- A R C H I V -
D r u c k v e r s i o n - Originalversion hier
|
Thema: Beschleunigung Date: 30.01.2003 Beitrag: Hi Leute! In wie weit ist es möglich, mit einem alten Subaru Kombi mit 3 Personen eine Strecke von 200 metern in 14 Sekunden zurückzulegen (beginnend mit 0 km/h - also Beschleunigen)??? Wie leicht müsste das Auto sein, wieviel PS müsste es haben usw.?! Ich brauch keine exakte Rechnung (wäre natürlich besser), nur ungefähre Angaben über die Möglichkeit!!! THX
|
---------------------------------------------------------- Autor: Hobbyschrauber Datum: 30.01.2003 Beitrag: Hi, Du hast da eine Geleichung mit zwei Unbekannten. Also entweder legst Du die Leistung fest, oder die Masse. Ach ja, wenn ich mich nicht vertan habe, reicht eine Beschleunigung von 1,0m/s^2. Tschö, Bearbeitet von - Hobbyschrauber am 30/01/2003 10:53:41
|
---------------------------------------------------------- Autor: furious Datum: 30.01.2003 Beitrag: Genau das meine ich! Jetzt mal ganz anders: Ich habe einen Subaru Legacy mit 1,8 liter hubraum und 92 PS. Dieser soll jetzt in 14 sek 200 m zurücklegen (inkl. Beschleunigung). Theoretisch/rechnerisch/etc. möglich?!???!?
|
---------------------------------------------------------- Autor: Hobbyschrauber Datum: 30.01.2003 Beitrag: Hi, also das schafft ja fast ein Behindertenrollstuhl :) Tschö, |
---------------------------------------------------------- Autor: 318ti-driver Datum: 30.01.2003 Beitrag: Das wird bestimmt ein halbes virtel meilen rennen *g* Schau mal vorbei!!!! Mein 318ti compact: |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 30.01.2003 Beitrag: @furious: Willst noch Rennen fahren? Pass blos auf, daß Du da niemanden zur Vollbremsung nötigst. Und vor Gericht solltest Du solche Details mit Rennen und so vielleicht nicht unbedingt erwähnen. zb. ich bin ein guter Fahrer, fahre regelmäßig Ampelrennen.
|
---------------------------------------------------------- Autor: toWNkiD Datum: 30.01.2003 Beitrag: quote: hab ich mir auch gedacht...wer kommt bloss auf solche strecken? *g*
|
---------------------------------------------------------- Autor: furious Datum: 30.01.2003 Beitrag: @Marco535: Das war ein schlechter Witz! Ich lande ja tatsächlich vor Gericht, da eine Dame behauptet, ich habe sie zu einer VOllbremsung gebracht, und daraufhin über Rot gefahren (auf der Schnellstrasse). Der Thread war vor kurzem auch aktuell.... schau einfach mal unter http://www.downhill24.de/bmwsyndikatforum/topic.asp?TOPIC_ID=9437&FORUM_ID=20&CAT_ID=9&Topic_Title=F[...] nach... also mein Problem ist (abgesehen davon, dass ich beweisen muss, dass ich tatsächlich nicht gefahren bin), dass ihre AUssage in meinen Augen rechnerisch nicht aufgeht. Immerhin steht sie mit 0 km/h und ich habe im selben moment 120 km/h drauf. Ich muss eine Strecke von 500 m zurücklegen (200 m mit 120 km/h, 200 m mit 90 km/h und 100 m mit 70 km/h) für die ich insgesamt 19 Sekunden benötigen würde. Die Dame müsste eine Strecke von 300 m zurücklegen, um an den Punkt zu gelangen, an welchem Sie sieht, dass ich über Rot fahre. Jedoch muss sie erst beschleunigen, und dürfte maximal 100 km/h haben (sonst würde sie ja genau so wie ich 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit fahren!). Rechnersich wäre das dann: Beklagter Ein Subaru Legacy benötigt 12,8 sek von 0 auf 100 km/h. Jedoch nur, wenn man gut schalten kann. Deshalb geben wir der Dame 14 Sekunden um ihr Auto auf 100 km/h zu beschleunigen (oder denkt ihr, dass ich diese Dame falsch einschätze?? Ich will nicht Vorurteilen, aber angesichts dessen, dass ich nicht erwähne, dass die Dame nicht behauptet hat, dasss sie mir hinterher "geheizt" ist, und dass sie angeblich zwei Kinder im Auto hatte und somit kein Rennfahrer Verhalten dalegen sollte...). Also gehen wir davon aus, dass sie 14 Sekunden braucht: v=100km/h=27,77 m/s s=0,5*a*(t*t)=194 m (Gleichmäßige Beschleunigung) Seht ihr?! Die Frau schafft in 14 sekunden gerademal 194 m, wobei sie erst ab 200 m grad so die Ampel sehen kann! jetzt eure Kommentare!
