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Leni HH

Noch E36 323i

Hamburg
Germany

34 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 17:08:02
Oh je, da habe ich anscheinend ganz schönen Mist gebaut. Bin versehentlich (ja, wirklich versehentlich) in der 30er-Zone etwas schneller gefahren.
Nach Abzug der Toleranz war ich 24 Km/h zu schnell (dachte, dass da 50er-Zone wäre).´Den Brief habe ich ziemlich schnell bekommen.
Ich habe auch gleich im Bußgeldkatalog nachgesehen, was da auf mich zukommen wird und habe festgestellt, dass es 50€ und 1 Punkt sind. Das geht ja noch.

Aber:
Jetzt habe ich einen Brief und einen Anruf von der Polizei bekommen! Der Anruf landete bei meinen Eltern, wo ich vorher gewohnt habe. Wo ich zu finden wäre und dass auf mich wohl einiges zukommt.
Der Brief landete dann in meiner Wohnung.
Ich soll wegen des zu schnellen Fahrens zu einer Anhörung kommen und meinen Führerschein zum eventuellen Einbehalt gleich mitbringen !!!
Darum jetzt meine Frage:
Ist es "normal", dass man zur Anhörung muss, wenn man 24 km/h zu schnell war???
Meine Kollegin hatte das auch und die musste "nur" die Gebühren zahlen, aber keine Anhörung folgte.
Oder habe ich mich strafbar gemacht, weil mein Auto auf meinen 2.-Wohnsitz angemeldet ist und nicht auf den 1.-Wohnsitz ???

Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt. Habe da echt so etwas Bedenken :o(

Danke schonmal.
Aileen.

>>> Wer später bremst, ist länger schnell...! :-O <<<

Henni82



Hamburg
Germany

179 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 17:55:24
Hi!

Bist du selber gefahren? Wenn ich richtig lese ja!

Also, zur Anhörung wird man, glaub ich, nur bestellt, wenn du dich nicht rechtzeitig dazu bekennt hast! D.h. nicht schnell genug bezahlt! So kenn ich das! (angabe ohne Gewähr *g*)

Auf wem ist denn das Auto angemeldet?

Leni HH

Noch E36 323i

Hamburg
Germany

34 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 18:07:23
Das Auto ist auf mich angemeldet. Ich habe aber 2 Wohnsitze. Einen in HH (1.Wohnsitz) und einen in Niedersachsen. Das Auto ist in Niedersachsen gemeldet.
Ich habe noch keine Zahlungsaufforderung bekommen. Das ist es ja.
Nur den Brief, in dem stand, dass ich zu schnell war :o(

>>> Träume nicht dein Leben - fahre einfach BMW und du lebst deinen Traum! <<<

Gazmann



Hamburg
Germany

4499 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 18:11:51
quote:

Das Auto ist auf mich angemeldet. Ich habe aber 2 Wohnsitze. Einen in HH (1.Wohnsitz) und einen in Niedersachsen. Das Auto ist in Niedersachsen gemeldet.
Ich habe noch keine Zahlungsaufforderung bekommen. Das ist es ja.
Nur den Brief, in dem stand, dass ich zu schnell war :o(

>>> Träume nicht dein Leben - fahre einfach BMW und du lebst deinen Traum! <<<


ich denke nicht das Sie deinen Führerschein einbehalten,

zumal dir eigentlich immer eine Frist von ca. 1 Monat zum Abgeben gelassen wird....

wenn überhaupt....

Gaz
>>Multimediaausbau fertig, mit Mon. Navi.DVD. X- Box. etc.<<

Gazbart der Barbar, König der Freibeuter

Marco81



Erfurt
Germany

765 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 18:36:06
Also das ist total unklar. Der Führerschein wird nur sofort einbehalten wenn man dich in einen Zustand erwischt der das Fahren nicht zulässt. Also Alkohol, Drogen u.s.w.

Sonst bekommst du ne Frist von erstmal 2 Wochen um Einspruch einzulegen. Wenn die verstrichen ist hast du noch 4 Monate den schein abzugeben.

