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 Alle Foren (Archiv)  Geplaudere (Archiv)   Nebelscheinwerfer und die Polizei.... Archiv !
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Goli01

E36 Compact 1,9l

Leonberg
Germany

263 Beiträge
erstellt am - 09.12.2003 : 22:52:59
Ich muste vorn Monat 10€ blechen.
Hab zwar versucht dem Wachtmeister noch zu belabern aber naja war ja nichts.
Kann man eigentlich das von der Steuer absetzen :o)

Marco81



Erfurt
Germany

765 Beiträge
erstellt am - 09.12.2003 : 23:10:03
Ja Standlicht und NSW macht wirklich sinn. Aber ich muß sagen das NSW so ein beschi****** Licht machen das sie eigendlich nicht wirklich was bringen.

Deswegen frage ich mich auch immer warum alle der Meinung sind sie sehen damit nachts mehr.
NSW leuchten doch nur kurz vorm Auto, also würde man nur wirklich mehr sehen wenn man wirklich ganz langsam fährt. Glaub aber nicht das die alle nachts durch die gegend schleichen.

Oder habt ihr andere NSW die in die Ferne leuchten? :-)

Grüße Marco

Chrima16



Gunzenhausen bei Ansbach
Germany

4371 Beiträge
erstellt am - 09.12.2003 : 23:10:48
schön wärs!!! *g* Als außergewöhnliche Belastungen oder was!!!! lol

BMW Gruß aus Franken

Hier gehts zu meiner Fotostory

e36powerde

E36 Coupé

Weiden
Germany

297 Beiträge
erstellt am - 10.12.2003 : 22:37:21
Hallo,

bin 2000 mal angehalten worden, bei Regen! hat 20 Mark gekostet, wenn es jetzt schon 20 Euro kostet haben die ganz schöne Preiserhöhungen ;-)

Gruß

Stefan

E36 Fanpage
www.e36power.de

E30 Fanpage
www.e30power.com

IIIzeusIII

E36 325tdsA Limo

Postbauer-Heng
Germany

719 Beiträge
erstellt am - 11.12.2003 : 10:05:36
Isch abe ga keine Neblis... =/

Bin vor kurzem mit dem A8 von einem Kumpel aufgehalten worden. Hatte da auch die Neblis an. Bin angehalten wroden und hab einfach gesagt, das das mein neuer Geschäftswagen ist und ich den erst seit 1 Woche hab (war da auch erst 1 Woche zugelassen und übers Geschäft von dem Kumpel), daher kenn ich mich nicht so mit dem Auto aus. Die haben mir das tatsächlich abgekauft und ich hab nichts blechen müssen... *g*

________________________
Benzin im Blut tut gut!!!

Meine hübsche Schlaftablette =P

Marco81



Erfurt
Germany

765 Beiträge
erstellt am - 11.12.2003 : 12:30:37
quote:

Isch abe ga keine Neblis... =/

Bin vor kurzem mit dem A8 von einem Kumpel aufgehalten worden. Hatte da auch die Neblis an. Bin angehalten wroden und hab einfach gesagt, das das mein neuer Geschäftswagen ist und ich den erst seit 1 Woche hab (war da auch erst 1 Woche zugelassen und übers Geschäft von dem Kumpel), daher kenn ich mich nicht so mit dem Auto aus. Die haben mir das tatsächlich abgekauft und ich hab nichts blechen müssen... *g*

________________________
Benzin im Blut tut gut!!!

Meine hübsche Schlaftablette =P



Solche Bullen müste es hies mal geben. Da hätte ich ein paar Punkte weniger :-)

Grüße Marco

bmwharry



nähe Amberg
Germany

1256 Beiträge
erstellt am - 11.12.2003 : 17:28:34
HI,

ich glaube ihr verwechselt da was mit Standlicht und Nebelscheinwerfer! Soviel ich gelesen habe heißt das Begrenzungsleuchten und kein Standlicht. Beim e30 zählt das Standlicht zwar als Begrenzungsleuchte aber nicht beim e36 da der das Standlicht im inneren Scheinwerfer hat und nicht wie im e30 im äusseren Scheinwerfer.

MFG
Harry

Marco81



Erfurt
Germany

765 Beiträge
erstellt am - 11.12.2003 : 18:10:02
quote:

HI,

ich glaube ihr verwechselt da was mit Standlicht und Nebelscheinwerfer! Soviel ich gelesen habe heißt das Begrenzungsleuchten und kein Standlicht. Beim e30 zählt das Standlicht zwar als Begrenzungsleuchte aber nicht beim e36 da der das Standlicht im inneren Scheinwerfer hat und nicht wie im e30 im äusseren Scheinwerfer.

