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 Alle Foren (Archiv)  Geplaudere (Archiv)   Führerscheinentzug... HILFE!!! Archiv !
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furious



Waiblingen
Germany

661 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 16:39:08
Hi Leute!
Ich habe heute ein Schreiben vom Staatsanwalt erhalten... die möchten mir meinen Führerschein wegnehmen!
Zur Sachlage: ich sollte vor ca. 4 Monaten angeblich eine Dame auf der Schnellstraße (kurz vor Ende der Ausbaustrecke) bedrängt, rechts überholt, knapp eingescherrt (somit Vollbremsung von der Seite der Dame) und Schlussendlich über eine kommende (in einer 50er Zone befindliche) rote Ampelt gedonnert sein... was rein rechnerisch sowieso nicht aufgehen täte, da sich vom Punkt der Vollbremsung an bis zur Ampel insgesamt 400 m Strecke und zwei Kurven (rechts, links) befinden. Somit hätte sie mir aufgrund einer Vollbremsung sowieso nicht mehr nachfahren können, um zu sehen, dass ich über Rot fahren würde...
Nun meine Aussage: Ich bin am besagten Tag ca. 4 oder 5 mal auf dieser Strecke unterwegs gewesen; mal allein - mal zu zweit - mal mit Tatwagen - mal mit dem Wagen meines Vaters. Jedoch kann ich mich an so eine Situation nicht erinnern, zumal mein Auto an diesem Tag auch von meinem Vater gefahren wurde, und er sich genausowenig an so eine Situation erinnern kann. Meiner Meinung nach handelt es sich über ein Missverständniss, welches aus Wut grob übertrieben wurde.
Nun mein Problem: ich befinde mich noch in der Probezeit. In dem Brief werde ich auch noch als Türkischer Staatsbürger bezeichnet (weswegen ich den Staatsanwalt wegen Beleidigung sowieso anzeigen werde), und das ich nicht in der Lage sei, ein Auto verkehrssicher fortzubewegen - also Fahrerlaubnisentzug. Ich habe auch mittlerweile meinen Anwalt eingeschaltet (habe 1 Woche Zeit, Einspruch einzulegen).
Nun könnte ihr euch sicherlich denken, dass ich was dagegen habe, dass mir der Führerschein entzogen wird... ich meine ich bin darauf angewiesen: meine Freundin wohnt in einem Dorf, aus welchem die öffentlichen Verbindungen mieser sind, als sonst wo. Ich habe jeweils einen Weg von insgesamt 50 km zur Schule und zum Geschäft meines Vaters (wo ich aufgrund meines Führerscheins sowieso viel helfe, was im Endefekt ohne Führerschein auch nicht mehr möglich sein würde).

Was kann ich nun tun?? Wie kann ich den Entzug vermeiden???

Hilft mir bitte, bin so verzweifelt (ausserdem Zweifel ich auch am Gesetz....)....

Hinweis
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furious



Waiblingen
Germany

661 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 16:40:41
Noch was...

...ich habe in meiner Jugend mit 15 eine Anzeige erhalten. Wird dieser vor Gericht aufgerollt??? Denn mein Vater weiß nichts davon, und ich will sicherliche nicht, dass er gerade jetzt davon erfährt (wir verstehen uns gerade so gut (ist auch ziemlich selten))!

Raphi

E46 323ci

Fürth
Germany

522 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 17:15:52
quote:

Noch was...