Wegen dem Vergehen ist es sowieso ungewohnlich was die mache. Ruf da morgen mal an und Frag was die genau wollen. Und wenn sie dumm tun dann sag du bringst dein Anwalt gleich mit. Das dürfte ja bei dir kein Problem sein ;-)

Grüße Marco


Wenn Gott gewollt hätte das Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)

Bearbeitet von - marco81 am 13/01/2004 18:37:08

chris_s



irgendwo in Bayern
Germany

4498 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 19:19:42
ich glaube du hast da was falsch verstanden.

ab 21km/h innerorts zu schnell --> führerscheinentzug

wenn man aber ersttäter ist kann man sich das aussuchen bzw. du kannst vortragen das du es nicht gesehen hast oder nicht registriert hast usw. (sowas hilft immer bei rotlicht verstößen und man kommt da immer raus. hat mal ein ra bei ner sendung auf pro sieben erzählt)und dann kannst du auch als ersttäter wenn der vorfall net so schlimm war eine erhöhte geldstrafe beantragen. gilt aber nur wenn du noch nicht auffällig geworden bist.

mfg
chris

Leni HH

Noch E36 323i

Hamburg
Germany

34 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 19:31:01
quote:

ich glaube du hast da was falsch verstanden.

ab 21km/h innerorts zu schnell --> führerscheinentzug

wenn man aber ersttäter ist kann man sich das aussuchen bzw. du kannst vortragen das du es nicht gesehen hast oder nicht registriert hast usw. (sowas hilft immer bei rotlicht verstößen und man kommt da immer raus. hat mal ein ra bei ner sendung auf pro sieben erzählt)und dann kannst du auch als ersttäter wenn der vorfall net so schlimm war eine erhöhte geldstrafe beantragen. gilt aber nur wenn du noch nicht auffällig geworden bist.

mfg
chris


Ich habe im Bußgeldkatalog nachgesehen. Innerorts ist erst ab 26 Km/h der Führerschein weg.
Aber ich hatte 21 Km/h ... ???

Meine Kollegin hatte innerorts ja 23Km/h zu viel. Und sie musste den Schein auch nicht abgeben und ja auch nicht zur Anhörung... :o((

>>> Träume nicht dein Leben - fahre einfach BMW und du lebst deinen Traum! <<<

Marco81



Erfurt
Germany

765 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 19:53:18
quote:

wenn man aber ersttäter ist kann man sich das aussuchen bzw. du kannst vortragen das du es nicht gesehen hast oder nicht registriert hast usw. (sowas hilft immer bei rotlicht verstößen und man kommt da immer raus. hat mal ein ra bei ner sendung auf pro sieben erzählt)und dann kannst du auch als ersttäter wenn der vorfall net so schlimm war eine erhöhte geldstrafe beantragen. gilt aber nur wenn du noch nicht auffällig geworden bist.



Ne so einfach ist das nicht. Erstens muß man dafür vor gericht. Und dann wird die Strafe nur in ausnamefällen in ne Geldstrafe umgewandelt.

Ich hab das durch. Kurz vor meinem Zivi wurde ich geblitzt. War mit meinem Anwalt vor gericht weil ich als Zivi den Führerschein unbedingt brauchte (Fahrer in nen Alterheim).
Der richter hat mir nur relaubt den Schein nach dem Zivi abzugeben. Eine Umwandlung in ne Geldstrafe war nicht möglich obwohl ich nen echten Grund hatte.

Gibt übrigens kein Führerscheinentzug bei 24km/h zuviel.

Grüße Marco


Wenn Gott gewollt hätte das Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)

Henni82



Hamburg
Germany

179 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 19:55:18
Naja! Wenn es so im Bußgeldkatalog drin steht, mach dir mal keine Gedanken! Nimm den einfach mit! Die Fristen wurden hier ja schon genannt!

Da die Rennleitung den Lappen nicht ohne weiteres einziehen darf, wie hier auch schon erwähnt wurde, würd ich mir keine Gedanken machen (okay, sagt sich leichter) !!!

Schick mir mal ne PM und sag mir zu welcher Wache du hin musst! Hab nen Bekannten, der hat mir auch mal aus der Patsche geholfen! Vielleicht kann er ja auch was für dich tun!

