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 Alle Foren (Archiv)  3er BMW - E36 (Archiv)   HILFE Verkauf 325i Archiv !
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n / a erstellt am - 05.04.2002 : 09:37:07
Guten Morgen,

ich hoffe mir kann jemand ganz schnell weiterhelfen.

Habe gestern meinen 325i verkauft, nachdem das mit dem Kaufvertrag alles über der Bühne war, klingelte doch schon nach ca. 45 min. das Telefon und der Käufer sagte mir entrüstet er wolle das Auto sofort zurückbringen, da im Cockpit ein rotes Ausrufezeichen brennt (ev. Bremsbelagsverschleißanzeige) und das hinten ein Rad schief steht (was mir nie aufgefallen ist), und da ich das Auto am selben Tag noch in der Werkstatt hatte um ihn TÜV zu machen und er auch TÜV bekam denke ich kann das mit dem Rad schon 2x nicht sein.

Nun endlich zu meiner frage:

Muß ich das Auto zurücknehmen, hab im Kaufvertrag folgenden Satz: gebraucht, wie besichtigt, unter Ausschluß jeder Gewährleistung.
Im übrigen verpflichtet sich der Käufer, vom Zeitpunkt der Übernahme an, den Verkäufer von allen durch
das Fahrzeug und an dem Fahrzeug entstehenden Risiken und Schäden einschließlich aller Folgeschäden freizustellen.

Ich würde mioch ja im notfall noch mit ein paar neuen Bremsbelägen breitschlagen lassen.

Bitte helft mir, da ich nicht weiter weiss.

Gruß MIKE


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Ansbach
Germany

2142 Beiträge
erstellt am - 05.04.2002 : 11:04:02
hi
sag ihm des kann er fürs erste vergessen und ckeck mal zum anwalt....mein tip...aber normal müßtest du des auto nicht zurücknehmen....da es sich hier nicht um eine arglistige täuschung handelt.(wie z.b. unfallwagen)..nur um einen mangel...und der kann behoben werden, der typ hat evtl anspruch auf minderung also....wenn du ihm den schaden aweng zahlst oder vom kaufpreis aweng runtergehst...und ihm des auszahlst..

es handelt sich doch nur um verschleißteil spinnt der...und des mit dem rad was war da steht schief wieso...der typ hat wahrscheinlich irgendwo ein anderes auto gesehen und bereut es deins gekauft zu haben weil der andere wahrscheinlich tiefer ist ha

Gruß Paul

BMW Power 4 ever (fat FORUM)
www.bmw-m-power.de

n / a erstellt am - 05.04.2002 : 11:09:57
Genau das vermute ich auch, denn der hat mir dann am Tel. gesagt: und außerdem bekomme er für diesen Preis auch ein anderen der vom Baujahr her besser sei (jünger), meiner ist Bj. 11/92 und er hat 6800.-Euro dafür gezahlt.

Gruß Mike

Compactler




Germany

1851 Beiträge
erstellt am - 05.04.2002 : 12:58:54
Hi

Hat der Käufer eine Probefahrt gemacht?
Ist ihm da nicht´s aufgefallen?

Da "gekauft wie gesehen" wird er pech haben......aber wie von meinen Vorrednern; geh am besten zum Rechtsanwalt.


MFG

Compactler

Alex



Wiesbaden
Germany

5357 Beiträge
erstellt am - 05.04.2002 : 14:21:23
Soweit ich weiß ist der Satz "gekauft wie gesehen" im KV neuerdings ungültig als Schutz für den Käufer. Frag mal einen Anwalt danach.
Aber trotzdem würde ich sagen, der Mangel ist nicht deine Schuld, wenn das Auto beim TÜV war, muss es in einem einwandfreien Zustand gewsen sein.


</ciao> Alex

__________________________________________________________________________________________
>> www.alexone.de >> Ist das Leben nicht viel zu kurz, um auf Freude am Fahren zu verzichten?

n / a erstellt am - 05.04.2002 : 17:56:10
Also Du musst das Auto nicht zurücknehmen. Da Du davon nichts wusstest, die Beweispflicht liegt beim Käufer. Der müsste Dir arglistige Täuschung beweisen. Das geht aber nicht da Du Dich ja nicht mit Autos auskennst! ;) Du bist ja schiesslich Laie und kein KFZ MEchaniker denke ich mal...
Desweitern gilt das neue Gewährleistungsgesetz nur für Firmen usw...

Gruss

Real Freak


Falls er nochmal anruft verweise Ihn auf die Klausel im Vertrag und sag Ihm er solle zu seinem Rechtsanwalt gehen wenn er Dir nicht glaubt. Falls Du zum Anwalt gehst und keinen Rechtsschutz hat musst Du für jede Beratung Geld bezahlen. ist glaub ich ein 1\8 des Streitwertes.

Sebring MSD Primasport Gr. N ESD 140x70 DTM

http://mitglied.lycos.de/realfreak69/sound/drehzahl.wav

n / a erstellt am - 08.04.2002 : 09:37:51
Guten Morgen!!

Also erst mal vielen Dank für eure Hilfreichen Antworten.

Hab mich beim Rechtsanwalt erkundigt, und der sagte mir das ich überhaupt keine Ansprüche des Käufers erfüllen muß (nicht mal das mit den Bremsen) da die Gewährlristung wirksam ausgeschlossen sei und da der Wagen vorher noch beim TÜV war er wohl auch in einem Verkehrstüchtigen Zustand sei. Naja dann bin ich auch beruhigt.

Also dann Danke nochmal euch allen,

Gruß Mike

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