...ich habe in meiner Jugend mit 15 eine Anzeige erhalten. Wird dieser vor Gericht aufgerollt??? Denn mein Vater weiß nichts davon, und ich will sicherliche nicht, dass er gerade jetzt davon erfährt (wir verstehen uns gerade so gut (ist auch ziemlich selten))!



soviel ich weiss is alles was du bis 16 angestellt hasst vermerk, wird aba bei gericht nicht gegen dich verwendet, nur was du ab 16 angestellt hasst...
lass mich aba eines besseren belehren.

zu der sache mit der dame, sowas ähnliches is nem kumpel von mir auch passiert, wir fuhren auf ner 2spurigen strasse mit ner etwas scharfen rechtskurve auf der rechten spur, in der kurve kam ein anderes auto (weiss nich mehr was für eins) auf der linken spur, er hatte anscheinen zuviel geschwindigkeit drauf und es hat ihn etwas aus der kurve gezogen, dadurch is er mit dem linken vorderrad gegen den bordstein gefahren, dass die funken sprühten...
an der ampel meinte er dann zu meinen kumpel er hätte ihn aus der kurve gedrängt...
naja, wir hatten es bestritten und jeder is einfach weiter gefahren...
dann bekam mein kumpel von der versicherung nen brief wo er alles beschreiben sollte..
danach wurde dem anderen anscheinend recht zugesprochen da die versicherung bei meinem kumpel stieg...

tja, was soll man da sagen...
wenn die dame eigentlich alleine im auto war und keinen zeugen hat, könnte sie doch nich sehr viel "ausrichten", oda?

MfG Raphi

Hobbyschrauber




Germany

2618 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 17:16:22
Hi,

ist "Türkischer Staatsbürger" jetzt eine Beleidigung!? ;)
Wieso denn anzeigen? Das wird lediglich die beschreibung der "gegnerischen Partei" sein, das ist mit Sicherheit nicht auf dem Mist des Anwalts gewachsen. Also ruhig Blut!
Tja, wenn diese besagte Dame soviel gesehen hat, dann auch Miss Piggy am Steuer von Deinem Wagen, da würde ich nix drauf geben.
Wurde von der anderen Seite ein Zeuge genannt? Wenn nicht steht Aussage gegen Aussage. Es kam zu keinem Schaden denke ich, also auch kein Streitwert in dem Sinn, Verfahren müsste also eingestellt werden.

Laß Dich nicht irre machen, Denunzianten gibt es wie Sand am Meer. :(

Tschö,
Hobbyschrauber

e36

www.tischner-Motorsport.de

furious



Waiblingen
Germany

661 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 17:21:40
Es gibt einen Zeugen, und dass ist ihr eigener Sohn. Dieser wird aber (ausser im Protokol damals auf der Dienststelle) in dem jetztigen Brief nicht erwähnt. Das mit der türkischen Staatsbürgerschaft dürfte aus deren Datenbank stammen. Doch aufgrund dessen, dass ich seit ca. 5 Jahren die Deutsche besitze, sehe ich das als eine Art Vorverurteilung, genauso wie mir behauptet wird, dass ich nicht in der LAge sei ein Auto verkehrssicher vortzubewegen. Wenn die Dame so wenig anstellen könne, wieso kommt es dann jetzt zu Gericht?

Raphi

E46 323ci

Fürth
Germany

522 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 17:35:15
weisst du zufällig wie alt ihr sohn is??

ich finde man kann dir den fürhrerschein gar nich ab nehmen, denn du bist dir nicht mehr sicher wer gefaheren is, du oda dein vater, den sie gesehen hat! oda hat sie dich genau erkannt wie du angeblich an ihr vorbeigebrochen bist !

also kann der fahrer nich ermittelt werden und wen wollen sie bestrafen, dass auto?

zur not kann dein vater einspringen, dem wird der führerschein wegen sowas nicht abgenommen!

MfG Raphi

Wolpi




Germany

2991 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 19:04:46
quote:

weisst du zufällig wie alt ihr sohn is??

ich finde man kann dir den fürhrerschein gar nich ab nehmen, denn du bist dir nicht mehr sicher wer gefaheren is, du oda dein vater, den sie gesehen hat! oda hat sie dich genau erkannt wie du angeblich an ihr vorbeigebrochen bist !

also kann der fahrer nich ermittelt werden und wen wollen sie bestrafen, dass auto?

zur not kann dein vater einspringen, dem wird der führerschein wegen sowas nicht abgenommen!

