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Neue TÜV-Regelung? - Allerlei über BMW

Beitrag von Chris_HN

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Allerlei über BMW

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Thema: Neue TÜV-Regelung?
Date: 27.01.2003
Beitrag:
Stimmt es, dass es eine neue Tüv Regelung gibt, die besagt das die Scheinwerfer min. 50cm von Boden weg sein müssen???
Und der TÜV sogar infolge dessen bereits genehmigte Änderungen am Fahrzeug wieder Streichen darf ?????

Die Gemeinsamkeit zwischen einem Mercedes und einem Staubsauger ?
-In beiden hockt ein Drecksack
drin!+ http://you.are.at/fishermans-page

Bearbeitet von - E36Compact am 30/01/2003 16:15:49




Antworten:

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Autor: 318ti-driver
Datum: 28.01.2003
Beitrag:
So eine regelung gibt es zwar glaubich mit einer mindesthöhe aber streichen???? und schon bei 50 cm? bis zur unter oder oberkante oder die goldene mitte? Und Im ernst 50 cm hatt ja schon fast ein BMW wenn du ihn orginal kaufst. Da liegt er so um die 53 oder 54 cm wenn du dann noch 15 zoll felgen mit nem niedrigem querschnitt drauf machst und vorne noch zwei 100 kilo kolosse sitzen brauchste ja teoretisch gar nicht mehr beim tüv anhalten. und was wollen sie dir denn dann sperren? Das Orginal Fahrwerk oder die orginal stahlfelgen mit balongreifen? oder sollen sie dir dan sagen das du abzunehmen hast weil dein auto zu tief ist? Also für micht ist der ganze mist schwachsinn.

Schau mal vorbei!!!!
http://www.bmw-club-darlingerode.de

Mein 318ti compact:
http://www.bmw-club-darlingerode.keepfree.de/stefan.htm


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Autor: Uwe Compakt
Datum: 28.01.2003
Beitrag:
Hallo
Das mit den 50cm gibt es,da ich schon mehrmals probleme mit den grün weissen hatte.Das ist immer Diskusions Punkt bei der Polizei.
Gruss Uwe



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Autor: 318ti-driver
Datum: 28.01.2003
Beitrag:
also ich habe grad mal bei mir nachgemessen: 52 cm und ich habe nur das orginal M Fahrwerk drinne.

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Autor: Markus
Datum: 28.01.2003
Beitrag:
Die Regelung gibt es schon lange.
500mm von Lichtaustrittskante Scheinwerfer bis Boden, jedoch hat mein Prüfer damals gesagt, dass er das noch nie kontrolliert hätte und ausserdem gibt es ja schon Serienwagen (z.B. Mazda, Honda Civic) die darunter liegen.

Ich bin momentan bei 46cm, hat noch nie jmd was gesagt.

Markus

Meiner Einer


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Autor: Marco535
Datum: 28.01.2003
Beitrag:
Wenn mich net alles täuscht ist glaub ich auch vorgeschrieben, daß die Mitte des Kennzeichens mind. 30 cm übern Boden sein muß.



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Autor: toWNkiD
Datum: 28.01.2003
Beitrag:
so is das halt in fu**ing germany...muesstet ihr doch wohl langsam schon wissen :)



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Autor: quirin
Datum: 30.01.2003
Beitrag:
Ja da gibts was.
Hab mal was gelesen das man zum Beispiel den Alfa Romeo 147 nicht viel tiefer legen darf weil sonst die Scheinwerfer zu weit unten sind. Könnte aber jetzt auch sein das da was mit den Neblis war weil da die rede von ner anderen Frontschürze damals war.

Weiß jemand obs bei den Nebelscheinwerfern auch ein Höhenmaß gibt?

ciao
Quirin



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Autor: Dave
Datum: 31.01.2003
Beitrag:
Hi

Ich war vor 2 Tagen beim tüv und der Mongo hat gemeint das 46 cm (soviel hatte meiner) zu teif seien. Kann mir vieleicht einer weiterhelfen? Hat es jemand schon teifer eingetragen bekommen? Ich bin am verzweifeln. Und Was soll das für ein grund haben die scheinwerfer kannst du doch mit der leuchtweitenregulierung anpassen????

Gruss

Dave



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Autor: Sam23
Datum: 31.01.2003
Beitrag:
Hallo Dave,
da hast du wohl nen absoluten .... beim TÜV gehabt! Tut mir echt Leid für dich! :-(
Hast du nicht die Möglichkeit zu einem anderen TÜV zu gehen?

Die einzig logische Erklärung die mir dazu zu der 50 cm Bodenabstand - Regelung einfällt wäre, dass nicht irgendwelche Typen auf die Idee kommen die normalen Scheinwerfer z.B. in die Halterung der Neblis einzubauen, weil es dann cooler aussehen würde!!!
Sonst macht das für mich auch keinen Sinn!

Viele Grüße Yvonne



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Autor: Dave
Datum: 31.01.2003
Beitrag:
Hi


Ich hab schon die möglichkeit zum anderen TÜV zu fahren der soll auch laut einem Kumpel alles eintragen. Bloss ich hab mein fahrwerk schon wieder vorne hochgeschraubt und jetzt schneit es allso kann ich s nicht schon wieder runterschrauben. Was meint ihr soll ich da mal anrufen bevor ich vorbeifahre oder bringt das nichts

Gruss

Dave



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Autor: Wolpi
Datum: 01.02.2003
Beitrag:
quote:

Hi


Ich hab schon die möglichkeit zum anderen TÜV zu fahren der soll auch laut einem Kumpel alles eintragen. Bloss ich hab mein fahrwerk schon wieder vorne hochgeschraubt und jetzt schneit es allso kann ich s nicht schon wieder runterschrauben. Was meint ihr soll ich da mal anrufen bevor ich vorbeifahre oder bringt das nichts

Gruss

Dave



dann dürftest eh keine Probs haben!
Zum Thema Lichtaustritt: find ich totalen schwachsinn so ne regelung, wenns von serienautos ned mal eingehalten wird und wieso bekommen dann gewindefahrwerke trotzdem tüv?!
Is doch blöd: genauso wie der Abstand zwischen felgenmitte und kotflügel absoluter schwachsinn ist! Solange nix schleift....warum sollte es dann ned eingetragenw werden?!
Bei mir sagte der Prüfer gar nix gegen die Tieferlegung! Hat nix beanstandet oder sonst was.

greetz Wolpi

Bin ja ned zum Spass hier...
SaNiTuning


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Autor: Chrima16
Datum: 01.02.2003
Beitrag:
also ich hatte da noch nie Probleme! Meiner ist 80/40 tiefer! Geh in meine BMW Werkstatt! Die haben bis jetzt alles genehmigt, ohne Probs! Des is halt DEKRA! Und für die meisten Sachen recihts! Nur für Einzeltüvabnahme, da musst leider zum TÜV und die wollen bei mir hier sowas einfach net machen!

BMW Gruß aus Franken

Zum Glück! Der rote Bereich ist vorbei!!! :-)

Alles für deine Car Hifi- Anlage

Meine Homepage


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Autor: sven83
Datum: 02.02.2003
Beitrag:
also des mit dekra ist milder war einmal...die sind zur zeit strenger wie der tüv...glaub die haben wegen ihrer nachsichtigkeit mal eine auf den deckel bekommen...

°°°suche rieger e46m3-look stoßstange(e36)°°°

°°° 320i Coupe °°°


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