMW-Vertragshändler mal unterhalten und ein Kostenangebot erstellen lassen...Damit maschier ich dann zu den Eltern des Rotzlöffel und wenn die nicht zahlen wollen gehe ich zum Rechtsanwalt.


MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<


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Autor: Sepp
Datum: 09.08.2002
Beitrag:

Was heißt beweisen das er alleine war.... na ja Indirekt ... die Eltern der göre müssen halt nur sagen das sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben , und wenn er alleine ohne Aufsichtsperson ( müssen nicht unbedingt die Eltern sein ) unterwegs war , dann haben sie wohl ihre aufsichtspflicht verletzt , jetzt noch das ganze vernünftig in die Anzeige gepackt und du bekommst dein Geld.

Gruß SEPP



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Autor: Compactler
Datum: 09.08.2002
Beitrag:
quote:

Was heißt beweisen das er alleine war.... na ja Indirekt ... die Eltern der göre müssen halt nur sagen das sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben , und wenn er alleine ohne Aufsichtsperson ( müssen nicht unbedingt die Eltern sein ) unterwegs war , dann haben sie wohl ihre aufsichtspflicht verletzt , jetzt noch das ganze vernünftig in die Anzeige gepackt und du bekommst dein Geld.

Gruß SEPP


Also ich kenn die Eltern des Bengels so vom hören-sagen und was ich da erfahren habe lässt mich sehr daran zweifeln, dass sie das ohne weiteres zugeben werden, dass der Scheisser alleine unterwegs war....Ich hab ja zum Glück eine Frau als Zeugen, die gesehen hat, das der Kleine mir ans Auto gefahren ist.

MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<


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Autor: Mario M
Datum: 10.08.2002
Beitrag:
Hi Compactler.

entwedr ein Erwachsener ist reingefahren, oder es gibt kein Geld. Lese meine Postings.
1. Kind unter 7- ab 1.8.02 10J.
2. Wäre eine Aufsichtsperson, wer auch immer, direkt nebenher gegangen, wäre dann der Unfall auch dann möglich? 99% Ja.
Also keine Aufsichtpflichtverletzung.
Es kommt nicht darauf an, ob jemand dabei war, sondern ob der Unfall auch MIT Aufsicht möglich WÄRE.
MfG Mario M

Hubraum statt Spoiler


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Autor: Mark
Datum: 10.08.2002
Beitrag:

Also ist es eigendlich egal ob eine Aufsichtsperson

dabei ist oder nicht, der Autofahrer ist immer der gearschte.

Wozu gibts denn die Haftpflichtversicherung ?
Wo war denn das Problem ?

Demnächst gibt es dann noch Mautstellen

bei dennen dann die toten Fliegen auf der

Windschutzscheibe gezählt werden.

Pro Fliege oder Insekt 50 cent.

Kann man sondt noch wo dem Autofahrer

das Geld aus der Tasche ziehen ?


Gruß Mark

NORDISCH by nature

Bilder gibts hier


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Autor: Compactler
Datum: 10.08.2002
Beitrag:
quote:

Hi Compactler.

entwedr ein Erwachsener ist reingefahren, oder es gibt kein Geld. Lese meine Postings.
1. Kind unter 7- ab 1.8.02 10J.
2. Wäre eine Aufsichtsperson, wer auch immer, direkt nebenher gegangen, wäre dann der Unfall auch dann möglich? 99% Ja.
Also keine Aufsichtpflichtverletzung.
Es kommt nicht darauf an, ob jemand dabei war, sondern ob der Unfall auch MIT Aufsicht möglich WÄRE.
MfG Mario M

Hubraum statt Spoiler



Das ist jetzt ein Witz, oder?
Das soll dann heißen, dass Kinder bis 10J Narrenfreiheit haben...wenn ich jetzt zu meinem Auto zurückkomme und der kleine Scheißer mir am Dach rumhüpft, dann muß ich damit leben?....Das kann´s doch ned sein...

MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<


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Autor: Peter316i
Datum: 11.08.2002
Beitrag:
Ich denke mal, wenn das Kind auf deinem Auto herumhüpft, fällt das unter Verletzen der Aufsichtspflicht, weil der entstandene Schaden durch die Anwesenheit der Eltern abwendbar gewesen wäre.

Gruß,

Peter



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Autor: Compactler
Datum: 16.08.2002
Beitrag:
Hi Leute,

ich hab heute von der Versicherung Post bekommen.

Antrag: ABGELEHNT !!!

Grund: (Auszug aus dem Bief) ... Der Gesetzgeber hat das Schadensersatzrecht zum 01.08.2002
geändert. Nach § 828 (2) des Bürgerlichen Gesetzbuches ist derjenige der das siebente Lebensjahr,
aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er bei einem Unfall
mit einem Kfz einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. ...

Somit bleibe ich auf meinem Schaden sitzen und ich kann sogar noch von den Eltern auf
Schadensersatz verklagt werden, was das Fahrrad des kleinen Scheisser angeht.

Ebensfalls können sie jederzeit noch Schmerzensgeld verlangen, wenn sie mir nachweisen können,
dass die Verletztungen von diesem Unfall herrühren.


Supi. Das sieht man mal wieder welche "Knallköpfe" bei uns die Gesetzgebung in der Hand haben.

btw: Jetzt weiß ich sicher was ich im September wählen werde.


PS: Aufsichtspflicht ist in diesem Fall absolut nicht von Bedeutung!!!

MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<


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Autor: Xeen
Datum: 21.08.2002
Beitrag:
Hey

Des Geld bekommst du nicht. Ein paar kleine Kinder haben einen großen Kratzer in meinem Auto gemacht. Ich war bei der Polizei, die konnten mir nicht helfen. War dann bei einem Anwalt, der hat mir gesagt das Kinder unter 10 Jahre nix zahlen müssen. Laut Gesetz muß man damit rechnen, das man kleine Schäden bekommt, wenn da kleine Kinder spielen. Du kannst die Eltern von dem Kind benachrichten. Sie müssen dir den Schaden nicht zahlen. Im groß und ganzen sieht es schlecht aus. Sorry, ich war leider in der selben Lage.

MfG

Jens



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Autor: Compactler
Datum: 21.08.2002
Beitrag:
quote:

Hey

Des Geld bekommst du nicht. Ein paar kleine Kinder haben einen großen Kratzer in meinem Auto gemacht. Ich war bei der Polizei, die konnten mir nicht helfen. War dann bei einem Anwalt, der hat mir gesagt das Kinder unter 10 Jahre nix zahlen müssen. Laut Gesetz muß man damit rechnen, das man kleine Schäden bekommt, wenn da kleine Kinder spielen. Du kannst die Eltern von dem Kind benachrichten. Sie müssen dir den Schaden nicht zahlen. Im groß und ganzen sieht es schlecht aus. Sorry, ich war leider in der selben Lage.

MfG

Jens




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MFG
Compactler

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