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n / a erstellt am - 08.08.2002 : 16:38:25
Ich weis ja nicht, wie das in Deutschland ist aber in Österreich dürfen Kinder unter 12 Jahren ohne Begleitung nicht Radfahren.

SureShot




Germany

1528 Beiträge
erstellt am - 08.08.2002 : 17:03:41
quote:

Ich weis ja nicht, wie das in Deutschland ist aber in Österreich dürfen Kinder unter 12 Jahren ohne Begleitung nicht Radfahren.

LoL..ohne Scheiss?

(¯`·.¸.¤ 316i Compact Sport Edition ¤.¸.·´¯)

candy

E36 318tiCompact

Gau-Odernheim
Germany

1073 Beiträge
erstellt am - 08.08.2002 : 17:51:27
quote:

Ich weis ja nicht, wie das in Deutschland ist aber in Österreich dürfen Kinder unter 12 Jahren ohne Begleitung nicht Radfahren.



Das mit dem Radfahren war nicht auf Kinder bezogen!!

mein schnuggl

sven83

e36 + e46 330d

arnstein und frankfurt/main
Germany

2739 Beiträge
erstellt am - 08.08.2002 : 19:26:02

quote:

Das mit dem Radfahren war nicht auf Kinder bezogen!!

mein schnuggl



ja wie-auf was dann???

°°° 320i Coupe °°°

Sepp



Jülich
Germany

233 Beiträge
erstellt am - 08.08.2002 : 19:42:08

Hi Freunde

Erst mal @ Mario M .
Du scheinst ja aus der branche zu sein Genau wie ich , dann erklär mir mal bitte was GEFÄHRDUNGSHAFTUNG mit seinem Auto zu tun hat , sowas gibt es, da geb ich Dir recht , allerdings bezieht sich diese auf TIERE oder z.B. Öltanks im keller oder so , da nur die Haltung eines Hundes z.B. eine Gefahr für andere ist , da Tiere unberechenbar sind , oder von Tanks im Keller eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht, also was hat das mit seinem Auto zu tun ???
Er bekommt den Schaden ERSETZT , vorausgesetzt er stellt es richtig an .
Z.Zt sind Kinder unter 7 Jahren nicht DELIKTSFÄHIG also würde im normalfall auch niemand zahlen , es sei denn die Eltern geben an , daß sie Ihre aufsichtspflicht verletzt haben , dann ZAHLT die Haftpflicht der Eltern den Schaden , es kommt dabei natürlich drauf an was in der Schadensanzeige steht , darin müssen nämlich die Eltern 1. angeben das sie ihre aufsichtspflicht verletzt haben , und 2. ihrer Meinung nach für den Schaden verantwortlich sind .
Wenn er es richtig anstellt bekommt er den Schaden Bezahlt !!!!
Aber für solche Fälle existiert ja nu mal die Haftpflicht.

Gruß

Sepp

Mario M



NRW


126 Beiträge
erstellt am - 08.08.2002 : 21:30:48
Hi Sepp,

welche Banche meinst du?
Ich bin Schrauber (Kfz-Mech. u. Elektr. Techniker) und das Thema kenn ich aus eigener Erfahrung. Denn Rest kannst du auf jeder Juristenseite nachlesen. Da findest du auch, das Kinder jetzt erst ab 10J. haftbar sind.

hier noch ein Satz zur "Gefährdungshaftung"

Viele Unfälle sind nicht auf ein Verschulden zurückzuführen. Verletzte und Geschädigte haben dennoch Anspruch auf Entschädigung, wenn eine Gefährdungshaftung in Frage kommt. Diesem Haftungsgrund liegt die Annahme zugrunde, dass z.B. von bestimmten Maschinen, etwa dem Auto, eine Betriebsgefahr ausgeht. So kann ein Kraftfahrer, auch wenn er vorsichtig, angemessen und den Regeln der Straßenverkehrsordnung gemäß fährt, dennoch im Falle eines Unfalls für den Schaden eintreten müssen. Auf ein Verschulden kommt es nicht an, der Fahrzeughalter haftet aus der reinen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs.

Der Halter kann sich entlasten und damit seine Schadenersatzpflicht ausschließen, wenn der Unfall auf ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen ist. Dieser Einwand gilt nur noch zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern. Gegenüber Fußgängern, Radfahrern und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern gilt nach neuem Schadensrecht nur höhere Gewalt als entlastender Einwand.

