- A R C H I V -
D r u c k v e r s i o n - Originalversion hier

Einen Monat zu spät zum TÜV/AU. Was passiert??? - Geplaudere

Beitrag von Joschi

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

==========================================================

Thema: Einen Monat zu spät zum TÜV/AU. Was passiert???
Date: 15.01.2003
Beitrag:
Hallo ihr.

Muß ich irgend wie Strafe zahlen, wenn ich einen Monat zu spät zur Hauptuntersuchung und AU gehe???
Wenn ja, was kostet mich das?? Und ab wann muß man zahlen?

Danke.

Gruß

JoschiE36

Kuckst du hier...





Antworten:

----------------------------------------------------------

Autor: Shag
Datum: 15.01.2003
Beitrag:
´Nein bei 1 Monat gibts noch keine Strafe

Gruß Björn


----------------------------------------------------------

Autor: Chfm
Datum: 15.01.2003
Beitrag:
Soweit ich weiß, kostet ein Monat noch nix, erst ab zwei Monaten, aber frag mich net, was es kostet.
Was passiert, hmm, eigentlich nix, nur dass du den TÜV trotzdem auf den ursprünglichen Monat bekommst, also wenn du im Dezember 2002 musstest aber erst im Januar 2003 gehst, dann bekommst du trotzdem nur TÜV bis Dezember 2004.

Gruß Christian

Mein Auto



----------------------------------------------------------

Autor: Joschi
Datum: 15.01.2003
Beitrag:
Danke.

O.K. dann kann ich beruhigt in den Urlaub fahren und erst danach zum TÜV gehen.
Bin nämlich im Januar dran.

Gruß.

JoschiE36

Kuckst du hier...


----------------------------------------------------------

Autor: Hobbyschrauber
Datum: 15.01.2003
Beitrag:
Hi,

auch wenn ich Dir die scheinbare Sicherheit rauben muß: Das gesetz mit dem Tüv ist geändert worden! Eine "Schonfrist" gibt es nicht mehr. Klartext: schon ab einer Woche drüber kann das ein Bußgeld kosten. Mehr als einen Monat kann schon PUNKTE geben.
Die haben mit TÜV und AU derbe am Rad gedreht.
TÜV- und AU Bericht müssen auch immer mitgeführt werden, sodaß die bei einer Kontrolle vorbezeigt werden können.
Aber es kommt natürlich auch immer drauf an, an wen man gerät. Wenn der Herr in grün eine "gute Nacht" hatte, kommst Du vielleicht noch mit ner Ermahnung weg :)

Tschö,
Hobbyschrauber

e36

www.tischner-Motorsport.de


----------------------------------------------------------

Autor: Olly318
Datum: 15.01.2003
Beitrag:
@Hobbyschrauber:
Den TÜV-Bericht muß man wirklich mitführen???????????

Gruß

Olly

Mein 318iS


----------------------------------------------------------

Autor: Joschi
Datum: 15.01.2003
Beitrag:
Hobbyschrauber du hattest recht.

Also habe jetzt doch mal beim TÜV angerufen.

Bei denen zahle ich nichts. Nur wenn mich die Männer in grün anhalten würden, oder das Ordnungsamt.

Da aber mein Auto in der Garage steht, kann mir also nicht viel passieren.
Ich gehe halt gleich nach meinem Urlaub zum TÜV. (Auf der Fahrt dahin werden die mich schon nicht kriegen. HiHi)


JoschiE36

Kuckst du hier...


----------------------------------------------------------

Autor: Hobbyschrauber
Datum: 15.01.2003
Beitrag:
@Olly

Jou, den Wisch für HU und AU muß man dabei haben. Ich habe zwar noch niemanden getroffen der den tatsächlich vorzeigen musste, aber sicher ist sicher.

