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mark2



Kempten (Allgäu)
Germany

623 Beiträge
erstellt am - 18.03.2003 : 15:28:30
Ist mir zum ersten mal passiert. Der Artikel wurde von der Firma wieder zurück genommen und ich habe einen Verrechnungs scheck bekommen. soweit gut allerding bekomme ich nur 64 des betrags wieder. Porto und Verkackung mal gar nicht mitgerechnet das ich ja in beide richtungen zahlen mußte. Bei größeren summen werden dann pauschal 15 prozent einbehalten. Wie gesagt ist mir zum ersten mal passiert und hoffentlich auch das letzten mal.
Was habt ihr da für Erfahrungen. Ist 15% Abzug normal ?
Werd wohl in Zukunft die AGB genauer in augenschein nehmen.

Gruß Markus

///Mark 2

LoboNr1

E39 530d Touring

Würzburg
Germany

5181 Beiträge
erstellt am - 18.03.2003 : 15:59:28
Hab was bei nem Hondatuner für meine Freundin bestellt und wollte es auch zurück geben. Der hat auch gemeint er will 15% :-( Habs dann aber doch behalten.

Mfg Lobo, Mod

Miss "High Input, High Output"

"Es gibt nichts besseres als Hubraum außer... MEHR HUBRAUM ;-)"

Haugi




Germany

1868 Beiträge
erstellt am - 18.03.2003 : 18:16:32
Also bei höheren Summen sind 15 % normal!
Wir verlangen bei Rückgaben von Teilen, egal welcher VK eine Barbeitungsgebühr von 25%!!
Steht in der AGB der Firma!!!
Kannst Dich da schlecht gegen wehren!!

Gruß Haugi

MEIN BMW Coupé DAYTONA!!

Sam23

z. Zt. ohne

Isselburg
Germany

1041 Beiträge
erstellt am - 18.03.2003 : 18:32:38
Bei meinem BMW-Händler nehmen die 20,-€ Bearbeitungsgebühr. Egal ob was du bestellt hast!

Viele Grüße Sammy

--------------------------------------
sicheres Auftreten trotz völliger Ahnungslosigkeit

LoboNr1

E39 530d Touring

Würzburg
Germany

5181 Beiträge
erstellt am - 18.03.2003 : 19:02:43
Wo es mir gerade einfällt, BMW will auch 15% wenn du eine "Sonderbestellung" von "Ersatzteilen" zurück gibts.

Mfg Lobo, Mod

Miss "High Input, High Output"

"Es gibt nichts besseres als Hubraum außer... MEHR HUBRAUM ;-)"

joecrashE36



Ludwigsburg
Germany

3403 Beiträge
erstellt am - 18.03.2003 : 23:02:11
Ich weiss nicht genau aber zur Rücknahme
von bestellten Artikeln ist der Händler
ja auch nicht verflichtet.Wenn dann tut
er es nur aus Freundlichkeit.
Nur wenn die Ware einen Mangel aufweist
muss er zurücknehmen.


DominikB



Zweibrücken
Germany

1714 Beiträge
erstellt am - 21.03.2003 : 07:46:37
War bei dem Bastuck, der bei mir nicht passte auch so...die behielten auch 15 % des Wertes ein.Es ginbt auch Firmen, die mehr einbehalten!

Gruss Dominik

BMW.....was sonst!

McClane



Neuss
Germany

8681 Beiträge
erstellt am - 21.03.2003 : 09:57:06
Und was ist mit dem gesetzlich geregelten 14 Tage Rückgaberecht? Ich dachte immer, die müssen das dann kostenlos zurücknehmen. War bis jetzt immer so bei mir (Computerbereich).


Viele Grüße
Thorsten

*E36 Limo*

Dani



Auerbach
Germany

1343 Beiträge
erstellt am - 21.03.2003 : 10:05:53
Normalerweise sind 10% Handlungskosten üblich. Kommt aber auf die AGBs an.

Dani320i

BMW Aus Freude am Fahren

n / a erstellt am - 26.03.2003 : 19:25:58
hi mark2, ich halte dieses geschäftsgebahren generell für sehr fraglich. tatsache ist: ein generelles rückgaberecht bei gekauften sachen besteht gesetzlich nicht. ein umtauschrecht wegen nichtgefallen oder falscher auswahl geht zunächst zulasten des käufers. fraglich ist die art des geschäfts: hast du per internet bestellt oder über katalog? dann sehen die rückgaberechte anders aus, da dies nicht wie ein kauf face to face im laden bewertet wird. inwieweit dabei ein abschlag in der genannten größenordnung rechtens ist, habe ich meine zweifel, auch wenn das in den ABG vereinbart sein sollte. das würde ich rechtlich genau prüfen lassen, da der durch die bei ferngeschäften zulässige rückgabeaufwand sicherlich nicht in dieser größenordnung besteht, außer der händler kann dir explizit diese kosten nachweisen. ein weiterer punkt ist die beschreibung des artikels. wurden hier wesentliche eigenschaften nicht erwähnt hast du auch ein wandelungsrecht. auch hier ist ein derartiger abschlag sicher unzulässig. ein generelles wandelungsrecht oder minderungsrecht besteht bei mängeln der sache. hier kann es jedoch sein, dass der verkäufer in seiner AGB ein nachbesserungsrecht vereinbart hat, so dass du ihm die nachbesserung des mangels zugestehen mußt. schlägt die nachbesserung fehl oder ist unzumutbar lang, hast du ebenfalls die möglichkeit der wandelung. wenn du die möglichkeit hast dir einschlägige literatur anzuschauen, sieh mal im kommentar zum BGB, dort unter wandelung, minderung nach. natürlich kannst du dich auch kostenlos über eine verbraucherberatung schlau machen. wir sollten uns generell solche geschäftsmethoden nicht gefallen lassen. nicht jede AGB-vereinbarung ist rechtens und damit nicht haltbar, sprich unwirksam.

gruß
3.0-freak

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