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ASC GmbH

E30-20i E39-35i

Bonn
Germany

3 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 08:15:13
Scheinbar...
wurde in den letzten 2 1/2 Jahren auch "nur" 5 mal angehalten, 4 mal davon schon weil ich meine Neblis an hatte... *G*

_________________________

>>> www.rasbn.com <<<

n / a erstellt am - 22.01.2002 : 08:18:30
Stimmt schon mit den Bullen, bin zwar keiner aber ich kenn mich da einigermaßen aus..
Ist egal was der TÜV eingetragen hat, wenns nicht der Vorschrift enspricht,entsprichst ihr halt nicht.
Und die entswcheidung des Polis ist ein Verwaltungsakt,der unverzügl. durchzusetzen ist (selbst wenn du dir 100% sicher bist, das er unrecht hat) in einspruch kannst du erst in nachhinein gehen.
Der Sinn ist, das die Poli oft recht hat, und wenn jeder rummeckern könnte wie auf dem Basar, bräuchten wir ein paar tausend grüne mehr.
Ich halte aber auch nix von den vielen Kontrollen, die haben echt bessres zu tun.


n / a erstellt am - 22.01.2002 : 08:34:13
...ja aber dass ist doch nicht meine Schuld wenn der TÜV meint das alles in Ordnung ist dürfen die mir doch nicht die Sachen wieder austragen...

n / a erstellt am - 22.01.2002 : 08:36:43
Kennt jemand einen guten Anwalt der speziell auf Probleme mit Verkehr/Bullen sich gut auskennt ? Raum Stuttgart...

328iTouring

E36 328iTouring

Ettlingen Lkr. Karlsruhe
Germany

105 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 09:47:29
Hi,

vor ca. 6 Jahren hatte ich mir einen geunten E30 gekauft(beim Händler).
Als ich das Fahrzeug abholte, bin ich keine 2 Km gefahren, stand bei Regenwetter schon ein Motorrad Cop neben mir.An der ersten Ampel, schaute er sich das Auto an, an der zweiten Ampel noch mal, als die dann auf grün schaltete, fuhr er gleich vor mich, und ziehte mich in eine Seitenstrasse raus.Er stieg aus, und sein erster Kommentar war:"jetzt habe ich Dich"..*g*.

er schaute sich den Fahrzeugschein an, (ging über 3 Seiten..*g*), und fing an sich unter das Auto zu legen(wohlgemerkt, es war alles pitschnass).nach ca ner 3/4 Stunde als er so einiges bemerkte, was er nicht verstand, sagte er er müsse mit mir zum TÜV Karlsruhe fahren.Als ich mich dann weigern wollte, und zu ihm sagte, das ich erst meinen Anwalt anrufen wolle, änderte er seine Meinung, und sagte nur noch na ja, ich wünsche ihnen eine schöne Weiterfahrt....obwohl, man das ja nicht Fahrt nennen kann...., stieg auf sein Motorrad und fuhr davon.er schaute sich nicht mal meinen Führerschein an*g*.

Also , ich meine das, ein polizist nicht einfach nur was austragen kann, was vom TÜV eingetragen , oder wofür man ne ABE hat .


Grüssle

LoboNr1

E39 530d Touring

Würzburg
Germany

5181 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 09:59:00
Also als ich noch meinen Fiesta hatte (so 1999-2000) habe ich immer meine Freundin Nachts heimgefahren (sie hatte noch keinen Führerschein). Da haben die mich in der Woche mindestens 1 mal angehalten. Und das Monate lang!!! Aber als ich mit dann Ende 2000 meine E36 zugelegt hatte war das schlagartig vorbei! Ich bin mit dem noch kein mal angehalten worden :-)

Mfg Lobo

Registriert euch bitte!!!

n / a erstellt am - 22.01.2002 : 10:04:56
Das kann ich auch bestätigen. Bin mit meiner E36 Limo noch nie kontrolliert worden. Ok is von aussen ziemlichnormal (noch) aber ich bin immer der einzige meiner Kumpels der Nachts auf dem Weg von der Disse heim nie angehalten wird und die andern fahren auch keine Prollkarren sondern Corsa oder Alfa ...

Schon merkwürdig :)


so long und Freude am fahren!

Michael

PS. Gas is rechts ;-)
(Nicht von mir aber guuut)

Andre H.




Germany

2619 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 10:09:10
hallo

ich bin auch noch nie angehalten worden weger mit meinen Auto noch mit einen anderen

andre

MrMartin

E46 320d FL MII

Landshut
Germany

2117 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 13:00:34
Hi!
Hatte auch schon so meine Erfahrungen mit den Herren in Senfgrün...
Nimmt aber mit der Zeit immer mehr ab, mit dem Mofa ham sie mich jedes Monat einaml im Schnitt gehabt (ok, da konnte man deutlich sehen und hören das da was faul war), mit der 125er ham sie mich insgesamt 5 Mal aufgehalten (war extrem laut, aber orginal Aprilia Sportauspuff eingetragen, das da kaum noch was drin war hab ich natürlich nicht gesagt). Jetzt fahr ich knapp zwei Jahre meine E36 Limo und wurde dreimal angehalten. Einmal hat die Politesse nur gemeint ich soll das Radio leiser machen (war wohlgemerkt außerhalb geschlossener Ortschaft), ein anderes Mal als ich mit meiner Freundin zu ihr fuhr und sie mich anhielten, hat er im Fahrzeugschein entdeckt, das mein Auto auf meinen Dad zugelassen ist (Versicherungsgründe *g*) und hat dann so dumm gegrinst und gemeint: "Hamma wieders Auto vom Papa zum reißen dabei?!"
Aber so richtig Streß hab ich bisher nicht gehabt, obwohl ich noch nix eingetragen habe, weil ich noch auf meine neuen Felgen warte.