Henni

Leni HH

Noch E36 323i

Hamburg
Germany

34 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 19:58:42
@ marco: freut mich, dass du das gesagt hast....

@ henni: oki. mache ich. danke schonmal.

>>> Träume nicht dein Leben - fahre einfach BMW und du lebst deinen Traum! <<<

Henni82



Hamburg
Germany

179 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 20:09:14
quote:

@ marco: freut mich, dass du das gesagt hast....

@ henni: oki. mache ich. danke schonmal.

>>> Träume nicht dein Leben - fahre einfach BMW und du lebst deinen Traum! <<<


Keine Ursache! Aber versprechen kann ich trotzdem nichts!

Wotan



Kassel
Germany

289 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 21:34:35
Also zu ner anhoerung muß man wenn nicht klar ist wer gefahren ist das heißt wenn du nicht bezahlt hast gilt das als einspruch und die muessen den fahrer feststellen. Ich war mal in ner 30er zone 30 zu schnell und musste 250 DM zahlen und hab 5 punkte bekommen. Letztes jahr als ich zum treffen nach muenchen bin haben die mich auffer autobahn mit 26 zu schnell erwischt, das waren dann 80 euro und 1 oder 2 punkte und die auflage innerhalb eines jahres nicht über 21kmh zu schnell zufahren sonst fuehrerschein entzug. Aber generell ist innerort der lappen ab 31 kmh über limit weg... Achja ruf einfach mal dort an wegen der anhoerung da steht ne telenummer drauf, hab ich auch gemacht hab dann nur am telefon gesagt das ich es war und dann ham die das alles fertig gemacht ohne das ich mit fuehrerschein etc. auftauchen musste.

[B]rings [M]ore [W]omen

Marco81



Erfurt
Germany

765 Beiträge
erstellt am - 13.01.2004 : 22:11:37
quote:

Also zu ner anhoerung muß man wenn nicht klar ist wer gefahren ist das heißt wenn du nicht bezahlt hast gilt das als einspruch und die muessen den fahrer feststellen.


Eigendlich bekommt man nen Anhörungsbogen auf den man sagen muß wenn man nicht der Fahrer war. Wenn man sich da nicht innerhalb zwei Wochen meldet erkennt man seine eigenne Schuld an und bekommt nen Brief mit der Strafe die fällig ist.

Für eine Anhörung gibt es garkeinen Grud in diesem Fall. Es sei denn jemand hat ne Anzeige gemacht.
Wegen Verkehrsgefärdung oder so. Aber denke nicht das Leni jemanden fast überfahren hätte.
Oder Leni? :-)

Grüße Marco


Wenn Gott gewollt hätte das Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)

Leni HH

Noch E36 323i

Hamburg
Germany

34 Beiträge
erstellt am - 14.01.2004 : 10:53:39
den bogen habe ich nicht zurückgeschickt, weil ich die schuld anerkannt habe. wie hoch die strafe ist haben die mir noch gar nicht mitgeteilt...

@ marco: was denkst du bitte? tz tz tz
na ja, es war eine 30er zone, weil da schon mehrere kinder totgefahren wurden. ist eine ganz berüchtigte straße in hamburg und eigentlich weiß auch JEDER, dass da 30er zone ist und dass da geblitzt wird.
aber ich war um 1 uhr nachts unterwegs und hatte irgendwie die orientierung verloren :o(
war ein scheiß tag irgendwie.
vielleicht wollen die mich nur zusammenstauchen, weil ich bei dieser straße grad zu schnell war... *schnief*

>>> Träume nicht dein Leben - fahre einfach BMW und du lebst deinen Traum! <<<

Marco81



Erfurt
Germany

765 Beiträge
erstellt am - 14.01.2004 : 11:38:22
quote:

@ marco: was denkst du bitte? tz tz tz
na ja, es war eine 30er zone, weil da schon mehrere kinder totgefahren wurden. ist eine ganz berüchtigte straße in hamburg und eigentlich weiß auch JEDER, dass da 30er zone ist und dass da geblitzt wird.
aber ich war um 1 uhr nachts unterwegs und hatte irgendwie die orientierung verloren :o(
war ein scheiß tag irgendwie.
vielleicht wollen die mich nur zusammenstauchen, weil ich bei dieser straße grad zu schnell war... *schnief*


Ich denke nich, ich hab nur gefragt. Das wär der einzige erklärbare Grund für das was die Bullen da veranstalten.