MfG Raphi


Hab mal gelesen, dass sobald nicht eindeutig festgestellt werden kann, wer gefahren ist, das gericht zwar niemanden bestraffen kann, aber eine art fahrtenbuch verlangen kann.

greet Wolpi

Bin ja ned zum Spass hier...

furious



Waiblingen
Germany

661 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 19:08:27
Das Fahrtenbuch wäre ja kein Problem! Ich meine, ich habe ja nichts getan! Der Sohn ist glaube ich 20 oder 21. Aber das spielt doch eigentlich keine Rolle???! Ich meine der darf ja für seine Mutter "lügen"! Ich würde für meinen Vater auch behaupten das es so war.... unterbewusst würde er's mir ja so verklickern, und irgendwann (grad weil ich meinem Vater glaube), würde ich selber glauben das es genauso war!

Wolpi




Germany

2991 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 19:17:31
quote:

Das Fahrtenbuch wäre ja kein Problem! Ich meine, ich habe ja nichts getan! Der Sohn ist glaube ich 20 oder 21. Aber das spielt doch eigentlich keine Rolle???! Ich meine der darf ja für seine Mutter "lügen"! Ich würde für meinen Vater auch behaupten das es so war.... unterbewusst würde er's mir ja so verklickern, und irgendwann (grad weil ich meinem Vater glaube), würde ich selber glauben das es genauso war!



Der Sohn spielt die wichtigeste Rolle:
- er ist der Hauptzeuge
- er muss die Wahrheit sagen, ansonsten begeht er Meineid und da spielt es keine Rolle, ob seine mutter als Klägerin dort sitzt. Das einzige er könnte von seinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen, da er mit der Klägerin verwandt ist.....(glaub ich oder ist das nur so wenn er mit dem Angeklagten verwandt ist??)

greetz Wolpi

Bin ja ned zum Spass hier...

Klesi



Dingolfing
Germany

1330 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 19:24:08
quote:

...das einzige er könnte von seinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen, da er mit der Klägerin verwandt ist.....(glaub ich oder ist das nur so wenn er mit dem Angeklagten verwandt ist??)

also es würde zumindest nur sinn machen wenn seine mutter auf der anklagebank sitzen würde.

ist es aber nicht so das der sohn als "befangen" gewertet werden kann da er ja für seine mutter ALLES sagen würde was sie will selbst wenn es ned stimmt? hab mal sowas in der art gehört.....bin mir aber ned sicher.

denke pimboli kann uns dazu mehr sagen...

Mein BMW

ACVido



Reutlingen
Germany

830 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 19:38:52
ALter, deine Situation klingt ziemlich hart! Laß dich ja nicht unterbringen! Wenn es defintiv nicht feststeht, wer "theoretisch" dein Auto gefahren ist, dann wird normalerweise der Fahrzeughalter ermittelt, der dann darüber Aussagen muß, wer zu besagter Zeit gefahren ist! Wer ist eigentlich der offizielle Besitzer des Autos? Dein Vater, oder du? Bleib auf bei der Sache auf jedenfall bei nem Anwalt, der wird dich bestimmt rausboxen!

There's no power like BMW-Power!!!

McClane



Neuss
Germany

8681 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 20:15:29
Jetzt will ich auch mal zu Wort melden und sagen, was das für eine Schweinerei ist. Wenn du wirklich nichts derartiges getan hast, würde ich die Frau anzeigen!
Als du mit deinem Vater und 2 Arbeitskollegen über die Autobahn gefahren bist, hat dich eine Frau ausgebremst ;-) *g* Selbes Spiel nur Rollen getauscht. Wenn sie kein Foto von dem Manöver hat, kannst du dir so viele Zeugen in dein Auto reindenken, wie du willst. Die Zeugen müssen natürlich mitspielen!