Quelle: Gesamtverband der Versicherungen GdV

MfG Mario M


Hubraum statt Spoiler

Bearbeitet von - Mario M am 08/08/2002 21:32:47

candy

E36 318tiCompact

Gau-Odernheim
Germany

1073 Beiträge
erstellt am - 08.08.2002 : 21:42:05
quote:

quote:

Das mit dem Radfahren war nicht auf Kinder bezogen!!

mein schnuggl



ja wie-auf was dann???

°°° 320i Coupe °°°


Ja auf jeden,also Erwachsene.

mein schnuggl

n / a erstellt am - 08.08.2002 : 22:36:58
@ L_XS häääää ?¿? kannste das nochmal erklären *Abiturmach^^*

------------------------
jµŠ† æ çØm¶å¢† ?¿
Mercedes... Was will ich mit nem tiefergelegten Taxi ?¿

stormy



Westhofen
Germany

3818 Beiträge
erstellt am - 08.08.2002 : 22:53:35
ich glaube sie meinte mein posting mit dem radfahrer......

da isser

Sepp



Jülich
Germany

233 Beiträge
erstellt am - 09.08.2002 : 09:42:26

Hi Mario ,

in gewisser weise stimmt schon das was Du sagst , aber in Schadensfällen wird meistens ganz anders gehandelt als es in den Richtlinien steht , und die Gefährdungshaftung trifft auf sein Auto nicht zu.Bei LKW´s läufts wieder anders. Wenn er´s richtig anstellt bekommt er den Schaden auf legale Art und Weise ersetzt , glaub mir .


Gruß @ all

Sepp

Compactler




Germany

1851 Beiträge
erstellt am - 09.08.2002 : 10:16:26
quote:

Hi Mario ,

in gewisser weise stimmt schon das was Du sagst , aber in Schadensfällen wird meistens ganz anders gehandelt als es in den Richtlinien steht , und die Gefährdungshaftung trifft auf sein Auto nicht zu.Bei LKW´s läufts wieder anders. Wenn er´s richtig anstellt bekommt er den Schaden auf legale Art und Weise ersetzt , glaub mir .


Gruß @ all

Sepp




Ahmmm...Wie jetzt?

Ich muß also beweisen, dass der kleine Bengel ohne Eltern auf der Straße war?..Das könnte ich > Es hat nämlich eine Frau den Unfallhergang gesehen, also das der Junge alleine war und das er gegen mein Auto gebrettert ist...

Ich werd mich jetzt am Samstag mit´nem BMW-Vertragshändler mal unterhalten und ein Kostenangebot erstellen lassen...Damit maschier ich dann zu den Eltern des Rotzlöffel und wenn die nicht zahlen wollen gehe ich zum Rechtsanwalt.


MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<

n / a erstellt am - 09.08.2002 : 11:10:42
Axso, ok dann hab ichs kapiert

------------------------
jµŠ† æ çØm¶å¢† ?¿
Mercedes... Was will ich mit nem tiefergelegten Taxi ?¿

Sepp



Jülich
Germany

233 Beiträge
erstellt am - 09.08.2002 : 15:29:53

Was heißt beweisen das er alleine war.... na ja Indirekt ... die Eltern der göre müssen halt nur sagen das sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben , und wenn er alleine ohne Aufsichtsperson ( müssen nicht unbedingt die Eltern sein ) unterwegs war , dann haben sie wohl ihre aufsichtspflicht verletzt , jetzt noch das ganze vernünftig in die Anzeige gepackt und du bekommst dein Geld.

Gruß SEPP

Compactler




Germany

1851 Beiträge
erstellt am - 09.08.2002 : 23:51:43
quote:

Was heißt beweisen das er alleine war.... na ja Indirekt ... die Eltern der göre müssen halt nur sagen das sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben , und wenn er alleine ohne Aufsichtsperson ( müssen nicht unbedingt die Eltern sein ) unterwegs war , dann haben sie wohl ihre aufsichtspflicht verletzt , jetzt noch das ganze vernünftig in die Anzeige gepackt und du bekommst dein Geld.

Gruß SEPP


Also ich kenn die Eltern des Bengels so vom hören-sagen und was ich da erfahren habe lässt mich sehr daran zweifeln, dass sie das ohne weiteres zugeben werden, dass der Scheisser alleine unterwegs war....Ich hab ja zum Glück eine Frau als Zeugen, die gesehen hat, das der Kleine mir ans Auto gefahren ist.

MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<

Mario M



NRW


126 Beiträge
erstellt am - 10.08.2002 : 02:03:28
Hi Compactler.

entwedr ein Erwachsener ist reingefahren, oder es gibt kein Geld. Lese meine Postings.
1. Kind unter 7- ab 1.8.02 10J.
2. Wäre eine Aufsichtsperson, wer auch immer, direkt nebenher gegangen, wäre dann der Unfall auch dann möglich? 99% Ja.
Also keine Aufsichtpflichtverletzung.
Es kommt nicht darauf an, ob jemand dabei war, sondern ob der Unfall auch MIT Aufsicht möglich WÄRE.
MfG Mario M

Hubraum statt Spoiler

Mark



Cadenberge
Germany

735 Beiträge
erstellt am - 10.08.2002 : 13:43:01

Also ist es eigendlich egal ob eine Aufsichtsperson

dabei ist oder nicht, der Autofahrer ist immer der gearschte.

Wozu gibts denn die Haftpflichtversicherung ?
Wo war denn das Problem ?

Demnächst gibt es dann noch Mautstellen

bei dennen dann die toten Fliegen auf der

Windschutzscheibe gezählt werden.

Pro Fliege oder Insekt 50 cent.

Kann man sondt noch wo dem Autofahrer

das Geld aus der Tasche ziehen ?


Gruß Mark

NORDISCH by nature

Bilder gibts hier

Compactler




Germany

1851 Beiträge
erstellt am - 10.08.2002 : 21:40:07
quote:

Hi Compactler.

entwedr ein Erwachsener ist reingefahren, oder es gibt kein Geld. Lese meine Postings.
1. Kind unter 7- ab 1.8.02 10J.
2. Wäre eine Aufsichtsperson, wer auch immer, direkt nebenher gegangen, wäre dann der Unfall auch dann möglich? 99% Ja.
Also keine Aufsichtpflichtverletzung.
Es kommt nicht darauf an, ob jemand dabei war, sondern ob der Unfall auch MIT Aufsicht möglich WÄRE.
MfG Mario M

Hubraum statt Spoiler



Das ist jetzt ein Witz, oder?
Das soll dann heißen, dass Kinder bis 10J Narrenfreiheit haben...wenn ich jetzt zu meinem Auto zurückkomme und der kleine Scheißer mir am Dach rumhüpft, dann muß ich damit leben?....Das kann´s doch ned sein...

MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<

Peter316i




Germany

976 Beiträge
erstellt am - 11.08.2002 : 18:33:06
Ich denke mal, wenn das Kind auf deinem Auto herumhüpft, fällt das unter Verletzen der Aufsichtspflicht, weil der entstandene Schaden durch die Anwesenheit der Eltern abwendbar gewesen wäre.

Gruß,

Peter

Compactler




Germany

1851 Beiträge
erstellt am - 16.08.2002 : 19:32:28
Hi Leute,

ich hab heute von der Versicherung Post bekommen.

Antrag: ABGELEHNT !!!

Grund: (Auszug aus dem Bief) ... Der Gesetzgeber hat das Schadensersatzrecht zum 01.08.2002
geändert. Nach § 828 (2) des Bürgerlichen Gesetzbuches ist derjenige der das siebente Lebensjahr,
aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er bei einem Unfall
mit einem Kfz einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. ...

Somit bleibe ich auf meinem Schaden sitzen und ich kann sogar noch von den Eltern auf
Schadensersatz verklagt werden, was das Fahrrad des kleinen Scheisser angeht.

Ebensfalls können sie jederzeit noch Schmerzensgeld verlangen, wenn sie mir nachweisen können,
dass die Verletztungen von diesem Unfall herrühren.


Supi. Das sieht man mal wieder welche "Knallköpfe" bei uns die Gesetzgebung in der Hand haben.

btw: Jetzt weiß ich sicher was ich im September wählen werde.


PS: Aufsichtspflicht ist in diesem Fall absolut nicht von Bedeutung!!!

MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<

Xeen



Sandhausen
Germany

367 Beiträge
erstellt am - 21.08.2002 : 04:17:38
Hey

Des Geld bekommst du nicht. Ein paar kleine Kinder haben einen großen Kratzer in meinem Auto gemacht. Ich war bei der Polizei, die konnten mir nicht helfen. War dann bei einem Anwalt, der hat mir gesagt das Kinder unter 10 Jahre nix zahlen müssen. Laut Gesetz muß man damit rechnen, das man kleine Schäden bekommt, wenn da kleine Kinder spielen. Du kannst die Eltern von dem Kind benachrichten. Sie müssen dir den Schaden nicht zahlen. Im groß und ganzen sieht es schlecht aus. Sorry, ich war leider in der selben Lage.

MfG

Jens

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