Grüße Marco

>>>Wenn Gott gewollt hätte das Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<<

Leni HH

Noch E36 323i

Hamburg
Germany

34 Beiträge
erstellt am - 14.01.2004 : 12:01:31
ich weiß ja, wie du es gemeint hast ...
war nicht böse gemeint.

und bitte unterlasse diese beleidigungen *fgfg*

>>> Träume nicht dein Leben - fahre einfach BMW und du lebst deinen Traum! <<<

Wotan



Kassel
Germany

289 Beiträge
erstellt am - 14.01.2004 : 16:12:43
Hm also marco wenn es ein vergehen innerhalb geschlossener ortschaft ist, wie ja in diesem fall. bekommt man ab einer überhoehten geschwindigkeit von 21 km/h nen anhoerungsbogen auf dem man schreiben muß wer der fahrer zum tatzeitpunkt war. Auf diesem bogen steht noch nicht drauf welches strafmaß gilt weil zuerst der fahrer erfasst werden soll. Wenn man nicht auf diesen bogen antwortet ist der fahrer eben nicht festgestellt und man muß zu den gruenen um auszusagen wer denn nun gefahren ist...

[B]rings [M]ore [W]omen

Leni HH

Noch E36 323i

Hamburg
Germany

34 Beiträge
erstellt am - 14.01.2004 : 16:35:32
quote:

Hm also marco wenn es ein vergehen innerhalb geschlossener ortschaft ist, wie ja in diesem fall. bekommt man ab einer überhoehten geschwindigkeit von 21 km/h nen anhoerungsbogen auf dem man schreiben muß wer der fahrer zum tatzeitpunkt war. Auf diesem bogen steht noch nicht drauf welches strafmaß gilt weil zuerst der fahrer erfasst werden soll. Wenn man nicht auf diesen bogen antwortet ist der fahrer eben nicht festgestellt und man muß zu den gruenen um auszusagen wer denn nun gefahren ist...

[B]rings [M]ore [W]omen



so einen bogen hatte ich aber nicht!
hatte das ganz normale schreiben bekommen. dass ich mich dazu äußern könnte usw usw.
da ich das aber nicht gemacht habe, habe ich die schuld anerkannt.
das war´s ...

>>> Träume nicht dein Leben - fahre einfach BMW und du lebst deinen Traum! <<<

Marco81



Erfurt
Germany

765 Beiträge
erstellt am - 14.01.2004 : 17:07:45
quote:

Wenn man nicht auf diesen bogen antwortet ist der fahrer eben nicht festgestellt und man muß zu den gruenen um auszusagen wer denn nun gefahren ist...



Also ich will mich nicht streiten, weiß auch nicht oh das in jedem Bundesland vielleich anders ist. Aber bei uns läuft das so wie Leni auch sagt. Wenn man sich nicht zu äußert dann erkennt man die Schuld an.
Und dann bekommt man erst das strafmaß geschickt.

Grüße marco


>>>Wenn Gott gewollt hätte das Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<<

McClane



Neuss
Germany

8681 Beiträge
erstellt am - 14.01.2004 : 18:21:47
Öhm, bei euch blitzen die um 1 Uhr nachts? Ist das ein fester Kasten oder eine mobile Einheit?


Viele Grüße
Thorsten

*Kleiner Stadtflitzer*

E60-Power

E60 530i E87 116

Sontra
Germany

94 Beiträge
erstellt am - 14.01.2004 : 19:08:24
Hi,hier ein Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog :

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

nichts überstürzen, Beweise (Fotos usw) vorlegen lassen, vernünftig mit den Jiungens diskutieren !
siehe meinen Beitrag

Die Polizei, Dein Freund und Helfer ??? im Geplaudere

Gruss an Alle

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