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D r u c k v e r s i o n - Originalversion hier
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Thema: Fahrzeugschein kopieren? Date: 30.11.2003 Beitrag: Hi ihr´s Hab das Problem das ich öfters mal mit Vaters Auto Fahren muß und der aus Gewonheit den Fahrzeugschein immer bei sich hat (so wie ich auch) und immer fahre ich dann ohne Papiere :-/ Kann man nicht den Fahrzeugschein kopieren? Das soll ja nicht als Dokument gelten aber gibts da nicht ne möglichkeit? Grüße Marco
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---------------------------------------------------------- Autor: Speedy_328 Datum: 30.11.2003 Beitrag: doch kannst ihn kopieren,bei mir in der firma haben wir ne vermietung für sprinter und so zeugs,da liegen auch nur kopien drinnen Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegt
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---------------------------------------------------------- Autor: Alex Datum: 30.11.2003 Beitrag: Falsch, das ist verboten! Fahrzeugschein ist immer im Original mitzuführen, weil amtliches Dokument! Kopieren ist genau genommen Urkundenfälschung aber so genau sieht es nicht mal die Polizei. Bei Firmenwagen wird da schon mal ne Ausnahme gemacht, aber eher mit Augenzudrücken der Polizei.
Bearbeitet von - Alex am 30/11/2003 17:57:54
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---------------------------------------------------------- Autor: method Datum: 30.11.2003 Beitrag: Wenn es eine "1 zu 1" Kopie ist das doch keine Urkundefälschung! Oder doch? Was ist wenn man sich die Kopie bestätigen lässt z.B. durch Rathaus, die machen ja sowas! Peace Wer vel redet, erfährt wenig! |
---------------------------------------------------------- Autor: Marcel.d Datum: 30.11.2003 Beitrag: Ich fahre auch immer mit einer Kopie rum. Meine Freundin hat das Original! Bisher gab es da keine Probleme! Gruß Fotostory update!
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---------------------------------------------------------- Autor: Rockbow Datum: 30.11.2003 Beitrag: Jo, klar...ein Drittel unserer Kunden kommt auch immer mit 'ner Kopie an. Aber wenn viele Leute was machen, heißt es noch lange ned, daß das richtig ist ! *fg* Alex hat schon Recht - genau genommen ist es Urkundenfälschung. Solange man nur z.B. bei 'ner normalen Verkehrskontrolle das Teil vorzeigt, meckern die Bullen zwar, aber es passiert nix weiter. Bei Verkehrsverstößen oder gar 'nem Unfall interessiert das kopierte Teil kein Schwein. Der Fzg-Schein ist eben eine "beglaubigte Urkunde"...und 'ne Kopie davon ist eine Kopie und sonst nix. Meines Wissens kann man sich aber bei den Zulassungsstellen eine Kopie "beglaubigen", also abstempeln lassen. Hab aber keine Ahnung, was die verlangen. Umsonst gibt's bekanntlich nix. Greets. quote: Nicht klein, sondern...konzentriert !
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---------------------------------------------------------- Autor: AlexLA Datum: 01.12.2003 Beitrag: Hallo, für die Beglaubigung eines Dokumentes habe ich bei einem Notar ca. 14 Euro bezahlt. Gruß quote:
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---------------------------------------------------------- Autor: metatv Datum: 01.12.2003 Beitrag: Mahlzeit Ich hab auch blos ne Kopie im Auto drin,bin schon oft aufgehalten worden und kein Polizist hat gemeckert!
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