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Psycho-Dad



Kiel
Germany

702 Beiträge
erstellt am - 04.04.2003 : 19:29:46
Hi! Was haltet Ihr von diesen Endtopf http://www.syndikat-community.de/ebaylink.html?strLink=http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIte[...]

Don_Sebo



bei Nürnberg
Germany

762 Beiträge
erstellt am - 04.04.2003 : 21:26:25
Garnichts...

Mal abgesehen davon das du aus nem e46 schwer sound bekommst, egal mit was für anlagen, wird das sicher nur raus geworfenes geld sein.

www.Rasbn.com

Psycho-Dad



Kiel
Germany

702 Beiträge
erstellt am - 05.04.2003 : 10:03:14
Was würdet Ihr mir den empfehlen? Kenn mich mit diesen Tuning-Geschichten noch nicht so aus :)

violett






2412 Beiträge
erstellt am - 05.04.2003 : 10:34:04
Hei Psycho Dad

kommt natürlich auch drauf an wieviel du ausgeben möchtest und wie laut der sein soll?!?
Also ich persönlich würde einen Eisenmann nehmen!
Greettz

e46coupefahrer

E46 328ci Coupe




50 Beiträge
erstellt am - 05.04.2003 : 15:08:28
Hi,
hab jetzt nach 5000km meinen Bastuck wieder verkauft, NULL Sound.
Bekomm jetzt den Eisenmann, bin mal gespannt ob der mehr bringt.
Den muss ich aber eintragen (im gegensatz zum bastuck(EG ABE)) lassen.
Mfg
Tom

mein Flieger

hier der ultimative Sitzumbau

Mark



Cadenberge
Germany

735 Beiträge
erstellt am - 06.04.2003 : 10:01:42
Hi !

Weshalb ist es denn so schwer aus nem E46

nen guten Sound zu bekommen ?

Gruß Mark

NORDISCH by nature

Bilder gibts hier

violett






2412 Beiträge
erstellt am - 06.04.2003 : 12:36:05
@E46 Coupefahrer
Hei bestell dir gleich die Soundrohre mit, weil nur der Topf bringt vom Sound her nicht viel, fast garnix im Vergleich zum E36.
Hab ihn letzte Woche bei einem Kumoel eingebaut 320i, mit Soundrohre, klingt echt gut!!

ASC GmbH

E30-20i E39-35i

Bonn
Germany

3 Beiträge
erstellt am - 06.04.2003 : 18:16:02
zuviele dämpfer...

Bin mir jetz nicht ganz sicher aber ich glaube der e46 hat mit kat´s insgesamt 5 dämpfende elemete drin (vorkat + kat + VSD + MSD + ESD). Richtig sound bekommt man nur durch soundrohre oder eine komplettanlage. hab nen 328i mit bastuck esd + msd gehört und da ging nicht viel.

Was mich überzeugt hat sind die S.A.T anlagen, hab im Treff ne videofile gehört und das war richtig geil. Kostet allerdings auch n bischen. 622 €uronen für den ESD. was die ganze anlage kostet weiss ich leider nicht. Ich werde mir sobald als möglich nen S.A.T Sound/Supersound holen. Immerhin soll sich das geld auch rentieren.

Gruss Norbert

________________________

>>> www.rasbn.com <<<

violett






2412 Beiträge
erstellt am - 07.04.2003 : 12:20:18
Jo wie gesagt Eisenmann mit Soundrohren würde ich nehmen klingt Klasse!!

S.A.T. geh ich mal davon aus dass die Eisenmann verbauen, also so wars damals. Nen Kumpel hat sich damals einen S.A.T gekauft für den E36. Der hat dann einen gekriegt da war sogar noch das Eisenmann Typschild dran und das Gutachten war auch das gleiche nur dass am Briefkopf S.A.T. stand anstatt Eisenmann.

ASC GmbH

E30-20i E39-35i

Bonn
Germany

3 Beiträge
erstellt am - 07.04.2003 : 15:24:20
Ja, die verwenden Eisenmann, angeblich aber nur die Hüllen. Innenleben soll angeblich anders oder zumindest abgeändert sein. Es gibt ja drei soundstufen bei SAT, allerdings gibts die für tuner auch direkt von eisenmann. der normale händler bekommt nur stufe eins. So wurde es mir zugetragen.

