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Thema: Lenkradwechsel gesetzl.verboten! Date: 19.08.2002 Beitrag: Ich war heut in der Werkstatt zwecks Bremsenwechsel. Da hab ich mir gleich mal das Silberpfeil angesehen, und die sagten mir da, das man Lenkräder nicht wechseln darf bzw. das alte beim Kauf eines neues abgeben muss. z.B. RAID Silberpfeil: 590 euro incl. Einbau - 100 Euro für das alte also 490 Euro.
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---------------------------------------------------------- Autor: Jan Henning Datum: 19.08.2002 Beitrag: Hallo Wo kein Kläger, da kein Richter. Sanituning schickt dir das Silberpfeil auch ohne das du dein altes zurückschickst. Und wenn ich mir die Lenkradauktionen bei Ebay anschaue gibt es noch Hoffnung ;) Hintergrund: Die Gasgeneratoren sind pyrotechnische Gegenstände der Gefahrenklasse T 1. Die Handhabung, der Transport und die Lagerung von nicht gezündeten Gasgeneratoren unterliegen dem "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe" (Sprengstoffgesetz vom 13. 09. 1976). Der erstmalige Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mind. 2 Wochen vorher angezeigt werden. Dabei ist die der zuständigen Behörde gegenüber verantwortliche Person, z. B. Betriebsinhaber, Prokurist, ggf. Werkstattmeister dem Amt schriftlich zu benennen. Ein Befähigungsschein, d. h. eine besondere Schulung, ist für den Verantwortlichen nicht erforderlich. Das gilt übrigens genauso für pyrotechnische Gurtstrammer. Munter bleiben: Jan Henning |
---------------------------------------------------------- Autor: sanituning Datum: 20.08.2002 Beitrag: @ helikopter gib zu du warst bei atu,das sind die einzigen die es so machen wie du es beschrieben hast :-) |
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