Es ist ja auch so das man bei der FahrzeugABMELDUNG diese Papiere vorlegen muß. Früher haben die den Stand von der Plakette genommen, heute nur noch vom kleinen Zettelchen... :)

Tschö,
Hobbyschrauber

e36

www.tischner-Motorsport.de


----------------------------------------------------------

Autor: Hobbyschrauber
Datum: 15.01.2003
Beitrag:
@Joschi

Klar, wenn Du nicht damit fährst brauchst Du auch keine Angst zu haben.
Du darfst ja bei abgelaufenem Tüv nur nicht mehr "offiziell" auf öffentlichen Straßen fahren.
Überlege folgenden Fall. Du kaufst nen Oldi der 20Jahre nicht beim TÜV war, aber die ganze Zeit angemeldet in der Garage stand... ist ja nicht verboten! Den packst Du dann auf nen Hänger und ab zu den Herren mit den Plaketten. Wäre ja nen Ding wenn die mit dem Argument kommen würden "Der war ja schon lange nicht mehr bei uns..." :)

Ist nen beliebtes Mittel um z.B. als Führerscheinneuling mit den Prozenten runter zu gehen. 125ccm Zweirad zulegen (eins was noch Tüv hat), anmelden und laufen lassen. Das Mopped kannste irgendwann wegfegen, aber die Prozente gehen runter. Wenn Du dann den ersten eigenen Wagen auf Dich anmeldest bist Du in den Augen der versicherung kein "Neuling" mehr.
Aber ob DAS dann wieder so ganz legal ist - keine Ahnung...

Tschö,
Hobbyschrauber

e36

www.tischner-Motorsport.de


----------------------------------------------------------

Autor: stormy
Datum: 15.01.2003
Beitrag:
quote:

Hi,

auch wenn ich Dir die scheinbare Sicherheit rauben muß: Das gesetz mit dem Tüv ist geändert worden! Eine "Schonfrist" gibt es nicht mehr. Klartext: schon ab einer Woche drüber kann das ein Bußgeld kosten. Mehr als einen Monat kann schon PUNKTE geben.
Die haben mit TÜV und AU derbe am Rad gedreht.
TÜV- und AU Bericht müssen auch immer mitgeführt werden, sodaß die bei einer Kontrolle vorbezeigt werden können.
Aber es kommt natürlich auch immer drauf an, an wen man gerät. Wenn der Herr in grün eine "gute Nacht" hatte, kommst Du vielleicht noch mit ner Ermahnung weg :)

Tschö,
Hobbyschrauber

e36

www.tischner-Motorsport.de


der hats gesagt! ;-)

beim tuev musst du allerdings keine strafe zahlen sondern bei der polizei wenn sie dich erwischen, wollt das nur mal hinzufuegen....

da isser

wer spaeter bremst ist frueher zuhause*fg*

mfg stormy



----------------------------------------------------------

Autor: Marco535
Datum: 15.01.2003
Beitrag:
Das mit dem Zweirad ist soweit ich weiß völlig legal. Bin damals mit der 80er mit 100% eingestiegen und konnte dann auch die günstigen Prozente aufs Auto übernehmen. Aber leider nur 1/4 Jahr lang. Danach erst mal dicken Crash.

Ich muß im Januar übrigens auch noch zum TÜV. Wenn das Wetter aber weiter so besch... ist mach ichs erst im Febr. Hab doch nur die Sommerreifen.

Gibt das eigentlich Probleme, wenn ich im Winter mit Sommerreifen vorfahre?



----------------------------------------------------------

Autor: Hobbyschrauber
Datum: 16.01.2003
Beitrag:
@Marco535

Hi Marco, Winterräder sind nun mal keine Pflicht (auch wenn man höhere Schuld trägt wenn man mit Sommerreifen auf Schnee in einen Unfall verwickelt ist).
Also wird es beim TÜV auch keine Probleme geben. Vielleicht wird Dich jemand freundlicherweise darauf aufmerksam machen das im Moment WR angebrachter wären, aber das wars dann auch.

