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Hammam



Köln
Germany

715 Beiträge
erstellt am - 19.06.2003 : 19:41:39
hi leude

habe ma ne frage:

ich habe mir jetzt eine komplette Mstoßstange mit allem drum und dran und ner Schnitzer blende für meinen compact zusammengesucht.

Wenn ich das alles montiert habe und THEORETISCH nen Unfall hätte, zb mir fährt einer hinten druf.

Was is dann wenn der ganze kram im arsch is?
Reicht ein gutachter oder muss ich die sachen vorher irgendwo eintragen lassen oder rbauche ich ne quittung um den wert nachzuweisen.

Die teile sind zum teil gebraucht und der rest von privat ohne rechnung?


Vielen dank für eure statements

Gruß Hammam

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Marco535



Schwanstetten/bei Nürnberg
Germany

2356 Beiträge
erstellt am - 19.06.2003 : 22:05:14
Im Prinzip würde ein Gutachten reichen. Normal hebt man für den Fall der Fälle die Rechnung auf. Wenn die Teile gebraucht waren dann schleppst halt für den Gutachter nen Katalog an wo Dein Teil drinnen ist an. Dann weiß er auf jeden Fall was es kostet. Wird ja eh etwas fürs Alter abgezogen.

Wolpi




Germany

2991 Beiträge
erstellt am - 19.06.2003 : 22:10:04
quote:

Im Prinzip würde ein Gutachten reichen. Normal hebt man für den Fall der Fälle die Rechnung auf. Wenn die Teile gebraucht waren dann schleppst halt für den Gutachter nen Katalog an wo Dein Teil drinnen ist an. Dann weiß er auf jeden Fall was es kostet. Wird ja eh etwas fürs Alter abgezogen.



Brauchst ned....gutachter schreibt auf.....m-technik stoßstange....dann passt des...

greetz Wolpi

Need more Speed??
LS-Tuning

///kirunaviolet



Los Angeles
USA

2387 Beiträge
erstellt am - 19.06.2003 : 23:30:07
Wenn der Gutachter die Beträge aus den Katalogen raussucht bist Du im Prinzip fein raus ;) Leider wird dann aufgrund des Alters noch der Gebrauchtwert errechnet und: Falls Du anschliessend keine ordentliche Rechnung vorlegen kannst wird neuerdings die Mehrwertsteuer _nicht_ ausbezahlt!

Bye,
///kirunaviolet

Hammam



Köln
Germany

715 Beiträge
erstellt am - 19.06.2003 : 23:58:18
quote:

Falls Du anschliessend keine ordentliche Rechnung vorlegen kannst wird neuerdings die Mehrwertsteuer _nicht_ ausbezahlt!


Ja das hat damit ja nix zu tun, die rechnungen die du meinst, sind die die ich der versicherung vorlegen muss bei wiederinstandsetzung, dh die Rechnungen die ich kriegen würde WENN ich die Reperatur bei BMW zu Bsp erledigen lassen würde.


ich meine jedoch die anfänglichen rechnung der teile die ich ja bereits verbaut habe!

WildThing




Germany

663 Beiträge
erstellt am - 21.06.2003 : 07:19:56
Für die Versicherung ist es egal was du gezahlt hast, denn sie muß den Wiederbeschaffungswert zahlen. Ob du es gekauf, gefunden oder geschenkt bekommen hast spielt da keine Rolle.

So long

Wild

Eddy68

E38 730

Finowfurt
Germany

139 Beiträge
erstellt am - 23.06.2003 : 15:23:12
Also mein Job ist genau solche Sachen bei der Versicherung zu regulieren.Du bekommst für Dein Auto immer nur den Wiederbeschaffungswert. Bei einer Reperatur muss die Rechnung der Werkstatt vorliegen damit Du auch die Mehrwertsteuer erhälst.
Muss aber nicht BMW sein kann auch Dein Bekannter der eine Werkstatt hat machen.
Das Problem fängt erst an wenn der Wiederbeschaffungswert niedriger ist als die
Reperatur kosten würde. Dann bekommst Du nämlich auch nur den Wiederbeschaffungswert kannst dafür aber Dein Auto nicht mehr reparieren lassen weil es ja nicht reicht und ausserdem wird der Restwert ( was man eben noch für den Schrotthaufen kriegt ) des kaputten Auto auch noch abgezogen. Als wenn das nun nicht reicht zahlt die Versicherung
im letzten Fall die Mehrwertsteuer erst wenn
ein anderes Auto gekauft wurde. ( natürlich vom Händler sonst fällt ja keine Steuer an )

Alles klar ???
wenn nicht einfach eine Mail dann gibs
weitere Infos

think Big

Bearbeitet von - eddy68 am 23/06/2003 21:12:12

///kirunaviolet



Los Angeles
USA

2387 Beiträge
erstellt am - 23.06.2003 : 22:13:28
Danke für die kompetente Aufklärung, genau das wollte ich weiter oben ansprechen!

Bye,
///kirunaviolet

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