ich bin im Besitz eines E30 320i Cab EZ 04/90. Leider ist mir jemand aufgefahren und hat das Heck eingedrückt. BMW teilte mir mit, dass das Fzg. ein Zwischenfacelift wäre und andere Ersatzteilnr. hätte. Das Fzg sieht aus wie ein VFL mit DE-Scheinwerfern. Ich habe sowas noch nie gehört. Ich kenne nur den Unterschied zwischen großen und kleinen Heckleuchten, Metall- zu Plastikstossstangen und Reserveradmulde sichtbar. Habt ihr vllt. mehr Informationen?
das Cab kam im Frühjahr 86, technisch und optisch noch als VFL, ab Modelljahr 88 wurde dann auf dsa technische Facelift umgestellt, Karosse blieb praktisch identisch zum NFL.
Bei einem Heckschaden braucht der MEnsch am Teiletresen nur die VIN (EB70....) um die korrekten TEile herauszusuchen.
Die Antwort, daß es sich um ein Zwischenmodell handelt ist dabei nicht wirklich hilfreich, wichtig ist wohl, daß der Gutachter keinen wirtschaftlichen Totalschaden ermittelt wenn du das Auto vernünttig repariert haben willst.
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe spaßeshalber die VIN bei leebmann24 eingegeben und nach dem Heckblech geschaut und siehe da, dass zur VIN passende VFL wurde gefunden und das andere NFL mit dem Vermerk passt nicht angezeigt. Wie schon von „old men“ angemerkt, die EtNrn. sind in VFL und NFL verschieden.
Der BMW wurde in einem Stadtstau von hinten mittig getroffen, Stoßstange, Heckblech und Knicke im hinteren Kotflügel bis Mitte Radhaus. Die Längsträger sind alle gerade. Ein Wertgutachten wurde 10/21 erstellt. Das Fzg. ist lt. Gutachter reparierbar. Im Moment regelt alles der Anwalt.
Ich kann nur allen empfehlen, macht ein Wertgutachten!
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 11 Monaten
Grundsätzlich sollten nach einem solchen Auffahrunfall ein Anwalt mit der Abwicklung beauftragt werden. Dieser sollte ebenfalls einen unabhängigen Gutachter einschalten. Allerdings würde ich den Wagen auf jeden Fall von einer Guten Karosseriewerkstatt reparieren lassen, danach ein Neues Gutachten anfertigen lassen. Solche Schäden sind immer Wertmindernd und angabepflichtig, egal ob es noch so gut gemacht ist.