Tschö,
Hobbyschrauber

e36

www.tischner-Motorsport.de


----------------------------------------------------------

Autor: Joschi
Datum: 16.01.2003
Beitrag:
Danke noch mal.

Irgend wann war es aber mal so, dass man mit abgelaufenem TÜV noch 2-3 Monate weiter fahren konnte. Oder?
Dass ich, wenn mein Auto in der Garage steht keine Strafe zahlen muß ist mir auch klar. Dachte halt nur, dass ich irgend wann im Feb. zum TÜV gehen kann und ich so lange noch draußen rum fahren darf.
Aber das geht ja jetzt nicht mehr. :-(
(Wenn mich jemand erwischt.)

Gruß

JoschiE36

Kuckst du hier...


----------------------------------------------------------

Autor: Joey
Datum: 16.01.2003
Beitrag:
Um der Diskussion ein wenig Klarheit zu schaffen, hier die Antworten auf Eure Fragen. Und Punkte bei Fahren ohne TÜV gibt es erst ab 8 Monaten. Also ruhig Blut . . .

btw: Die Papiere vom TÜV muss man NICHT bei sich führen und ne Strafe bekommt man dafür auch nicht. Die Bullen sehen doch an der Plakette, dass der Wagen TÜV hat und im Fahrzeugschein stehts auch. Also wie oft denn noch? Soll ich mir das TÜV-Datum etwa auf die getönte Heckscheibe kleben oder wie?

PS: Ich werde min. 1x die Woche von den Bullen angehalten und nie war was. Wenn die meinen Fahrzeugschein zusammengetackert mir drei Seiten sehen, fangen die schon an zu Kotzen. Das Durchlesen ist dann doch zu viel für die Jungs :-)

Link: http://www.pkw-steuer.de/bussgeld/tuev.html

LG
Joey


----------------------------------------------------------

Autor: Blendy
Datum: 16.01.2003
Beitrag:
Also ich müsste im März zum Tüv. Fahre aber erst im April weil ich da erst mein Auto wieder anmelde. Es wird halt zurückdatiert sprich nächster Tüv Termin März 2005 früher wurde das nicht gemacht.

@Joe


quote:
--------------------------------------------------------------------------------
PS: Ich werde min. 1x die Woche von den Bullen angehalten und nie war was. Wenn die meinen Fahrzeugschein zusammengetackert mir drei Seiten sehen, fangen die schon an zu Kotzen. Das Durchlesen ist dann doch zu viel für die Jungs :-)
--------------------------------------------------------------------------------


Also ich hab nur zwei Seiten sprich den Schein und ein Beiblatt. Soweit ich weiß bekommt man nur zwei denn der Rest steht bei mir im Brief.

(früher "Mr.Blendy") Mein Baby


----------------------------------------------------------

Autor: StyrianBMW
Datum: 16.01.2003
Beitrag:
@blendy: wieviele eintragungen hast du denn in deinem schein?? ist doch ziemlich viel schätz ich oder???



----------------------------------------------------------

Autor: Joey
Datum: 16.01.2003
Beitrag:
@Blendy:

Du hast Recht. Ich habe den Fzg.-Schein und hinten dran in der selben Grösse und im selben Stil das Beiblatt, welches keine Fzg.-Daten enthält, sondern nur freie Linien zum Eintragen. Und bei mir ist selbst das Beiblatt zur Hälfte vollgeschrieben. Liegt aber daran, dass mein 92er schon einiges durchgemacht hat. Da sind sogar 9x16 Felgen eingetragen und 7x17 und 8x17 usw. Scheiss drauf . . .

Joey

WER "BEEF" SÄT - DER ERNTET AUCH

Bearbeitet von - Joey am 16/01/2003 15:24:03


==========================================================
Home Page: http://www.syndikat-community.de/


© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | BMW ESD E39 M5 4-Rohr Duplex - Standlichtringe & AngelEyes