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Thema: Wo in der Gegend von München Xenon eintragen? Date: 30.11.2002 Beitrag: Hallo, wer kennt eine Prüfstelle in der Nähe von München die Xenonnachrüstung in Orginalscheinwerfer einträgt? Danke. |
---------------------------------------------------------- Autor: joecrashE36 Datum: 01.12.2002 Beitrag: Diese Nachrüsteung trägt Dir --->kein<--- TüV-Prüfer legal ein! Eine Bauartgenehmigung erhalten Scheinwerfer nur mit "seinem" Leuchtmittel. Werden Leuchtmittel ("Birne") verändert erlischt Die Betriebserlaubnis der Fahrzeuges und damit der Versicherungsschutz...
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---------------------------------------------------------- Autor: David325 Datum: 02.12.2002 Beitrag: daß weiß ich, es berichten dennoch immer wieder leute in diversen foren daß sie es eingetragen haben. beim e36 könnte ich auch die e39-xenonreflektoren verbauen. 325ix@gmx.de |
---------------------------------------------------------- Autor: Joe Datum: 02.12.2002 Beitrag: Das kommt immer auf den Prüfer an, wie der gelaunt ist und ob der solche Sachen schon mal gemacht hat ;) möglich ist es auf jeden Fall! Gruß BMW - da geht was :-) Mei Auto :) |
---------------------------------------------------------- Autor: David325 Datum: 02.12.2002 Beitrag: hättest du jemand der eine solche gefälkligkeitseintragung macht? augsburg is ja net weit von mir. hier find ich nirgenswo jemanden der sowas macht. 325ix@gmx.de |
---------------------------------------------------------- Autor: Joe Datum: 02.12.2002 Beitrag: Frag mich das im neuen Jahr nochmal ;) Joe BMW - da geht was :-) Mei Auto :) |
---------------------------------------------------------- Autor: David325 Datum: 02.12.2002 Beitrag: alles klar, danke! ich meld mich dann via email... ciao 325ix@gmx.de |
---------------------------------------------------------- Autor: Fabian Datum: 04.12.2002 Beitrag: seblst wenn's eingetragen ist, kanns jederzeit für ungültig erklärt werden. bringt also absolut nix. der prüfer, der das eingetragen hat, muß mit rechtlichen konsequenzen rechnen, falls er sowas einträgt. cya BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! |
---------------------------------------------------------- Autor: Sven323i Datum: 04.12.2002 Beitrag: Das stimmt nicht... Eine unsere Partner Firmen trägt Xenon ein. LEGAL!!!! Geht allerdings nur bei Autos bis BJ 1999 Wie das geht? Unsere Partnerfirma hat ein Tüv Gutachten dafür erstellen lassen und kann jetzt Xenon mit TÜV Gutachten verbauen. Gruss Sven Tuning muss nicht teuer sein. |
---------------------------------------------------------- Autor: Chrima16 Datum: 04.12.2002 Beitrag: Wie heißt eure Partnerfrima? Das klingt nämlich interessant! Mfg
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---------------------------------------------------------- Autor: drachentoeter Datum: 05.12.2002 Beitrag: Xenon wird nicht mehr eingtragen. KBA zu Xenonnachrüstungen! wichtig " Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen" § 50 Abs. 10 StVZO). Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO). Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen. Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten. Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Ansprechpartner: Klaus Pietsch, Telefon (04 61) 3 16-17 73" Ergo: Nix Xenon Viele Grüße, Henning "Rechts fahren nur Schwule und Idioten." |
---------------------------------------------------------- Autor: HOSS Datum: 05.12.2002 Beitrag: Lass das mit dem Eintragen. Geldverschwendung. Der, der das einträgt, aus welcher Motivation auch immer, macht einen Fehler. Und DU bist für dein Fahrzeug verantwortlich, nicht der TÜV. Selbst wenns eingetragen ist, bringt dir das im Schadensfall GAR NIX. kein Witz, ist so. Denn Du hast das Fzg verändert und fähst damit. Nur wenn dir eine Werkstatt den Umbau macht, dann könnte ich mir vorstellen, das diese teilweise haftbar zu machen ist. Die Rennleitung wird in Rheinland Pfalz grade im Moment auf Xenonumbauten, Standlichtringe, farbige Positionsleuchten etc. geschult. OK, jetzt kommen wieder einige: "Ich kam aber eben durch den TÜV", oder "mich haben sie angehalten und nix bemerkt".
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---------------------------------------------------------- Autor: Ehm Datum: 06.12.2002 Beitrag: Hi Leute, es stellt sich die Frage: Wie sieht´s mit kompltteumbauten aus? Will heissen, wenn kommplette Scheinwerfer, bespielsweise vom E39 o. E46 verbaut sind? Diese Scheinwerfder sind doch im Orginalzustand eben nur nicht in dem ursprünglich dafür vorgesehen Fzg. p.s. Hoss hat völlig recht, in anbetracht der tatsache das bei Personenschäden schnell die Millionengrenze gesprengt ist sollt mann sowas wirklich nur mit legalen sachen machen und nur wenns wirklich Wasserdicht ist.