MFG
Harry




Ne moment mal. Standlicht hat jedes Auto egal ob innen oder außen im Scheinwerfer.
Begrenzungsleuchten dienen dazu die Abmessungen des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die kleinen Lichter am Dach eines LKW sind auch Begrenzungsleuchten!
Es ist erlaubt NSW mit Standlicht zu benutzen.
Es ist verwirrend da einige zum Standlicht Begrenzungsleuchten sagen.

Grüße Marco

bmwharry



nähe Amberg
Germany

1256 Beiträge
erstellt am - 11.12.2003 : 23:11:48

[/quote]
Ne moment mal. Standlicht hat jedes Auto egal ob innen oder außen im Scheinwerfer.
Begrenzungsleuchten dienen dazu die Abmessungen des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die kleinen Lichter am Dach eines LKW sind auch Begrenzungsleuchten!
Es ist erlaubt NSW mit Standlicht zu benutzen.
Es ist verwirrend da einige zum Standlicht Begrenzungsleuchten sagen.

Grüße Marco


[/quote]

HI,

da hast du schon recht das jedes Auto ein Standlicht hat.
Ich meinte auch das beim e30 das Standlicht im äusseren Scheinwerfer ist und so damit auch als Begrenzungsleuchte zählt, das ist beim e36 nicht der Fall da er die Standlichter innen hat. Weißt jetzt was ich mein?

MFG
Harry

Lunatik1977

E39 528er

Pforzheim
Germany

134 Beiträge
erstellt am - 12.12.2003 : 11:54:38
habe auch mal 10 euro blechen müssen. aber wahrscheinlich weil ich eher zu frech war. bei der frage des polizisten "warum hab ich die nebels an" antwortete ich "bei bmw gehen die automatisch an wenn man(n) ins auto einsteigt"

the lunatic

Nicore



Oberhavel
Germany

9479 Beiträge
erstellt am - 12.12.2003 : 12:49:02
quote:
Es ist erlaubt NSW mit Standlicht zu benutzen

Wann genau, NUR bei Nebel oder ist diese Kombination auch sonst zulässig?

...::: 316i Compact » Update 26.10.03 « No GFK :::...

Marco81



Erfurt
Germany

765 Beiträge
erstellt am - 12.12.2003 : 23:46:18
quote:

HI,

da hast du schon recht das jedes Auto ein Standlicht hat.
Ich meinte auch das beim e30 das Standlicht im äusseren Scheinwerfer ist und so damit auch als Begrenzungsleuchte zählt, das ist beim e36 nicht der Fall da er die Standlichter innen hat. Weißt jetzt was ich mein?

MFG
Harry




Naja nicht so ganz. Entwerder Stantlicht oder Begrenzungsleuchte. Eins beht nur oder sehe ich das falsch?

Grüße Marco

King Cornflakes



BASEL
Switzerland

2498 Beiträge
erstellt am - 14.12.2003 : 17:01:49
als erstes mal zum thema, schlecht eingestellte nebellampen sind eine katastrophe !

vorschlag :

machs wie ich, sei schlauer als die polizei und studier mal das gesetzt
z.b. heisst es im gesetzesartikel in der schweiz :

Art. 32107 Besondere Lichter
(Art. 41 SVG)
1 Die Nebellichter und die Kurvenlichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder
starkem Regen sowie nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken verwendet werden.

also ist es doch eine auslegungssache was starker regen ist oder eine kurvenreiche strasse :-)
du hast damit sicher mal mehr spielraum als sonst ausserdem sind 90 % der polizisten so perplex, dass du den artikel, absatz und vielleicht sogar den text kennst, dass sie nichts mehr entgegen zu setzen haben, so war es bei mir jedenfalls


" Laut neuem DUDEN darf ich alles falsch schreiben " !!

King Cornflakes



BASEL
Switzerland

2498 Beiträge
erstellt am - 14.12.2003 : 17:02:58
als erstes mal zum thema, schlecht eingestellte nebellampen sind eine katastrophe !

vorschlag :

machs wie ich, sei schlauer als die polizei und studier mal das gesetzt
z.b. heisst es im gesetzesartikel in der schweiz :

Art. 32107 Besondere Lichter
(Art. 41 SVG)
1 Die Nebellichter und die Kurvenlichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder
starkem Regen sowie nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken verwendet werden.

also ist es doch eine auslegungssache was starker regen ist oder eine kurvenreiche strasse :-)
du hast damit sicher mal mehr spielraum als sonst ausserdem sind 90 % der polizisten so perplex, dass du den artikel, absatz und vielleicht sogar den text kennst, dass sie nichts mehr entgegen zu setzen haben, so war es bei mir jedenfalls


" Laut neuem DUDEN darf ich alles falsch schreiben " !!

