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 Alle Foren (Archiv)  Geplaudere (Archiv)   Nebelscheinwerfer und die Polizei.... Archiv !
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Nicore



Oberhavel
Germany

9479 Beiträge
erstellt am - 16.12.2003 : 22:55:16
Also das muss ich sagen, wer bar zahlt ist selber Schuld. Man weiss nie wo das hingeht. Es kommt ja immer die Frage ob man Geld dabei hat, selbst wenn mein Portemonnaie randvoll ist sag ich "Nein, hab vorhin alles versoffen!" *g* Naja nicht so, ich sag einfach "Nein" und lass mir den Überweisungsschein geben. Man sollte es aber nich wie nen Kumpel machen der da sagte: "Schicken'se mir zu, bezahl ich sowieso nich!".

...::: 316i Compact » nix neues « No GFK :::...

Marco81



Erfurt
Germany

765 Beiträge
erstellt am - 17.12.2003 : 21:34:29
quote:

NSW immer nur mit Abblendlicht.
Durfte mir ne Standpauke von nem Polizisten anhören darüber.


Steht aber so geschrieben. Und wenn die Bullen Ärger machen sollen sie mir das gegenteil beweisen.

Grüße Marco

BabyCar



Berlin
Germany

221 Beiträge
erstellt am - 19.12.2003 : 17:07:14
ich musste 5€ abgeben an den netten herren, weil es ja geregnet hatte und die neblis runterscheinen und damit den gegenverkehr blenden.

Alle guten Dinge sind 3(er) von BMW!!!

mike320i



Ingolstadt


5 Beiträge
erstellt am - 04.12.2004 : 23:24:19
Vielleicht hilft das ja weiter: http://www.polizei.bayern.de/cgi-bin/bgk/bgk.cgi?act=search&tb=117142&rn=4&ri=0&type=bgk&buktxt1=neb[...]
Bachelor



Karlsruhe
Germany

197 Beiträge
erstellt am - 05.12.2004 : 14:27:07
Also mich haben sie letztens nachts rausgezogen
für eine Alkoholkontrolle. Sie nahmen mich mit zum ALk Tester als ich dann wieder fertig war und ich mich gerade in mein Auto setzen wollte
sagte der eine zu mir "Aber absofort ohne Nebler weiterfahren sonst zahlen sie noch etwas" darauf hin meinte ich ich habe die gar nicht an (Die waren wirklich ausgeschaltet weil 1 Glühbirne sowieso defekt war) dann wurde er schon ein wenig grimmiger und meinte
ich solle jetzt weiterfahren das wäre besser für mich, ich sagte dann gut wenn sie meinen
dann schalte ich sie aus und bin losgefahren.
Der hat wohl gleich als er ein BMW sah automatisch gedacht die dinger sind an. Total durch den Wind sag ich euch. Aber lustig hatte sowieso einen sitzen aber laut Alk Tester überhaupt nichts hatte kurz davor noch ne Packung Fishermans Friend gemampft vielleicht deswegen :-)

Mein treuer Wegbegleiter

Starcrunch




Germany

5291 Beiträge
erstellt am - 05.12.2004 : 21:47:05
Aktueller Fall hier aus der Gegend:

19 jähriger Fahrer nachts unterwegs (Regen).
Polizeikontrolle:
Wurde gefragt wie schnell er gafahren ist, Antwort von ihm war:"So ca 100".

Meinte der Grüne:
Gut, da sie ihre NSL an hatten, hätten sie höchstens 50 fahren dürfen!
Folgen:
Strafe weil NSL an!
Strafe weil 50Km/h zu schnell unterwegs!
Punkte in Flensburg!
Lappen für min 3 Monate weg!
Nachschulung, da er noch Probezeit hatte!

Sicher is das nervig wenn die deppen mit NSL rum fahren, aber das ist dann schon n bisschen hart oder?

Fahre übrigens auch (nachts) mit NSW. Einfach bessere Ausleuchtung, und gut aussehen tuts halt auch noch :-)


____________________________________________________
Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen

SirHanSolo



Duisburg
Germany

3545 Beiträge
erstellt am - 06.12.2004 : 08:21:55
das man mit neblern nur 50 fahren darf ist der großte schwachsinn den ich je gehört habe!
was die zum teil mit den jungs anstellen, wenn die merken das die schiss haben...

______________________
und immer eine freie Bahn

mfg
Christoph
Syndikat Region NRW
Meiner einer => klein aber fein

Polenpaule

Cooper S R53

Dortmund
Germany

576 Beiträge
erstellt am - 06.12.2004 : 08:48:50
Also jetzt mal ehrlich

Warum lastt ihr euch alle so über den tisch ziehen

Hier in Essen sind die hinter NSW total hinterher und da ich die dinger grundsätzlich anhabe kenn ich mich da aus

