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Neues Gesetz??? - Geplaudere

Beitrag von Chrima16

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Neues Gesetz???
Date: 04.11.2002
Beitrag:
Hallo!
Mein Vater hat mir grad was von nem Gesetz erzählt! Es soll angeblich besagen, dass bei Nebel nicht schneller gefahren werden darf alds 50 km/h! Stimmt das? Weiß da jemand mehr?
Mfg






Antworten:

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Autor: Schobi
Datum: 04.11.2002
Beitrag:
hallo. also soweit ich weiß ist bei Nebel und bei Sichtweite unter 50 m eine Höchstgeschwindikeit von 50 km/h vorgeschrieben. Außerdem schaltet man dann ja auch die Nebelschlußleuchte an und dann sind 50 km/h die Höchstgeschwindikeit.

mfG. Schobi



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Autor: Marco535
Datum: 04.11.2002
Beitrag:
Von einem Gesetzt hab ich jetzt noch nix gehört. Das mit den 50 km/h hab ich aber auch schon mal gehört, weiß aber nicht, ob das auch gesetzlich festgehalten ist oder nur eine empfehlung ist.

Sollte aber eh klar sein, daß man bei Nebel entsprechend fährt.



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Autor: Chrima16
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
Naja schon klar nur ich bin am Samstag von Nürnberg heimgefahren und da wars auf der A6 ziemlich neblig, Nachts um halb drei! Bin mit 80 an den Bullen vorbei und die haben so komisch geschaut! Net dass die mir was machen können! Hab doch erst 3 Punkte wegen 87 statt 50 km/h! *g*

Mfg



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Autor: Marco535
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
Hab eben mal bei der Rennleitung nachgefragt. Also das ist so: Bei einer Sichbehinderung von Sichtweiten unter 50 m dürfen Nebelscheinwerfer und Nebelschlußleuchte eingeschalten werden und dann darf man wirklich nur noch 50 km/h fahren. Steht in der STVO.

Also 50m sicht sind 50 km/h tatsächlich vorgeschrieben. Aber bei 50m Sicht würd ich sicherlich auch nicht recht viel schneller fahren.



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Autor: joecrashE36
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
Dazu muss auch gesagt werden
(zu Spiessig ?*g*)
( Orginaltext StVO §17 Abs.3 :
"Behindert Nebel,Schneefall oder Regen die
Sicht erheblich,dann ist auch am Tage mit Ab-
blendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eigeschaltet sein"



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Autor: Metttty
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
richtig, so sieht es aus. deshalb würde ja auch niemals ein bmw-fahrer auf die idee kommen seine neblis einzuschalten, wenn es nicht neblig ist. :-))

grüße
christian


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Autor: Metttty
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
soweit ich weiß, ist es sogar verboten nur mit standlicht zu fahren. also entweder abblendlicht, oder gar keins. standlicht ist nur erlaub, wenn neblis und nebel is......

grüße
christian


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Autor: Marco535
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
Genau §17 StVo steht das mit den Nebelscheinwerfern.

Heißt ja auch STANDlicht. Also nix mit fahren.



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