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Xenon-Bausätze illegal ?! - Geplaudere

Beitrag von joecrashE36

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Xenon-Bausätze illegal ?!
Date: 27.10.2002
Beitrag:
verschoben - Alex, Mod.

In der Aktuellen AUTO-Bild
steht auf Seite 48/49
ein Interessanter Beitrag den alle
umbau-Willigen lesen sollten...
Autobild.de --->"aktuelles Heft"klicken
http://www.autobild.de

Bearbeitet von - Alex am 27/10/2002 20:24:45




Antworten:

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Autor: joecrashE36
Datum: 27.10.2002
Beitrag:
na ja... direkt wird nur im Heft 43/02
auf Seite 48/49 berichtet..




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Autor: Polysofty
Datum: 27.10.2002
Beitrag:
Da brauch sich doch wohl keiner was vormachen, natürlich ist das Illegal!

Erst wenn du den TÜV-Segen hast bist du einigermaßen aus dem Schneider. Der Scheinwerfer besitzt meiner Meinung nach keine ABE mehr. Auch wenn das Xenon weniger abwärme produziert.

mfg poly

Linke Spur? Ich bin dabei!
http://go.to/polysofty


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Autor: Fabian
Datum: 28.10.2002
Beitrag:
um die abwärme geht das eigneltich nicht. eher darum, daß der perfekte sitz des brenners standard-mäßig in einem H1- oder H7-reflektor nicht gewährleistet ist. außerdem werden eine reihe von auflagen (aut. LWR, wiwa) oft nicht erfüllt.
wenn man das komplette innenleben der E39-SW in die E36-gehäuse baut, LWR und WiWa verbaut, hat man chance auf TÜV. wenn man die original-reflektoren gut anpaßt, kann es auch funzen.

cya
Fabian

BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst!
www.bmw-driver.de


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Autor: Sniper
Datum: 28.10.2002
Beitrag:
im artikel steht folgendes:

"... Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben – fertig. So was ist natürlich nicht erlaubt. Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe."

also vorsicht mit diesen umbauten...

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Bilder meiner E36 325i Limo!


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Autor: Fabian
Datum: 28.10.2002
Beitrag:
wenn man allerdings ein gutachten erstellen läßt, aus dem hervorgeht, daß das alles seine richtigkeit hat, ist das doch okay.

cya
Fabian

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Autor: quirin
Datum: 29.10.2002
Beitrag:
wie ist das eigentlich mit den Bausätzen und eueren Scheinwerfer, habt ihr da eine automatische Leuchtweitenregulierung dann drin. Also die höhenverstellung die dann automatisch funktioniert.

In der Berufschule haben die uns mal erzählt und ich habs auch mal gelesen das die Xenonscheinwerfer, eine automatische Leuchtweitenregulierung haben müssen.
Das ist auch bei allen Autos die die Xenonscheinwerfer ab werk haben.

Wie ist das jetzt bei euch, habt ihr das auch und bekommt man einen Tüv wenn man das nachrüstet und nicht hat?

ciao
Quirin



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Autor: Fabian
Datum: 29.10.2002
Beitrag:
ohne das bekommt man keinen TÜV. gibt's aber von hella zum nachrüsten. ist aber teuer

cya
Fabian

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