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ASC GmbH

E30-20i E39-35i

Bonn
Germany

3 Beiträge
erstellt am - 14.08.2002 : 23:21:17
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 - 2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.


Hab ich im Netz gefunden...

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Kommt nach Rothenburg

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n / a erstellt am - 15.08.2002 : 11:36:26
Dann schau mal den Beitrag "Von der Rennleitung gepackt" an.... Da hab ich gestern den selben Text eingesetzt. Biste VTR Fahrer?

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Versuch macht kluch!

ASC GmbH

E30-20i E39-35i

Bonn
Germany

3 Beiträge
erstellt am - 15.08.2002 : 14:24:22
UUPs... *g*

Ne, Ninja-Fahrer! Hab ich über n NinjaForum gefunden... Da hat einer den Text so gepostet.

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>>> www.rasbn.com <<<

Kommt nach Rothenburg

n / a erstellt am - 15.08.2002 : 14:28:42
Ninja....sehr schön...hab leider keinen Lappen. Wenn dann würd ich Kawa fahren. Das ist sicher.

Ich kenn den Post von nem Kumpel ausm VTR Forum

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Versuch macht kluch!

ASC GmbH

E30-20i E39-35i

Bonn
Germany

3 Beiträge
erstellt am - 15.08.2002 : 14:34:24
Axo, dann war das wirklich zufall. Fahr aber "nur" ne kleine 6R. Aber spass machts alle mal! *g*

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Kommt nach Rothenburg

n / a erstellt am - 16.08.2002 : 08:11:34
Wenn Moped, dann 50er Roller....zu mehr bin ich gesetzlich nicht befähigt *scheissefind*

Mein Bruder hatte 9R....war schon schwer geil der Bock. Und ne 68er (K)Z1000...Das K gibts ja in Deutschland nicht. Ist wohl politisch unkorrekt. Aber die ist was schön. Diese Feinspeichen Felgen....So richtig Azurblau....und ne 4 flutige Auspuffanlage. ORIGINAL war das damals so....traumhaft oder?

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