Viele Grüße
Thorsten

*Mein Compact*

furious



Waiblingen
Germany

661 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 20:52:12
Ich würde niemals lügen in solchen Dingen... wenn ich also eindeutig keinen Zeugen dabei gehabt hätte, würde ich mir auch keinen reinlügen. Ich habe halt eben gesagt, dass ich mal allein und mal zu zweit unterwegs war.. wie oft kann ich nicht mehr sagen.
Das Auto gehört meinem Vater, also ist auf meinen Vater zugelassen. Fahren tut es überwiegend meine Mama. An dem Morgen war ich und mein Vater mit diesem Auto unterwegs.
Das mit dem "Befangen" habe ich auch schon mal gehört. Aber normalerweise müsste der Sohn doch in dem Brief unter Zeugen aufgeführt werden, oder? Da steht nämlich nur die Frau, und die Polizisten. Vom Sohn keine Spur. Nur das hinter dem Namen der Frau so komische Abkürzungen stehen.... hab den Brief grad leider nicht zur Hand...
Leute.. ich bin so down!!! Das ist, als wolle mir jemand meinen Allerwertesten abschneiden, und ich kann nichts dagegen machen!

Klesi



Dingolfing
Germany

1330 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 21:00:51
quote:

Leute.. ich bin so down!!! Das ist, als wolle mir jemand meinen Allerwertesten abschneiden, und ich kann nichts dagegen machen!

also da würd ich mir jetz keine sorgen machen. so wie die dinge stehen hat sie meiner meinung nach 0,00000% chance das sie dir da irgendwas anhängen kann. is nur schade um die zeit die durch die verhandlung verloren geht.....sonst nix.

also kopf hoch :o)

Mein BMW

McClane



Neuss
Germany

8681 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 21:02:38
Also im Notfall würde ich lügen. Immerhin lügt sie ja auch!
Was hat denn dein Anwalt dazu gesagt? Wenn die damit durchkommt, könnte ja irgendwer sich eine Geschichte über mich zum Beispiel ausdenken und ich wär der Blöde, weil ich keine Zeugen habe :-( Das geht irgendwie nicht in meinen Kopf rein!


Viele Grüße
Thorsten

*Mein Compact*

325i_Paul

E36 325i Coupe

Ansbach
Germany

2142 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 21:12:30
hi

wann ist die verhandlung....ich glaub sowas dauert in der regel immer paar monate....und dann würd ich sagen dass sie dir den schein niemals nehmen können, soweit du früher mit deinem auto nicht aufgefallen bist...von wegen zu schnell fahren oder unfall oder ähnliches....

Gruß Paul

BMW Power 4 ever
www.bmw-m-power.de

Klesi



Dingolfing
Germany

1330 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 21:16:49
quote:

...wenn die damit durchkommt, könnte ja irgendwer sich eine Geschichte über mich zum Beispiel ausdenken und ich wär der Blöde, weil ich keine Zeugen habe :-( Das geht irgendwie nicht in meinen Kopf rein!

genau das meine ich auch!!

was will sie denn eigentlich mit dieser anzeige erreichen? so wie du das geschrieben hast musste sie "nur" ne vollbremsung einlegen...das mit der ampel kann ihr doch egal sein (stimmt ja sowieso nicht, aber angenommen es wäre so gewesen).
einen "schaden" hat sie ja somit nicht erlitten (zumindest keinen am auto *gg*).

steht in dem brief irgendwo ne telefonnummer von der dame? vielleicht könntest du sie ja mal anrufen und die sache mit ihr klären...

Mein BMW

quirin

M3 GT, 320i, 316

bei Dingolfing
Germany

1011 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 22:13:57
hi

das ist ja ne scheiße, da sieht man mal was in unserem Deutschland alles abgeht.

