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Thema: Xenon-Bausätze illegal ?! Date: 27.10.2002 Beitrag: verschoben - Alex, Mod. In der Aktuellen AUTO-Bild Bearbeitet von - Alex am 27/10/2002 20:24:45 |
---------------------------------------------------------- Autor: joecrashE36 Datum: 27.10.2002 Beitrag: na ja... direkt wird nur im Heft 43/02 auf Seite 48/49 berichtet..
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---------------------------------------------------------- Autor: Polysofty Datum: 27.10.2002 Beitrag: Da brauch sich doch wohl keiner was vormachen, natürlich ist das Illegal! Erst wenn du den TÜV-Segen hast bist du einigermaßen aus dem Schneider. Der Scheinwerfer besitzt meiner Meinung nach keine ABE mehr. Auch wenn das Xenon weniger abwärme produziert. mfg poly Linke Spur? Ich bin dabei! |
---------------------------------------------------------- Autor: Fabian Datum: 28.10.2002 Beitrag: um die abwärme geht das eigneltich nicht. eher darum, daß der perfekte sitz des brenners standard-mäßig in einem H1- oder H7-reflektor nicht gewährleistet ist. außerdem werden eine reihe von auflagen (aut. LWR, wiwa) oft nicht erfüllt. wenn man das komplette innenleben der E39-SW in die E36-gehäuse baut, LWR und WiWa verbaut, hat man chance auf TÜV. wenn man die original-reflektoren gut anpaßt, kann es auch funzen. cya BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! |
---------------------------------------------------------- Autor: Sniper Datum: 28.10.2002 Beitrag: im artikel steht folgendes: "... Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben – fertig. So was ist natürlich nicht erlaubt. Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe." also vorsicht mit diesen umbauten... |
---------------------------------------------------------- Autor: Fabian Datum: 28.10.2002 Beitrag: wenn man allerdings ein gutachten erstellen läßt, aus dem hervorgeht, daß das alles seine richtigkeit hat, ist das doch okay. cya BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! |
---------------------------------------------------------- Autor: quirin Datum: 29.10.2002 Beitrag: wie ist das eigentlich mit den Bausätzen und eueren Scheinwerfer, habt ihr da eine automatische Leuchtweitenregulierung dann drin. Also die höhenverstellung die dann automatisch funktioniert. In der Berufschule haben die uns mal erzählt und ich habs auch mal gelesen das die Xenonscheinwerfer, eine automatische Leuchtweitenregulierung haben müssen. Wie ist das jetzt bei euch, habt ihr das auch und bekommt man einen Tüv wenn man das nachrüstet und nicht hat? ciao
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---------------------------------------------------------- Autor: Fabian Datum: 29.10.2002 Beitrag: ohne das bekommt man keinen TÜV. gibt's aber von hella zum nachrüsten. ist aber teuer cya BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! |
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