Gruss Norbert

________________________

>>> www.rasbn.com <<<

joerg328



Willich
Germany

436 Beiträge
erstellt am - 07.04.2003 : 18:20:52
das heißt wenn ich beim e46 richtig sound haben will, muß ich z.B. von bastuck den endschalldämpfer und die beiden ersatzrohre für vor- und mittelschalldämpfer montieren.

gruß jörg

Castrol das muß drin sein :-) RS 0W-40

javascript:Mein neuer BMW('http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=386&FORUM_ID=8&CAT_ID=1&Topic_Title=E[...])

violett






2412 Beiträge
erstellt am - 07.04.2003 : 18:35:33
@Jörg
genauso ist es!! Auf jeden Fall wars bei dem Eisenmann so den wir eingebaut haben!!
Greetz

Peter



Munich Area
Germany

105 Beiträge
erstellt am - 08.04.2003 : 23:39:13
Da ja hauptsächlich 6-Pack Treiber Stellung genommen haben, mal ganz kurz: Habe ich also richtig mitgekriegt, das man auch mit einem Eisenmann "nur"-ESD beim 4 Zyl. keine nennenswerte Soundverbesserung bekommt und sich die fast 600 Schienen dafür besser spart?

Ich wollt mir eigentlich so´n Edelteil zulegen, aber wenn´s kaum was bringt... ??

Gruß,

Peter.

e46coupefahrer

E46 328ci Coupe




50 Beiträge
erstellt am - 09.04.2003 : 10:52:20
Wenn Du keinen Ärger mit der Rennleitung bekommen willst, wirst Du wohl auf Lautstärke verzichten müssen.
Hab Mit vielen Firmen (Eisenmann, G-Power, Bastuck, Schnitzer, usw) telefoniert. Es werden NUR Anlagen verkauft, die kaum lauter sind als Serie.
Das Problem bei allen ist, das selbst wenn lautere ESD bzw. Komplettanlagen eingebaut und auch vom TÜV eingetragen werden, dies bei einer Lautstärkenmessung der Pozilei riesen Probleme machen!
Eine TÜV eintragung ist OHNE BELANG wenn die Anlage mehr als 5 DB über Serienwert liegt!
Aussage Eisenmann:Wird bei einer Lautstärkemessung der Polizei dieser Wert überschritten, drohen SOFORTIGE Stilllegung des Fahrzeugs, abschleppen desselben und empfindliche Strafen.
Egal was im Schein eingetragen ist! TÜV Eintragung ist OHNE BELANG!
Mfg
Tom

mein Flieger

hier der ultimative Sitzumbau

ASC GmbH

E30-20i E39-35i

Bonn
Germany

3 Beiträge
erstellt am - 09.04.2003 : 15:33:05
Ich hab hier, zwar aus der Motorradecke, aber trotzdem passend nen Text den sich jeder der mit lauten auspuffanlagen mal zu herzen nehmen sollte. Wirklich interessant wie wenig ein Polizist wenn man es genau nimmt an ort und stelle unternehmen kann.
Grundsätzlich kann man den grossteil des textes aufs auto übernehmen.


BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff
in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den
Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen-
den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen,
wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet
sind.

Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene
Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen
Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder
angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen
Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen
Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

„Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen
nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei
verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß-
stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur,
wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer.
Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme
sein.

Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder
§ 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle
eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ),
hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein-
heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag-
nahmt und eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies
rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe-
haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen
unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung
von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner
Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit
berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer
höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis-
mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des
Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu
erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike -
schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten
wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

Wann zu Laut??
Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet:

Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt.

Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.

Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.

Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.


So, genug gelesen jetzt wisst ihr bescheid. Ich hab noch igendwo nen text liegen den man immer bei sich führen sollte, ist der obrige text in kurzform. dem Polizisten vorlegen und er wird sicher erstmal überlegen wie er weiter macht... Werde ich, sobald ich ihn gefunden habe, auf jeden fall mal posten...

Gruss Norbert

________________________

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