Thorsten
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---------------------------------------------------------- Autor: MrMartin Datum: 06.12.2002 Beitrag: Also gleich eins vorweg, Hoss hat völlig Recht. Wenn man allerdings komplette Xenonanlagen aus E39 oder E46 verbaut, also mit LWR und Reinigungsanlage dürfte es bei einer Einzelabnahme legal eingetragen werden können. Bei uns im Umkreis gibt es einen Prüfer der ziemlich fit mit Tuning ist und auch bei Rieger die Eintragungen macht, der Herr heißt Winzinger und ist beim TÜV in Landshut. Hat bei mir damals auch Rad/Reifenkombi und Tieferlegung eingetragen. MfG MrMartin |
---------------------------------------------------------- Autor: David325 Datum: 06.12.2002 Beitrag: @mrmartin: was würde "dein" tüv.prfer zu ordentlich verbauten e39-reflektoren im e36 scheinwerfer sagen? scheibe hat ja kaum optischen einfluß. würde schon gerne die orginal-optik erhalten. hast du evtl. eine telefonnummer? landshut wär ja nicht so weit. beim e30 ging das natürlich nicht, hier wäre evtl. der e32-scheinwerfer eine lösung. ciao 325ix@gmx.de |
---------------------------------------------------------- Autor: drachentoeter Datum: 06.12.2002 Beitrag: Hallo David, nochmal im Klartext: Du darfst an deinen Scheinwerfern nicht rumfummel, wenn Du keinen Ärger mit der Rennleitung oder deiner Versicherung willst. Entweder musst Du Dir die e39-Scheinwerfer komplett einbauen oder gar nichts. Viele Grüße, Henning "Rechts fahren nur Schwule und Idioten." |
---------------------------------------------------------- Autor: MrMartin Datum: 06.12.2002 Beitrag: Denke auch das der dir Nur komplette SW`s einträgt, also nichts zusammengebasteltes, auch wenns noch so gut gemacht ist. Es gibt einfach keine Freigabe für Eigenbauten und damit ist das Thema offiziell vom Tisch. Bei Xenon kann ichs ja noch irgendwie nachvollziehen das man da so streng ist, aber bei Angel-Eyes mit weißen LED`s??? Wen stört das? Das Lichtbild auf alle Fälle schonmal nicht... MfG MrMartin |
---------------------------------------------------------- Autor: McClane Datum: 06.12.2002 Beitrag: Alles mal halblang. Wenn zum Beispiel das Xenon nicht für die Relevants des Unfallhergangs eine Rolle spielt, dann ist die Strafe auch nicht hoch. Die Versicherung wird als erstes alle Kosten nicht übernehmen wollen, aber mit einem Rechtsanwalt bekommst du 80-100% ersetzt, wobei man bedenken muss, dass das manchmal sehr viel sein kann. Selbst ohne Personenschaden kanns evtl. teuer werden. Ihr rast in nen Porsche. Schaden = 30.000€ = max. 6000€ Selbstbeteiligung! So schlimm ist es nicht, geht aber gut ins Geld. Ich hab ja auch noch Probleme mit Teilen, die ich noch nicht eingetragen bekomme :( Haben E-Nr. und Prüfzeichen. Aber nicht für den E36/5, sondern für den E36/7. Kennt jemand jemanden, der ein rechtsgültiges Unbedenklichkeitsschreiben für Teile mit E-Nummern von anderen BMWs für einen Compact ausstellt?
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---------------------------------------------------------- Autor: David325 Datum: 06.12.2002 Beitrag: zum thema strenge des tüvs bei xenonumbauten: hier ist das licht nicht schlechter als bei orginal xenons. ich würde mich sogar trauen das begutachten zu lassen (hätte evtl die möglichkeit) der tüv ist sogar zu blöd eine ahk einzutragen, war letztlich nur wegen HU/AU und der besagten eintragung 2,5 std. beim TÜV; die haben null ahnung! mein auto ist aber bis auf die dämfer undfedern völlig orginal! 325ix@gmx.de |
---------------------------------------------------------- Autor: McClane Datum: 06.12.2002 Beitrag: Achja! Habe meine Informationen von einer Anwältin, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Hab mich lange mit der über mein Auto unterhalten :) Hmm, die leute verstehen nie, dass man sein Auto individuell gestalten will und nicht nach dem 0815 Prinzip.
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---------------------------------------------------------- Autor: David325 Datum: 06.12.2002 Beitrag: meine ahk ist nicht individuell: orginal bmw-teil und wurde beim ix auch mit 1500kg ausgeliefert; ich hatte aktualles gutachten und dennoch haben sie es nur mit 1200kg eingetragen. da muß man sich schon ans hirn langen... 325ix@gmx.de |
---------------------------------------------------------- Autor: HOSS Datum: 08.12.2002 Beitrag: Ich habe meine Info´s von 2 Befreundeten TÜV Gutachtern vom TÜV-Pfalz. Und die sagen, wenn ich mir z.B. die *RIEGER lang* SW-Blenden auf In-Pro Standlichtringschheinwerfern eintragen lassen will: Lass es, die sind nicht für die SWs geprüft. Selbst wenn sie eingetragen sind, nutzt im extremfall nix. Gar nix. Stimmt schon, wenn die SW für den Unfall nicht ausschalggebend war, dann wirds wohl nicht so teuer, nur wann ist das der Fall? Sobald es Regnet, dämmert (also im Winter fast immer) nieselt etc. sagen sie vor Gericht: "Ja wär er mit *originalem* Licht gefahren, dann hätte er mehr gesehen/wäre früher gesehen worden" @DAVID325: wo hast du die Möglichkeit zur Begutachtung ??? etc. blabla
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---------------------------------------------------------- Autor: mark2 Datum: 16.01.2003 Beitrag: Wie sieht das aus wenn ich den kompletten E39 Seinwerfer mit Xenon Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage eibaue. Bekome ich dann TÜV der auch gilt oder nicht. gruß makus
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---------------------------------------------------------- Autor: David325 Datum: 16.01.2003 Beitrag: mit kompletten xenonscheinwerfer und erfüllung der auflagen alwr und swr ist eintragung möglich (aussage der tüv-zentrale in münchen-garching). nur sind da erhebliche blechanpassungen nötig! außerdem verändert man die optik, nicht jedermanns geschmack. im april will hella xenonscheinwerfer für den e36 liefern 325ix@gmx.de |
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