MfG MrMartin

Dreier? Ich bin dabei!
-E36-

Peter316i




Germany

976 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 18:05:44
Wie schauts eigentlich aus mit den NSW?
Darf man eigentlich mit eingeschalteten NSW fahren oder nicht...

Gruß,

Peter

quote:

Scheinbar...
wurde in den letzten 2 1/2 Jahren auch "nur" 5 mal angehalten, 4 mal davon schon weil ich meine Neblis an hatte... *G*

_________________________

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Der 3er Compact - So fängt Fahrfreude an.

Alex



Wiesbaden
Germany

5357 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 21:09:08
Nein, erlaubt ist es nicht. Es steht zwar nicht ausdrücklich im Bussgeldkatalog eine Strafe drin, aber der Gegenverkehr wird dadurch "mehr als unvermeidbar beeinträchtigt". Hier in Wiesbaden macht die Polizei dagegen aber nichts, weil im Prinzip jeder die Dinger an hat, der überhaupt welche hat.


</ciao> Alex

_________________________________________________________________________________________________________
"No matter what you do in life, do it in style."

Metttty



Düsseldorf
Germany

2576 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 21:10:35
die dürfen nur an sein, wenn du starke sichtbehinderung hast. regen, schnee oder nebel. aber wenn es regnet, dann muß es schon extrem sein. hatte das problem auch(polizei) und hab das mit den nsw dann mal geklärt. also so an haben daref mannicht.

grüße
christian
www.autofan24.de

Alex



Wiesbaden
Germany

5357 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 21:19:03
Andererseits was soll passieren? Im Bußgeldkatalog ist dafür kein Bußgeld vorgesehen. Einmal wurde ich nachts deshalb angehalten und ironisch gefragt, ob es wirklich denn neblig sei. Worauf ich mit *ups, hab ich wohl vergessen* antwortete...


</ciao> Alex

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"No matter what you do in life, do it in style."

Metttty



Düsseldorf
Germany

2576 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 21:23:09
schau hier nach!!

http://www.fahrtipps.de/frage/nebelscheinwerfer.php


find selber scheiß, dass man das nicht darf. mich blenden die auch nicht, aber wenn es verboten ist. hm. scheiße.

grüße
christian
www.autofan24.de

Julio

E 87 120 d

Dorsten
Germany

131 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 23:40:14
Hallo zus.

Federweg/Restfederweg
Definition Federweg:
Als Federweg bezeichnet man den im Fahrbetrieb genutzten Bereich, den das Fahrzeug einfedern kann.
Definition Restfederweg:
Als Restfederweg im Sinne der TÜV-Richtlinien bezeichnet man, wenn sich ein auf 130% der zulässigen Achslast beladendes Fahrzeug wenigstens noch 25 mm einfedern läßt. Diese 25 mm stellen den Restfederweg dar.
Bei der Festlegung dieser Prüfmethode wurde davon ausgegangen, daß bei einem Fahrzeug, das auf die zulässigen Achslasten beladen wurde, die dynamischen Belastungen im Fahrbetrieb das Gewicht des Fahrzeugs kurzzeitig um bis zu 30% ansteigen lassen können (Schocklast).

Der Restfederweg spielt eine unter anderen eine wichtige Rolle bei der Erstellung der Teilegutachten für Federn und Fahrwerke.


MFG Julio

Julio

E 87 120 d

Dorsten
Germany

131 Beiträge
erstellt am - 22.01.2002 : 23:46:31
Ich nochmal:
Das ist glaub ich leichter??!!

Der Restfederweg

Zur Ermittlung der Restfederwege wird das zu prüfende Fahrzeug bis zu den zulässigen Achslasten ausgeladen.Dieser Einfederweg wird ausgemessen. Bei einer anschließenden Überladung dieser Achslasten um zusätzliche 30% muß ein noch vorhandener Restfederweg von 25mm vorhanden sein.

MFG Julio


n / a erstellt am - 23.01.2002 : 08:03:43
Dankeschee....für die Antworten werd mal sehen was der TÜV morgen sagt..noch ne Frage kann ich dann falls der Restfederweg dann unter 130% Gewicht keine 25mm mehr ist im Schein das max. Zuladung auf soviel eintragen dass es dann noch diesen Wert nicht unterschrteitet???

Julio

E 87 120 d

Dorsten
Germany

131 Beiträge
erstellt am - 23.01.2002 : 12:05:21
Hallo
Sage mal ja. ggf.wenn einer beim Tüv wieder spinnt als Einzelgutachten. Nur das kostet
wieder richtig.

MFG Julio

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