1. NSW erlaubt bei Nebel, starkem regen, Schnee
2. NSW sind zwar erlaubt in verbingung mit standlicht dazu müssen aber die faktoren aus punkt 1 gegeben sein. das problem bei der sache ist die Grünen wollen geld sehen also fnag mal an mit denen zu diskutieren dann prüfen die direkt dein ganzes auto darauf habe ich meistens kein bock
3. das mit diesem nicht schneller als 50km/h ist blödsinn. Auf der AB darf man die dinger auch an machen und schon mal was davon gehört AB=50Km/h
@Starcrunch bei dem fall von dem du erzählst waren warschenlich nur 50 km/h erlaubt wenn der kerl dann so blöd ist und sagt er sein hundert gefahren kein wunder
4. Wegen bezahlung das fahren auf NSW kosten 5€ bei vorsatz 10€. das die grünen aber sowieso meistens davon ausgehen das leute mit getunten die dinger extra anhaben werden sofort 10€ berechnet. aber die Grünen sind in der beweis schuld die müssen dir erstmal nachweisen das du die extra an hattest.

Gruß
Lukas

NDM27




Germany

1534 Beiträge
erstellt am - 06.12.2004 : 11:24:35
Hä?! Also wer macht denn die Neblis nicht vorsätzlich an?! Wenn man die Nebelscheinwerfer anmacht, dann macht man das auch bewusst, und nicht aus versehen. So ein Schwachsinn! :-)
Lg Matze

www.wie-ich-zum-g.com

SirHanSolo



Duisburg
Germany

3545 Beiträge
erstellt am - 06.12.2004 : 11:34:24
ich finde es allgemein sehr verwunderlich wie unterschiedlich die grünen drauf sind!
wenn sie mir mal entgegenkommen wenn ich nebler anhabe kommt höchstens mal ne lichthupe, normalerweise aber gar nichts.
auch angehalten wurde ich noch nie!! davon können manche nur träumen ;-)

______________________
und immer eine freie Bahn

mfg
Christoph
Syndikat Region NRW
Meiner einer => klein aber fein

rumpel666



Mittel-Hessen
Germany

3433 Beiträge
erstellt am - 06.12.2004 : 13:30:44
Seid ihr in den letzten Posts nicht ein bisschen mit NSL und NSW durcheinander gekommen ?? ;)
Die NSL (Nebelschlussleuchte) darf man erst bei Sicht =< 50 M anmachen, also dann wenn man eh nur nocht 50 oder weniger fahren darf.
Die NSW (Nebelscheinwerfer) darf man erst bei erheblicher Sichtbehinderung (Ermessensache) anschalten - da die erhebliche Sichtbehinderung schon über 50 M beginnen kann, kann man mit den NSW auch schneller als 50 fahren.
NSL: =< 50 Km/h
NSW: kann auch schneller als 50 Km/h - abhängig von der Sichtweite

Ich hasse die Deppen, die mit 120 km/h (also 70 Km/h zu schnell für NSL) und NSL auf der Autobahn rumeiern müssen, wenn die mal bremsen sieht man es meist nur an der linken Bremsleuchte, die andere wird von der NSL überblendet - aber wenn ich da "einschlagen" sollte bekommen die auch ´ne richtig fette Teilschuld :)

Hinter mir tun alle warte, wenn ich meinen Diesel starte :)

rumpel666

Mein "Nebel-Werfer"

Bearbeitet von - rumpel666 am 06/12/2004 13:32:55

El loco



bei Pirmasens
Germany

947 Beiträge
erstellt am - 06.12.2004 : 14:01:11
Ihr werft hier mit Begriffen durcheinander, dabei steht doch alles ganz klar im Gesetz...

Die vollständigen Gesetzestexte findet Ihr hier.

-----

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Quelle

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

[...]


-----

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Quelle

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2 a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

[...]

-----

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Quelle

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. [...]

-----

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Quelle

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. [...]

-----

http://www.busgeldkatalog.de -> links auf "Busgeldkatalog" klicken und runterscrollen bis "Sonstiges"

"Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR"

-----

Fazit:

Standlicht sind Begrenzungsleuchten! Diese dürfen nicht weiter als 400 mm vom äußersten Punkt des KFZ entfernt sein und müssen immer mitleuchten.

Gefahren werden darf nur mit Abblendlicht, welches an unseren Autos paarweise vorhanden sein muss.

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichbehinderung durch Regen, Nebel oder Schnee benutzt werden (laut Busgeldkatalog ist der Richtwert wohl 100 m). Man darf in solchen Situationen mit Nebelscheinwerfern und Begrenzungsleuchten fahren, wenn die NSW nicht weiter als 400 mm vom äußersten Punkt des KFZ montiert sind. Das ist so geschaltet, dass die NSW sich nicht nur mit Begrenzungsleuchten einschalten lassen, wenn das nicht eingehalten ist!

Die NSL darf erst bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden!

Bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m darf nur 50 km/h gefahren werden - egal ob man die NSL an hat oder nicht!

-----

So, und ein paar Worte möchte ich auch noch sagen:

Wie schon erwähnt bringen die NSW eigentlich nicht viel. Die sollen ja auch nur bei geringen Geschwindigkeiten (die man ja einhält, wenn schlechte Sichtverhältnisse herrschen) den Fahrbahnrand besser ausleuchten.
Allerdings können die NSW wirklich blenden, vor allem auf nassen Fahrbahnen!

