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christii

530D,318i Cabrio

Bechhofen
Germany

14 Beiträge
erstellt am - 13.11.2003 : 21:25:57
Hallo Leute,wenn ich einen Wagen nicht als Bastlerwagen verkaufen kann, wie weit geht dann meine private Gewährleistung?
Gruß
Christii
Hinweis
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Breeze



Rotenburg
Germany

525 Beiträge
erstellt am - 15.11.2003 : 10:45:04
Also wenn Du schlau bist denn lässt Du Deinen Wagen prüfen, ein Gutachten erstellen vom Tüv z.B. und verkaufst ihn dann mit den evtl. aufgelisteten Mängeln im Kaufvertrag als bekannt festgehalten. Verschleißteile und das sind ne ganze Menge sind in der Gewähleistungspflicht außen vor. So solltest Du Dir keine Sorgen machen müßen das Dich noch jemand belangen kann wegen was auch immer wenn da jemand ärger bekommen könnte denn der Gutachter vom TüV

MfG

Breeze

Dani



Auerbach
Germany

1343 Beiträge
erstellt am - 15.11.2003 : 11:38:14
Als Privatmann besteht für dich beim Autoverkauf keine Gewährleistungspflicht.

Nur die Händler dürfen keine Bastlerfahrzeuge an Privatpersonen verkaufen da sie dann in der Gewährleistungspflicht stehen.

Verkauf das Auto einfach WESUL:

Wie
Es
Steht
Und
Liegt

Dann kann dir keiner was ;-)

Dani320i

BMW Aus Freude am Fahren

Rothenburg 2004: 150 Autos und ein Kasten Bier

morpheuz

E36 320i Touring

bamberg


30 Beiträge
erstellt am - 15.11.2003 : 16:32:02
Hatten vor dem verkauf meines Wagens einen Anwalt befragt, du mußt keinerlei Gewährleistung oder Garantie als Privatverkäufer übernehmen. Einfach gekauft wie gesehen in den Kaufvertrag schreiben. Das einzige wann der Käufer dir dann was anhaben kann wäre bei nachweisbar verschwiegenen Mängeln und dann nur bis max. 3 Monaten nach dem Verkauf.

CU
Morpheuz

Sven323i



Bremen
Germany

859 Beiträge
erstellt am - 15.11.2003 : 17:40:06
quote:

Hallo Leute,wenn ich einen Wagen nicht als Bastlerwagen verkaufen kann, wie weit geht dann meine private Gewährleistung?
Gruß
Christii


Frag mal Pimboli der ist super bei Rechtsfragen

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