|
---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 30.01.2003 Beitrag: @ furious: Sorry, war eigentlich gar net so als Witz gedacht. Weiß doch daß Du nen Gerichtstermin hast. Hab den anderen Thread auch verfolgt. Also die Rechnung hört sich ja echt heftig an. Jetzt gibts auch Sinn, warum Du das so dringend brauchst. Aber ist für solche Arugmente nicht eigentlich der Rechtsanwalt zuständig? Ich mein jetzt nicht unbedingt für die Rechnung an sich, sondern soviel wie möglich Material aufzutreiben um Deine Unschuld zu beweisen. Bekommt ja schließlich ne Menge Geld dafür.
|
---------------------------------------------------------- Autor: furious Datum: 30.01.2003 Beitrag: Ja klar... aber die Sache nimmt mich halt so mit, dass ich eben selber dazu beitragen will, meine Unschuld zu beweisen... der Anwalt macht ja auch sein Zeug. Und zu zweit kann's ja nur besser sein! Ausserdem weiß ich nicht mal, ob ich exakte Werte oder gar untertriebene Werte besitze. Immerhin hat mein Anwalt noch nicht einmal die Unterlagen vom Staatsanwalt erhalten (ich tappe grad immernoch im dunkeln!) :-((
|
---------------------------------------------------------- Autor: 325i_Paul Datum: 30.01.2003 Beitrag: hej ich würd mal sagen ,,die können dich echt mal alle am popo.... des kann doch nicht sein dass da irgend so ne alte schachtel kommt und geschichten erzählt....auch wenn es stimmen sollte und sie dir einfach so den schein wegnehmen...jetzt mal echt...was hast du den für ne pfeife als anwalt....ich hätt ihn schon längst gewechselt...der hat doch kein plan...mein vater hatte mal ne ähnliche sache...und was war null... der staatsanwalt kann das nicht verlangen nur das gericht....also was will die pimmellocke....und dein anwalt ist fürn arsch...und ne pfeife richte ihm des mal von mir aus... du hast deinen schein schon abgegeben oder...solange nichts bewiesen wurde, dürftest du denn normalerweise auch nicht abgeben...vor allem da du da karre zur arbeit brauchst...außerem hät ichdes noch erwähnt dass du berufsbedingt den schein brauchst ,da du ja in der arbeit rumfahren mußt und auf den schein zur zeit nicht verzichten kannst.....voll die pfeife der anwalt...wie alt ist der anwalt, mal so nebenbei...? quote: Gruß Paul BMW Power 4 ever |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 31.01.2003 Beitrag: Ich versteh das ehrlich gesagt auch net, daß man Dir so einfach den Schein abgenommen hat. Hatte mit 18 mal nen richtig guten Crash. Hat ausgeschaut als wär ne Bombe eingeschlagen. 3 Autos platt, 1 Fahrrad, 1 x 50er, Mauer, Hecke, Mülltonnen. Selbst da durfte ich meinen Schein behalten. Deswegen versteh ichs echt net, daß da einfach so ne olle kommt, ne Abenteuergeschichte erzählt und schon geht man zu Fuß.
|
---------------------------------------------------------- Autor: furious Datum: 31.01.2003 Beitrag: Ach Jungs... was weiß ich!?! Es geht in meinem Fall um eine "Strafsache". Da gehen die wohl anders ab... ausserdem steht im Gesetz, dass wenn allein Verdacht besteht, dass der Angeklagte dies getan hat, und davon ausgegangen wird, dass ihm nach der Verurteilung der Schein abgenommen wird, müssen sie's mir schon vorläufig entziehen... meint ihr ich finde das in Ordnung!?!!
|
---------------------------------------------------------- Autor: Chfm Datum: 01.02.2003 Beitrag: Mir geht das ganz auch irgendwie net in de Kopf. Wenn ich dem Fall folge, dann könnt ich doch jetzt jedem x-beliebigen dahergelaufenen was anhängen, von wegen der hat mich ausgebremst oder so. Das wär doch voll bescheuert. Das kann doch net unser Rechtssystem sein?? Gruß Christian
|
---------------------------------------------------------- Autor: Wolpi Datum: 01.02.2003 Beitrag: quote: Kannste ja im Prinzip auch ----->Verleumdung greetz Wolpi |
Partner: Auto Tuning Videos | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | BMW ESD E39 M5 4-Rohr Duplex - Standlichtringe & AngelEyes |