Grade deswegen kann ich es nicht verstehen, dass in letzter Zeit so viele Leute regelrecht geil drauf sind unbedingt immer mit den NSW rumzufahren (Zitat "Sieht cool aus und man sieht mehr". So ein Scheiß!). In meinem Bekanntenkreis habe ich da schon Diskussionen geführt...
Und wem die normalen Leuchten nicht genug sind, der soll die Billigfunzeln, die man sich wegen der Standlichtringe an die Kiste gebaut hat, wegwerfen und auf Serie mit gescheiten Birnen rückrüsten (und vielleicht mal einen Sehtest machen lassen)!

Ich schalte die NSW auch mal ein, wenn ich irgendwo in der Pampa auf Waldwegen rumkreuze, auf der Suche nach der Party. Aber da ist ja auch kein Gegenverkehr. Ansonsten sind die, weil total sinnlos, aus! Ich möchte keinen anderen Verkehrsteilnehmer ärgern oder gar gefährden!


Das sind jetzt mal harte Worte. Ich will ja keinen persönlich angreifen, aber manchmal ärgere ich mich schon über die Ignoranz und Rücksichtslosigkeit mancher Menschen. Und deswegen musste ich das jetzt mal loswerden.

Nichts für ungut! Viel Spaß beim Interpretieren der Gesetzte und immer eine gute Fahrt, wünsche ich!


So long

* El loco *

Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!

Starcrunch




Germany

5291 Beiträge
erstellt am - 06.12.2004 : 16:51:40
@ Polenpule + Hansolo

Lest doch mal meinen text richtig!!
da steht NSL (Nebelschlußleuchte)
und nicht NSW (Nebelscheinwerfer)

Erst lesen, dann lange nix........ und dann antworten ;-)

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Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen

Starcrunch




Germany

5291 Beiträge
erstellt am - 06.12.2004 : 16:54:04
Zitat:

@ Polenpule + Hansolo

Lest doch mal meinen text richtig!!
da steht NSL (Nebelschlußleuchte)
und nicht NSW (Nebelscheinwerfer)

Erst lesen, dann lange nix........ und dann antworten ;-)

Übrigens, wenn du auf der AB Sicht unter 50m hast, und du knallst einem drauf mit zB 100, dann werden dir die Grünen schon sagen, was du darfst und was nicht.

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Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen

(Zitat von: Starcrunch)

____________________________________________________
Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen

Strohfahrer



Alfter
Germany

50 Beiträge
erstellt am - 22.12.2004 : 12:33:30
Zitat:

Also jetzt mal ehrlich

Warum lastt ihr euch alle so über den tisch ziehen

Hier in Essen sind die hinter NSW total hinterher und da ich die dinger grundsätzlich anhabe kenn ich mich da aus

1. NSW erlaubt bei Nebel, starkem regen, Schnee
2. NSW sind zwar erlaubt in verbingung mit standlicht dazu müssen aber die faktoren aus punkt 1 gegeben sein. das problem bei der sache ist die Grünen wollen geld sehen also fnag mal an mit denen zu diskutieren dann prüfen die direkt dein ganzes auto darauf habe ich meistens kein bock
3. das mit diesem nicht schneller als 50km/h ist blödsinn. Auf der AB darf man die dinger auch an machen und schon mal was davon gehört AB=50Km/h
@Starcrunch bei dem fall von dem du erzählst waren warschenlich nur 50 km/h erlaubt wenn der kerl dann so blöd ist und sagt er sein hundert gefahren kein wunder
4. Wegen bezahlung das fahren auf NSW kosten 5€ bei vorsatz 10€. das die grünen aber sowieso meistens davon ausgehen das leute mit getunten die dinger extra anhaben werden sofort 10€ berechnet. aber die Grünen sind in der beweis schuld die müssen dir erstmal nachweisen das du die extra an hattest.

Gruß
Lukas

(Zitat von: Polenpaule)


Hallo


Also ich hab die NSW auch immer an Bin ein paar mal deswegen angehalten worden. Musste dann 10Euro zahlen, weil hätte ich ja an kontrollleuchte sehen müssen, das sie an sind! Hab jetzt die Birne rausgenommen und seit dem musste ich nichts mehr zahlen. Ich hab zum Glück auch noch einen Rastenden Schalter der immer an ist!

Es kann nur einen geben...!!!!

angry81




Albania

19891 Beiträge
erstellt am - 22.12.2004 : 13:21:55
is ja ne sehr radikale lösung :)

im grunde genommen is es reines prollen (jaja, ich schließe mich da nicht aus) und es sieht schlicht nett aus, aber beschweren wenn man strafe dafür zahlen muss sollte man sich dann nich!?

east-side PIMP 4 life

Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...


->x-treme<-
MARKUS-E30



Brühl
Germany

143 Beiträge
erstellt am - 23.12.2004 : 01:11:45
Ich musste bis jetzt immer 5 Euro bezahlen!! Aber das leider nicht zu selten!!

KEEP ON ROLLIN´ BABY !!!

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