Marco81



Erfurt
Germany

765 Beiträge
erstellt am - 14.12.2003 : 19:27:26
quote:

als erstes mal zum thema, schlecht eingestellte nebellampen sind eine katastrophe !

vorschlag :

machs wie ich, sei schlauer als die polizei und studier mal das gesetzt
z.b. heisst es im gesetzesartikel in der schweiz :

Art. 32107 Besondere Lichter
(Art. 41 SVG)
1 Die Nebellichter und die Kurvenlichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder
starkem Regen sowie nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken verwendet werden.

also ist es doch eine auslegungssache was starker regen ist oder eine kurvenreiche strasse :-)
du hast damit sicher mal mehr spielraum als sonst ausserdem sind 90 % der polizisten so perplex, dass du den artikel, absatz und vielleicht sogar den text kennst, dass sie nichts mehr entgegen zu setzen haben, so war es bei mir jedenfalls


" Laut neuem DUDEN darf ich alles falsch schreiben " !!



Da ist zwar was warhres dran aber es ist nicht mmmer ganz so einfach. Wenn die Bullen sagen es ist keine schlechte Sicht oder es sind nicht viele Kurven dann haste Pech. Die sind zu zweit und haben Recht. Da kannst nichts machen wenn die der Meinung sind.
So ist das in Deutschland, und icht denke die schweizer Bullen dürften das genauso machen.

Achso eh ichs vergesse. Erstmal Herzlich Willkommen.

Grüße Marco

Bearbeitet von - marco81 am 14/12/2003 19:30:44

Dr.Evil

E30 325i Limo 2T

Celle
Germany

138 Beiträge
erstellt am - 14.12.2003 : 21:00:52
Also ich bin schon öfter von den Cop´s drauf hingewiesen worden, aber bezahlen mußte ich noch nie was! *g*

Damals selbst E30 gefahren, aber war mit dem E30 meiner Schwester unterwegs, als wir auf der bahn im 120 Bereich mit fast 200 an den Cop´s vorbei sind... natürlich mit NSW an...
Haben mich dann raus geholt.. auf Geschwindigkeit haben sie mich net angesprochen... aber auf die NSW.. hab gesagt ist net mein Auto, sondern das meiner Schwester und hab dann erst mal 2 min den Schalter gesucht... *lach* Sie haben mir dann gesagt ich soll mich mit dem Auto vertraut machen bsvor ich los fahre und haben mir dann noch den schnellsten Weg erklärt, das ich nicht mal Zeit verloren habe... *g*


quote:

... antwortete ich "bei bmw gehen die automatisch an wenn man(n) ins auto einsteigt"

Das ist ne gute Antowrt... *lach*

Ach ja.. ich müßte zwar noch nix bezahlen... aber ein Kumpel von mir... 50 Euro - Golf 3 GTI... *lach*

--------------------------------
Wir geben zusammen Gas -
Wir beißen zusammen ins Gras...

www.rootfile.net/chatin.html -mal ne´n Neuen Chat!? - Blue-Net-Work

swrc

E34 520 i 24V

Nürnberg
Germany

24 Beiträge
erstellt am - 15.12.2003 : 21:52:56
In Kroatien habe ich fast dauernd blechen muessen (100 Kuna=13€). Die Bullen hier regen sich total darueber auf und lassen keine gnade walten. Fahre trotzdem weiter mit rum. Zwecks Blendung usw. haben die ja recht, solange es der Geldbeutel erlaubt spiel ich das Katz-und Maus spiel.

Gruss BMW - CRO - POWER

GRAMBLER



zwischen Frankfurt und Fulda
Germany

1572 Beiträge
erstellt am - 15.12.2003 : 22:02:01
quote:

Ja Standlicht und NSW macht wirklich sinn.....

jup.. erstrecht wenn man auch noch standlichtblinker hat :D:D:D

_________________________
Signatur: SORRY für meine Vertipper, aber die eine Hand ist schneller als die andere!

HABE NUN EINE FOTOSTORY!

Bearbeitet von - grambler1 am 15/12/2003 22:07:37

Nicore



Oberhavel
Germany

9479 Beiträge
erstellt am - 15.12.2003 : 22:36:23
Jo! Standlichtringe + Standlichtblinker + Nebels sieht echt geil aus :)
Hier is meiner...

...::: 316i Compact » Update 26.10.03 « No GFK :::...

POLE520i



Velbert


39 Beiträge
erstellt am - 16.12.2003 : 22:18:33
Hi, hab letztens mitbekommen dass laut gesetz 5 € in ganz D fällig sind wenn man die nebels an hat.
Die cops die 10 € wollen stecken sich die kohle eh nur in die taschen.
Bei uns inner stadt sagen die cops nix mehr zu meinen nebels. Die kennen mich schon hehe.
Aber in Essen mögen die cops keine neblis.
War ganz kurz in Essen am durchfahren, prompt wurd ich angehalten und durfte blechen.
Und zu NSW mit standlicht - Das darf man nicht.
NSW immer nur mit Abblendlicht.
Durfte mir ne Standpauke von nem Polizisten anhören darüber.

POLSKA 4 LIFE

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