Zu der Anzeige weiß ich jetzt auch nicht genau. Es werden halt alle Vorstraffen vorgelesen und zwar normal ab 14 Jahren weil man ab da Strafmündig ist (Jugendstrafgericht). Bist du mit der Anzeige vorbestrafft? wenn ja dann wirds vorgelesen, wenn nicht dann kann ich es dir nicht 100%ig sagen aber ich glaub nicht.

ciao
Quirin


furious



Waiblingen
Germany

661 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 22:48:32
Nein, mit der Anzeige bin ich nicht vorbestraft.
Ich denke wenn ich die Dame anrufen würde, würde die das schon als Bedrohung ansehen ;-)
Ich habe den Brief erst heute bekommen, und habe's vorher meinem Anwalt "erst" zugefaxt.
Ich habe gerade mit nem Kumpel geredet und der meinte, dass mich der Anwalt auf jedenfall fragen wird, aus welchem Grund die Dame denn auf sowas kommen täte, und mich anzeigen würde - immerhin müsse ja was vorgefallen sein. Wenn ich daraufhin antworten würde, dass ich von so einer Situation nichts wüsste, würde man's mir ranh
ängen können... wenn ich jedoch meinen würde, dass die Dame sicherlich etwas missverstanden hat (was wahrscheinlich auch der Fall gewesen ist), und daraufhin übertrieben reagiert zur Polizei ist, und sich dort bei der Aussage in die Sache reingerannt hat, und somit ungewollt übertrieben haben muss... sowas würde mir schon eher den Hals retten. Ausserdem werde ich erwähnen, dass mein Vater dieses Auto am selben Tag gefahren hat, und sich genausowenig an sowas erinnern kann! Ausserdem sollen die meine Punktliste angucken, bzw. meine Verkehrsdelikte - denn ich fahre seit 2 Jahren unauffallend! Wäre ich also wirklich so ein Kamikaze-Fahrer, dann frage ich mich, wieso ich erst jetzt (nach zwei Jahren Führerscheinbesitz) vor Gericht stehe - bzw. hätte ich mich mit so einem Verhalten schon vorher unter die Erde gefahren ;-)) Ich denke wenn ich den Richter mit dieser Aussage zufriedenstelle, dass ich auch mein Recht zugesprochen bekomme.
Angeblich soll es vor Gericht richtig übel vorgehen - also der Staatsanwalt soll schon fast beleidigend sein.... mein Kumpel hat geraten, dass ich ganz kühl da sitzen soll, und keine Kommentare auf Beschuldigungen geben soll!

quirin

M3 GT, 320i, 316

bei Dingolfing
Germany

1011 Beiträge
erstellt am - 18.01.2003 : 23:07:03
Naja das mit den Staatsanwälten ist immer so ne Sache genau wie mit den richtern. Ich war gott sei dank noch nicht in der Situation des Angeklagten, war aber schon zwei mal mit der Schule im Gericht und hab bei verhandlungen zugesehen, auch bei Verkehrsdelikten wie z.b. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkohol und dann war mal einer mit jeder menge Sachen, der ist schon über 30 mal zu schnell gewesen hatte schon Jahre keinen Führerschein und ist trotzdem immer gefahren.
Bie diesen Sachen waren die Staatsanwälte immer ein bischen gelangweilt aber das kann ja auch anders sein.

Du kannst dir sowas aber auch anschauen, musst nur ins nächste Amtsgericht fahren und dann kannst in allen öffentlichen Verhandlungen zusehen. Brauchst halt Zeit dafür und Lust.

Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück das du da möglichst gut wieder raus kommst.

ciao
Quirin

Alex



Wiesbaden
Germany

5357 Beiträge
erstellt am - 19.01.2003 : 10:44:24
quote:

Angeblich soll es vor Gericht richtig übel vorgehen - also der Staatsanwalt soll schon fast beleidigend sein....


Du hast wohl zuviel Barbara Salesch geschaut. Sowas entspricht kaum der Realität!


</ciao> Alex
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