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Neonröhre unterm Auto oder Stob legal??? - Geplaudere

Beitrag von LoboNr1

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Neonröhre unterm Auto oder Stob legal???
Date: 21.11.2001
Beitrag:
Hy,

wie sieht den das mit der legallität von sogenannten "Underfloor Lights" (zu DE Neonröhre unterm Auto) aus? Nur illegal wenn eingeschalter? Ist es schon illagel sowas angebaut zu haben?

Und bei Stobs? Die sind sicher illegal wenn sie an sind, aber nur der Einbau? Ist der auch schon illegal?

Danke für eure Antworten, vielleicht kennt ja auch einer einen Dekra/Tüv'ler.

Mfg Lobo

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Antworten:

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Autor: Kehrliberli
Datum: 21.11.2001
Beitrag:
hi lobo!
Ich kann mir ned vorstellen, es verboten ist wenn sie nur angebaut sind, da du ja niemanden dadurch gefärdest oder das auto veränderst. Was anderes iste es da schon, wenn es eingeschaltet ist da dies eine ablenkung für den gegenverkehr ist!

Aber sicher bin i da a ned!

Interessant wäre auch ob es verboten ist, wenn das auto nicht in betrieb ist und irgendwo abgestellt!



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Autor: Andre H.
Datum: 21.11.2001
Beitrag:
hallo

und wenn sie sich Lösen und auf die Straße fallen.(Bodenwelle)
Der Hintermann will ausweichen und landet im Graben?

was Nun?

ich glaube das der Anbau schon verboten ist

mfg
Andre



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Autor: Kehrliberli
Datum: 23.11.2001
Beitrag:
ja aber das kann dir doch mit deinem ladeluftkühler,Stoßstange,Ölkühler...genauso passieren :-)



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Autor: Alex
Datum: 23.11.2001
Beitrag:
Das das abfallen könnte halte ich auch für ein schwaches Argument, es könnte wirklich alles andere abfallen.
Aber gerade mit der Beleuchtung ist der TÜV bekanntlich sehr pingelig. Daher glaube ich auch eher an ein generelles Verbot.
Ich hab mal gehört, das ganze Zeug ist nur für Showzwecke erlaubt. Also mit Fahren in der StVO iss nich...


</ciao> Alex




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Autor: Andre H.
Datum: 23.11.2001
Beitrag:
hallo

nun meine Teile wurden vom TÜV abgenommen und eingetragen.

mfg
Andre



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Autor: LoboNr1
Datum: 23.11.2001
Beitrag:
@Andre H.: Was meinst du? Deinen LLK oder hast du irgend welche Stobs/Neonröhren?

Mfg Lobo

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Autor: Andre H.
Datum: 23.11.2001
Beitrag:
hallo

ich meine die teile des Motorumbaus.

mfg
Andre



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Autor: Alex
Datum: 23.11.2001
Beitrag:
quote:

hallo

nun meine Teile wurden vom TÜV abgenommen und eingetragen.

mfg
Andre



@ Andre:
Ich meinte mit "das ganze Zeug" nur die Neonröhren und Strobos, nicht deine Motorbauteile :)


</ciao> Alex




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Autor: Andre H.
Datum: 23.11.2001
Beitrag:
hallo

ich meine Kehrliberli damit.

egal lassen wir das.

mfg
Andre



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Autor: LoboNr1
Datum: 25.11.2001
Beitrag:
Ich hab das in nem Hondaforum gefunden:

quote:

Darf eine Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung montiert werden ?

Nach § 49a Abs.1 der StVZO ist festgelegt, daß an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits Fachgremien beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodaß durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) bzw. Anbauabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden, diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Mfg Lobo

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Autor: Alex
Datum: 26.11.2001
Beitrag:
Man kann das aber auch so interpretieren, dass es nur verboten ist, wenn es angeschaltet! Es also montiert zu haben, verstößt noch nicht gegen die StVZO.

</ciao> Alex




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Autor: Alex
Datum: 26.11.2001
Beitrag:
...oder steht irgendwo, dass die Montage nicht regelkonform ist?


</ciao> Alex




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Autor: MrMartin
Datum: 26.11.2001
Beitrag:
Ja, so hab ich das jetz auch interpretiert. Der Betrieb des Lichts bei ausgeschalteter Zündung ist doch untersagt, oder? Auf gut deutsch ich darfs zwar dran machen, aber ned hernehmen, logisch! Is das bei Strobs genauso? oder wer weiß wo ich die noch am legalsten unterbringe?

Armes Deutschland

MfG MrMartin

Dreier? Ich bin dabei!
-E36-


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Autor: LoboNr1
Datum: 26.11.2001
Beitrag:
Ich habe gerade mit nem bekannten der bei den grünen ist geschwätzt. Der hat zwar nicht so viel Ahnung von sowas (ist in ner anderen Abteilung) aber er denkt das es schon illegal ist wenn diese Instalattion "betriebsbereit" ist.

Mfg Lobo

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Autor: LoboNr1
Datum: 26.11.2001
Beitrag:
Also, jetzt weis ich es :-( Ich habe meinen Dad heute einen seiner Kumpels der von der Dekra ist Fragen lassen und der sagt: Es gäbe da eine "Beleuchtungskörperverordnung" in der steht das schon der ANBAU von Beleuchtungsteilen illegal ist und zum erlöschen der Fahrerlaubnis führt. Auserdem meinte er das schon diese Kristbäume in den Trucks illegal sind und es Bullen giebt die dafür abkassieren. So, nun ist die Idee für mich gestorben :-(

Mfg Lobo

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Autor: MrMartin
Datum: 27.11.2001
Beitrag:
Na wunderbar! Was mach ich jetz mit den Teilen? Ich weiß, No Risk - No Fun, aber irgendwo is bei zuviel Risk der Fun gleich vorbei!

MfG MrMartin

Dreier? Ich bin dabei!
-E36-


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Autor: Alex
Datum: 27.11.2001
Beitrag:
Wie soll ich das verstehen? Hast du jetzt Strobos gekauft oder Neonröhren?
Die Strobos bekomste bei eBay wieder los, wenn dir es wirklich zu riskant ist.
Die Neonröhren -kommt drauf an welche- kauf ich dir ab ;-)


</ciao> Alex




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Autor: MrMartin
Datum: 27.11.2001
Beitrag:
Hi!
Nein, hab nur zwei kleine Strobos, aber die waren eh ned soo teuer, da wird sich schon ein Verwendungszweck finden, hab sie vorher mal profisorisch reingehängt, wär schon ein riesen Spaß, die ganzen Mofarocker kriegen voll Panik wenns hinter ihnen blitzt!

MfG MrMartin

Dreier? Ich bin dabei!
-E36-


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